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Gemeinderat, 23. Sitzung vom 27.06.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 93 von 99

 

Frage angesprochen hat, welche Veränderungen man eigentlich zulassen solle. – Ich meine, es sollte sehr wohl die Möglichkeit bestehen, Spielräume einer Entwicklung zuzulassen, denn andernfalls würde man die Stadt, die selbst Grundeigentümer ist, in der zukünftigen Nutzung einschränken und ihr möglicherweise dadurch auch Schaden zufügen.

 

Wichtig ist, dass auch die öffentliche Durchwegung des Geländes gesichert ist. Es sind auch viele Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auflage abgegeben wurden, in dieses Plandokument eingeflossen. Wenn man sich die Stellungnahmen im Detail ansieht, dann kann man feststellen, dass eine wesentliche Forderung darin bestand, dass die Bebaubarkeit eingeschränkt und der Grünraum erweitert wird, und das wird durch den vorliegenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan gewährleistet!

 

Dieser Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung gibt – wie Sie wissen, Frau Kollegin Gretner! –, so wie alle anderen Flächenwidmungspläne, nur die Rahmenbedingungen vor und definiert die Möglichkeiten, die im Rahmen dieser Widmung bestehen. Daher werden natürlich auch die Empfehlungen des Fachbeirates, hier Masterszenarien für die konkreten Planungen zu erstellen, an die WSE der Wien Holding übermittelt, und zwar meiner Meinung nach zu Recht, weil es nicht die Aufgabe und die Kernkompetenz des Krankenanstaltenverbundes ist, entsprechende Entwicklungen durchzuführen. Es ist nicht die Hauptaufgabe des KAV, im Immobiliengeschäft tätig zu sein, sondern das soll die Wiener Holding, die auch ein Unternehmen der Stadt ist, entsprechend professionell durchführen.

 

Andere Stellungnahmen, die nicht durch einen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung geregelt werden können, wie verkehrsorganisatorische Maßnahmen oder Fragen der Nahversorgung beziehungsweise gesundheitliche Fragen, können daher auch nicht eingeflossen sein.

 

Besonderes deutlich ist in der Wortmeldung des Kollegen Dworak wiederum die Widersprüchlichkeit bei der ÖVP zutage getreten, wenn er nämlich kritisiert, dass hier eine Wohnnutzung in Betracht gezogen wird. Frau Kollegin Korosec hat vor einigen Jahren noch gefordert, Lainz aufzulösen und das Areal zu verkaufen. Der Vorschlag der Frau Kollegin Korosec lautete, dass das Gelände des Geriatriezentrums Wienerwald für Wohnbauten umgewidmet werden soll. Dann aber kommt Kollege Dworak und sagt, dass er dagegen ist, dass Wohnungen gebaut werden, und verbreitet rund um die öffentliche Auflage der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung Szenarien, dass das Ganze ein Objekt der Begierde für Immobilienspekulanten werden könnte. Dieser Schluss ist, wenn man sich den Akt im Detail ansieht, wirklich in keinster Weise zulässig!

 

Ich komme schon zum Schluss und möchte die wesentlich Eckpunkte nochmals insofern festhalten, als ich sage: Die vorliegende Flächenwidmung ermöglicht eine zeitgemäße Entwicklung des gesamten Areals. Diese neue Flächenwidmung bringt 95 Prozent mehr Grünland und schränkt die Bebaubarkeit deutlich ein. Die an den Hörndlwald angrenzenden Gebiete werden geschützt. Sie waren bisher Bauland und werden erstmals als Parkschutzgebiet gewidmet. Und in keinem Teil dieses Plangebietes ist eine Umwidmung von Grünland in Bauland vorgesehen, womit alle Befürchtungen, die in den Stellungnahmen zu diesem Plandokument zum Ausdruck gebracht wurden, ausgeräumt sind.

 

Die laut Bundesdenkmalamt schützenswerten Pavillons bleiben ebenfalls erhalten; das sage ich auch zu Kollegen Madejski, der diese Sorge geäußert hat. Eine Entwicklung des gesamten Areals muss natürlich gemeinsam mit dem Bundesdenkmalamt erfolgen, eine gewisse Flexibilität soll aber auch zulässig sein.

 

Diese Flächenwidmung sichert die denkmalgeschützte Anlage, erweitert Grün- und Freiräume, sichert den Krankenhausstandort und ermöglicht neue Nutzungen sowie eine Öffnung des Areals für die gesamte Bevölkerung. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Berichterstatter hat das Schlusswort.

 

Berichterstatter GR Karlheinz Hora: Ich mache es ganz kurz.

 

Kollege Dworak, der Sie sonst nichts mit Planung zu tun haben! Es steht ganz eindeutig im Vorlagenbericht, dass der gegenständliche Planungsraum zur leitbildbaulichen Stadtentwicklung laut STEP 05 als Bebaustadtgebiet ausgewiesen ist.

 

Kollegen Madejski! Ich verstehe, dass du gern blau siehst! Ein Blaudruck ist aber ein rein interner Druck, und ich kann nicht einmal bestätigen, was du gesagt hast, dass es diesen angeblich nicht gegeben hätte! Ich nehme an, dass die Vorgangsweise immer so ist, dass dieser Blaudruck intern bearbeitet wird. Ich hoffe, dass du jetzt nicht, so wie du am Sonntag keine neuen U-Bahnen vor Mittag gesehen hast, nun auch keinen Blaudruck mehr siehst!

 

Ich ersuche noch einmal um Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke vielmals.

 

Wir kommen zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Damen und Herren des Gemeinderats, die dem Antrag des Berichterstatters zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Das wird von der SPÖ unterstützt und hat daher die ausreichende Mehrheit.

 

Es gelangt nunmehr Postnummer 58 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft das Plandokument 7807 im 21. Bezirk, KatG Donaufeld. Ich bitte Herrn Berichterstatter GR Deutsch, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter GR Christian Deutsch: Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Genehmigung dieses Plandokuments.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke. - Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Frau GRin Dipl-Ing Gretner. Ich erteile es ihr.

 

GRin Dipl-Ing Sabine Gretner 

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