Gemeinderat,
27. Sitzung vom 21.11.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 58
SPÖ.)
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke.
Jetzt kommen wir zur 2. Frage. (FSP - 05317-2007/0001 - KGR/GM) Diese wurde
von Frau GRin Dr Sigrid Pilz gestellt und ist an die Frau amtsführende
Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet. (In der
Vergangenheit wurden an der Gerichtsmedizin der Med Uni Wien rund 1 500
Obduktionen pro Jahr im Auftrag der Stadt Wien durchgeführt. Nunmehr haben Sie
die Obduktionstätigkeit den Pathologischen Instituten der TU 1 im KAV
übertragen. Wie viel zusätzliches Personal, insbesondere FachärztInnen für
Pathologie, wurden für diese Aufgabe eingestellt?)
Bitte um Beantwortung.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin!
Sie fragen mich, ob durch die Obduktionen, die
nunmehr in den Häusern der TU 1 vorgenommen werden, zusätzliches Personal
zur Verfügung gestellt wird. In Folge der Novelle des Leichen- und
Bestattungsgesetzes, die wir ja hier einstimmig beschlossen haben, ist von
einer Reduktion der Obduktionen auszugehen. Das war ja auch ein wesentlicher
Punkt des Rechnungshofes. Die MA 15 hat nunmehr eine Vereinbarung mit dem
Wiener Krankenanstaltenverbund getroffen, wodurch die angeordneten Obduktionen
in den Einrichtungen des Wiener Krankenanstaltenverbundes vorgenommen werden,
ganz konkret in den sieben Pathologien im SMZ-Ost, auf der Baumgartner Höhe, in
der Rudolfstiftung, im Wilhelminenspital, im Kaiser-Franz-Josef-Spital, im
Kaiserin-Elisabeth-Spital und in Hietzing.
Die Organisation ist so, dass pro Wochentag eine der
sieben Pathologien für die sanitätsbehördlichen Obduktionen zuständig ist. Seit
der Übertragung der Aufgabe Anfang Oktober sind drei bisher in der MA 15
beschäftigte Prosekturgehilfen inklusive Dienstposten in den KAV transferiert
worden. Diese sind in der Krankenanstalt Rudolfstiftung, im SMZ-Ost und im
Kaiser-Franz-Josef-Spital eingesetzt.
Es ist so, dass von einer Reduktion der Obduktionen
auszugehen ist. Das ist ja auch ein Punkt, den wir bei der Änderung des
Leichen- und Bestattungsgesetzes diskutiert haben. Wir gehen an sich davon aus,
dass der zusätzliche Arbeitsaufwand in einem bewältigbaren Rahmen ist und mit
den drei zusätzlichen Prosekturgehilfen daher das Auslangen gefunden werden
kann.
Vorsitzende GRin Inge Zankl:
1. Zusatzfrage: Frau Dr Pilz,
bitte.
GRin Dr Sigrid Pilz
(Grüner Klub im Rathaus): Frau Vorsitzende! Frau Stadträtin!
Das bestätigt leider meine Befürchtungen. Es muss
klar sein, und wir haben zugestimmt. Der Rechnungshof hat eine berechtigte
Kritik geübt, und man kann die Dinge verändern, und diese hohe Zahl an Obduktionen
muss nicht unbedingt zur Qualitätssicherung beitragen. Eine so geringe Zahl,
wie wir sie jetzt haben, die dann noch dazu nicht auf der Gerichtsmedizin,
sondern sozusagen im Kreis herum auf den Pathologien durchgeführt wird, gibt
aber Anlass zur Sorge, insbesondere, wenn Sie jetzt sagen, dass dann zwei
Prosekturgehilfen, aber kein fachärztliches, gerichtsmedizinisches oder
pathologisches Personal eingestellt wird. Es gibt seitens der Fachleute große
Sorgen. Ein Gerichtsmediziner sagt, dass allein in diesem Jahr 73 verdächtige
Fälle aus 913 Obduktionen
festgestellt wurden.
Man möge sich vorstellen, dass es künftig für
jemanden Sinn macht, weil das Risiko der Entdeckung nicht gegeben ist, die
Erbtante vorzeitig am Ableben zu unterstützen, um es zynisch auszudrücken. Es
könnte möglicherweise Chaos auf eine sehr makabere Art und Weise geben, dass
Särge unnotwendigerweise durch die Stadt transportiert werden, um die
Obduktionen vornehmen zu lassen.
Wir haben erhebliche Zweifel, dass die Qualität
gesichert werden kann, und ich frage daher: Ist es tatsächlich so, dass Sie
überlegen, ich hoffe, aus Gründen der Qualitätssicherung, diese Aufträge wieder
an die Gerichtsmedizin zurückzugeben, sollte sie hoffentlich saniert werden?
Und wie stellen Sie sich vor, dass Sie bis dahin die Qualität sichern?
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte,
Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Das waren zwei Fragen, aber ich beantworte gerne
beide. Die erste Frage ist mit Ja zu beantworten. Von Anfang an sind alle diesbezüglich
informiert worden – Rektor Schütz, der Herr Minister –, dass das eine Maßnahme
ist, die vom Rechnungshof gefordert wurde. Wir haben gestern hier gemeinsam
einen Zuweisungsantrag beschlossen, es mögen bitte die Dinge, die der
Rechnungshof fordert, umgesetzt werden. Das war eine ganz konkrete und sehr
rasche Umsetzung einer solchen Forderung aus unterschiedlichen Gründen, dass
sozusagen das in der Gerichtsmedizin nicht mehr gut und sinnvoll war. Aber ja,
in dem Moment, wo die Gerichtsmedizin einen Standard hat, der dem Jahr 2007 entspricht –und die
Verantwortung dafür trägt das Wissenschaftsministerium, das ja auch Gelder hat,
wie gestern auch kundgetan wurde, die es jetzt anders einsetzen möchte, was ich
nicht für sinnvoll halte –, bin ich dafür, dass wir wieder in der
Gerichtsmedizin die sanitätsbehördlichen Obduktionen vornehmen lassen.
Was war jetzt die zweite Frage? (GRin Dr Sigrid Pilz: Qualitätssicherung!) – Die Qualitätssicherung,
genau! Die Qualitätssicherung ist meines Erachtens sehr wohl gegeben, weil die
Pathologinnen und Pathologen in den Krankenanstalten des
Krankenanstaltenverbundes sehr gut ausgebildet sind. Und man muss jetzt schon
die Kirche im Dorf lassen, dass natürlich neben allen berechtigten Sorgen, die
hier diskutiert werden, wir auch nicht wegschieben dürfen, dass
berufsständische Fragen diskutiert werden. Ich weise nur darauf hin, dass
überall anders in Österreich – und da rede ich jetzt nicht von
Niederösterreich, wo es 26 Obduktionen
gibt, sondern da rede ich auch von Oberösterreich, wo es, glaube ich, 140 oder
150 Obduktionen, also doch
erklecklich mehr gibt – das in den Pathologien der Spitäler gemacht wird und
die Pathologinnen und Pathologen auch sehr gut ausgebildet sind. Meiner Meinung
nach handelt es sich hier
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