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Gemeinderat, 27. Sitzung vom 21.11.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 58

 

SPÖ.)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke.

 

Jetzt kommen wir zur 2. Frage. (FSP - 05317-2007/0001 - KGR/GM) Diese wurde von Frau GRin Dr Sigrid Pilz gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet. (In der Vergangenheit wurden an der Gerichtsmedizin der Med Uni Wien rund 1 500 Obduktionen pro Jahr im Auftrag der Stadt Wien durchgeführt. Nunmehr haben Sie die Obduktionstätigkeit den Pathologischen Instituten der TU 1 im KAV übertragen. Wie viel zusätzliches Personal, insbesondere FachärztInnen für Pathologie, wurden für diese Aufgabe eingestellt?)

 

Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin!

 

Sie fragen mich, ob durch die Obduktionen, die nunmehr in den Häusern der TU 1 vorgenommen werden, zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt wird. In Folge der Novelle des Leichen- und Bestattungsgesetzes, die wir ja hier einstimmig beschlossen haben, ist von einer Reduktion der Obduktionen auszugehen. Das war ja auch ein wesentlicher Punkt des Rechnungshofes. Die MA 15 hat nunmehr eine Vereinbarung mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund getroffen, wodurch die angeordneten Obduktionen in den Einrichtungen des Wiener Krankenanstaltenverbundes vorgenommen werden, ganz konkret in den sieben Pathologien im SMZ-Ost, auf der Baumgartner Höhe, in der Rudolfstiftung, im Wilhelminenspital, im Kaiser-Franz-Josef-Spital, im Kaiserin-Elisabeth-Spital und in Hietzing.

 

Die Organisation ist so, dass pro Wochentag eine der sieben Pathologien für die sanitätsbehördlichen Obduktionen zuständig ist. Seit der Übertragung der Aufgabe Anfang Oktober sind drei bisher in der MA 15 beschäftigte Prosekturgehilfen inklusive Dienstposten in den KAV transferiert worden. Diese sind in der Krankenanstalt Rudolfstiftung, im SMZ-Ost und im Kaiser-Franz-Josef-Spital eingesetzt.

 

Es ist so, dass von einer Reduktion der Obduktionen auszugehen ist. Das ist ja auch ein Punkt, den wir bei der Änderung des Leichen- und Bestattungsgesetzes diskutiert haben. Wir gehen an sich davon aus, dass der zusätzliche Arbeitsaufwand in einem bewältigbaren Rahmen ist und mit den drei zusätzlichen Prosekturgehilfen daher das Auslangen gefunden werden kann.

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: 1. Zusatzfrage: Frau Dr Pilz, bitte.

 

GRin Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Frau Vorsitzende! Frau Stadträtin!

 

Das bestätigt leider meine Befürchtungen. Es muss klar sein, und wir haben zugestimmt. Der Rechnungshof hat eine berechtigte Kritik geübt, und man kann die Dinge verändern, und diese hohe Zahl an Obduktionen muss nicht unbedingt zur Qualitätssicherung beitragen. Eine so geringe Zahl, wie wir sie jetzt haben, die dann noch dazu nicht auf der Gerichtsmedizin, sondern sozusagen im Kreis herum auf den Pathologien durchgeführt wird, gibt aber Anlass zur Sorge, insbesondere, wenn Sie jetzt sagen, dass dann zwei Prosekturgehilfen, aber kein fachärztliches, gerichtsmedizinisches oder pathologisches Personal eingestellt wird. Es gibt seitens der Fachleute große Sorgen. Ein Gerichtsmediziner sagt, dass allein in diesem Jahr 73 verdächtige Fälle aus 913 Obduktionen festgestellt wurden.

 

Man möge sich vorstellen, dass es künftig für jemanden Sinn macht, weil das Risiko der Entdeckung nicht gegeben ist, die Erbtante vorzeitig am Ableben zu unterstützen, um es zynisch auszudrücken. Es könnte möglicherweise Chaos auf eine sehr makabere Art und Weise geben, dass Särge unnotwendigerweise durch die Stadt transportiert werden, um die Obduktionen vornehmen zu lassen.

 

Wir haben erhebliche Zweifel, dass die Qualität gesichert werden kann, und ich frage daher: Ist es tatsächlich so, dass Sie überlegen, ich hoffe, aus Gründen der Qualitätssicherung, diese Aufträge wieder an die Gerichtsmedizin zurückzugeben, sollte sie hoffentlich saniert werden? Und wie stellen Sie sich vor, dass Sie bis dahin die Qualität sichern?

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Das waren zwei Fragen, aber ich beantworte gerne beide. Die erste Frage ist mit Ja zu beantworten. Von Anfang an sind alle diesbezüglich informiert worden – Rektor Schütz, der Herr Minister –, dass das eine Maßnahme ist, die vom Rechnungshof gefordert wurde. Wir haben gestern hier gemeinsam einen Zuweisungsantrag beschlossen, es mögen bitte die Dinge, die der Rechnungshof fordert, umgesetzt werden. Das war eine ganz konkrete und sehr rasche Umsetzung einer solchen Forderung aus unterschiedlichen Gründen, dass sozusagen das in der Gerichtsmedizin nicht mehr gut und sinnvoll war. Aber ja, in dem Moment, wo die Gerichtsmedizin einen Standard hat, der dem Jahr 2007 entspricht –und die Verantwortung dafür trägt das Wissenschaftsministerium, das ja auch Gelder hat, wie gestern auch kundgetan wurde, die es jetzt anders einsetzen möchte, was ich nicht für sinnvoll halte –, bin ich dafür, dass wir wieder in der Gerichtsmedizin die sanitätsbehördlichen Obduktionen vornehmen lassen.

 

Was war jetzt die zweite Frage? (GRin Dr Sigrid Pilz: Qualitätssicherung!) – Die Qualitätssicherung, genau! Die Qualitätssicherung ist meines Erachtens sehr wohl gegeben, weil die Pathologinnen und Pathologen in den Krankenanstalten des Krankenanstaltenverbundes sehr gut ausgebildet sind. Und man muss jetzt schon die Kirche im Dorf lassen, dass natürlich neben allen berechtigten Sorgen, die hier diskutiert werden, wir auch nicht wegschieben dürfen, dass berufsständische Fragen diskutiert werden. Ich weise nur darauf hin, dass überall anders in Österreich – und da rede ich jetzt nicht von Niederösterreich, wo es 26 Obduktionen gibt, sondern da rede ich auch von Oberösterreich, wo es, glaube ich, 140 oder 150 Obduktionen, also doch erklecklich mehr gibt – das in den Pathologien der Spitäler gemacht wird und die Pathologinnen und Pathologen auch sehr gut ausgebildet sind. Meiner Meinung nach handelt es sich hier

 

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