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Gemeinderat, 24. Sitzung vom 20.09.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 63 von 94

 

Da wird ein Anerkennungszins von 300 EUR vereinbart, eine sehr eigenartige Summe in Bezug auf das Areal. Und auch wenn es eine gute chinesische Zahl sein sollte, es bleibt die Eigenartigkeit und die Absonderlichkeit trotzdem gegeben. Tröstlicherweise ist für diese Summe von 300 EUR auch noch eine jährliche Wertsicherung eingebaut worden. Diese Wertsicherung ist auch beim Kaufpreis von 300 EUR, der vereinbart wurde, gegeben, und zwar gemäß Verbraucherpreisindex.

 

Wenn man sich jetzt den Vertrag anschaut, der so dick ist für Vertragsinhalte, die man im Grunde genommen sicher anders hätte darstellen können, nämlich in wesentlich kürzerer Art und Weise, kann man nur feststellen, dass da steht, dass eben die Bauberechtigte verpflichtet ist, für die Benützung des Baurechtsgrundes bis zur Verbücherung des Vertrages ein jährliches Benützungsentgelt und ab Verbücherung einen jährlichen pauschalen Anerkennungsbauzins in der Höhe von 300 EUR zu bezahlen. Und dann kommt eine unglaublich harte Formulierung: Für den Fall einer Überschreitung des Zahlungstermins ist die Stadt Wien berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9 Prozent per anno vom Tag der Fälligkeit an bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung zu verlangen.

 

Herrschaften! Diese Drohung! Es ist ja nicht zu glauben, dass so etwas ausgesprochen wird. 9 Prozent von 300 jährlich sind 27 EUR. Diese Summe wird die Republik China zum Erschüttern bringen. Ich gehe davon aus. Es wird außerdem, und zwar ausdrücklich, die Wertbeständigkeit des Bauzinses gemäß Verbraucherpreisindex 2005 festgelegt. Und dazu kommt noch eine ausgesprochen nette Geste gegenüber China. Es wird nämlich gesagt, die erstjährige Zahlung unterliegt dieser Wertsicherung nicht. Das heißt, die Gemeinde Wien verzichtet auf die Unsumme von 2 Prozent von 300 EUR. Das sind, wenn es überhaupt 2 Prozent sind – wahrscheinlich ist die Wertsicherung mit 1,5 Prozent genügend hoch angesetzt – 6 EUR. Das heißt, 6 EUR werden hier der Republik China großzügig zur Verfügung gestellt. Ich bin erschüttert und ergriffen ob dieser Großzügigkeit und kann nur sagen, dass wahrscheinlich allein die Formulierung dieser Zeile „die erstjährige Zahl unterliegt dieser Wertsicherung nicht" mehr kostet für die Vertragserstellung, als diese 6 EUR Verzicht ausmachen. – Und so geht das weiter.

 

Es steht dann – ich muss ein bisschen blättern – weiter der Kaufpreis, der, wie gesagt, ebenfalls 300 EUR beträgt, dann die Sicherung des Bauzinses. Das sind lauter Dinge, wo es um Kleinstsummen geht, für die Vertragsinhalte aufgestellt werden, und ich kann mir nicht vorstellen, dass bei der Formulierung in juristischer Hinsicht bei den Leuten, die das ausgearbeitet haben, nicht Heiterkeit ausgebrochen ist; auch angesichts einer solchen Vertragsformulierung, die in ihrer Unnötigkeit nicht zu überbieten ist.

 

Ich meine, da stellt sich eigentlich schon eine Frage, die noch offengeblieben ist, die man vielleicht den Wohnbaustadtrat fragen müsste oder auch den Finanzstadtrat: Hat Wien, haben die Verantwortlichen Wiens für diese Unsumme an Geld, die da hereinkommt, bereits Vorsorge getroffen, was die Verwendung betrifft? Ist dabei schon etwas geschehen? Weiß man, wie man das veranlagen wird? Welche Veranlagung wird zum Beispiel die Stadträtin für die zusätzlichen Summen von 27 EUR oder 6 EUR wählen, um die wertgesichert für die Stadt Wien zu erhalten? Das sind doch lauter Dinge, die noch zu klären sind und worüber uns vielleicht die Mehrheitspartei dann noch deutlich Auskunft geben wird.

 

Natürlich, es befindet sich in der Nähe ein chinesisches Restaurant „Szechuan", das im Besitz Chinas oder der Botschaft ist; ich weiß es nicht so genau. Vielleicht sind die Defizite dort so groß, dass die Gemeinde Wien sich sozusagen gezwungen gesehen hat, den Chinesen finanziell entgegenzukommen.

 

Das sind also eigentlich ganz erstaunliche Dinge, und ich glaube, dass dieser Vertrag, der im Stadtsenat vorgelegen ist und der sich in seiner Gesamtheit über, was weiß ich, 60 oder 70 Seiten erstreckt, schlicht und einfach ein unglaublicher Pflanz der Steuerzahler ist und sonst gar nichts. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Die Europäische Union überlegt, dass angesichts von Hunderten Milliarden Euro, die die Chinesen an liquiden Mitteln haben, Veranlagungsregulative für staatlich bestimmte Veranlager in China – und auch anderer Staaten natürlich – in Europa eingeführt werden. Es ist dies eine Debatte, die sich schon über längere Zeit hinzieht und die zeigt, dass die Chinesen vielleicht nicht so ganz auf diese 6 EUR und 27 EUR angewiesen sind, wie das wahrscheinlich die Finanzstadträtin und der Wohnbaustadtrat meinen.

 

Und daher meinen wir: Es ist völlig unverständlich, unter diesen Gesichtspunkten und unter solchen skurrilen Bedingungen einem übrigens als beinhart bekannten Verhandlungs- und Geschäftspartner ein wertvolles Grundstück in bester Lage nachzuwerfen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Als Nächster zu Wort gemeldet ist GR Ing Mag Dworak, ich erteile es ihm.

 

GR Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Vorsitzender! Herr Stadtrat!

 

Heute soll einerseits der Beschluss über den Baurechtsvertrag mit der China Kulturzentrum in Wien Veranstaltungs- und BetriebsgesmbH an einem Grundstück im Anschluss an das chinesische Restaurant im Donaupark in der Arbeiterstrandbadstraße 120a und andererseits die Einräumung der Kaufoption zugunsten der Stadt Wien an diesem Baurecht erfolgen. Das Baurecht – der Herr StR Herzog hat das schon ausgeführt – soll auf 99 Jahre für die Grundpacht von 300 EUR jährlich, wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2005, errichtet werden. Nach 99 Jahren fällt das Grundstück wieder an die Stadt Wien zurück.

 

Herr StR Herzog irrt, dass es sich hier um eine Sache der Republik China handelt. (StR Johann Herzog: Ich habe gesagt, ich weiß es nicht genau!) Es handelt sich hier ausschließlich um eine Sache der Frau Prof Yin Ling, eine etwas dubiose Geschichte in den Akten, die

 

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