Gemeinderat,
20. Sitzung vom 27.04.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 63 von 108
Gebärmutterhalskrebs. Diese Infektion kann nicht nur
bei Frauen, sondern auch bei Männern auftreten. Auch diese können erkranken,
etwa an Genitalwarzen, die durch diese Infektion ausgelöst werden. Besonders
bei Frauen zwischen 30 und 50 gibt es allerdings eine sehr hohe
Selbstheilungstendenz. Bei 80 Prozent der Frauen bleibt die Infektion
überhaupt unauffällig, und von 60 infizierten Frauen haben 59 diese Infektion
nach einem Jahr besiegt. Das besagt eine Untersuchung von Kaufmann, die 2006
durchgeführt wurde. Wie bei allen Erkrankungen haben natürlich auch hier
Raucherinnen ein besonders hohes Risiko; sie sollten besser beginnen, mit dem
Rauchen aufzuhören!
Nur langfristige Infektionen führen zu Veränderungen
der Zellen des Gebärmutterhalses, und wenn im Krankheitsfall ein Belag entfernt
wird, dann wird nach dieser Operation für beide Partner – denn es ist ja
nicht nur ein Partner gefährdet – die Impfung von der Sozialversicherung
bezahlt. Bei medizinischer Indikation muss man die Impfung also nicht selbst
bezahlen.
Ganz wichtig ist, an dieser Stelle wieder zu
erwähnen, dass für eine Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs nach wie vor die
Pap-Abstriche die beste Methode sind. Auf Grund der Untersuchungen in den
letzten 15 Jahren hat sich gezeigt, dass die Zahl der Neuerkrankungen um
die Hälfte verringert werden konnte. Das haben nicht die Impfungen bewirkt,
denn diese gab es zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht, sondern regelmäßige Untersuchungen
durch den Gynäkologen oder die Gynäkologin.
Weiters ist dazu noch zu erwähnen, dass die
europäische Arzneimittelbehörde von diesem Impfstoff nun nicht mehr sagt, dass
man ihn nicht verwenden kann, wenn jemand bereits infiziert ist oder war und die
Erkrankung nicht ausgeheilt ist. Untersuchungen zufolge ist bei 60 Prozent
der Frauen fünf Jahre nach dem ersten Geschlechtsverkehr eine Infektion mit dem
Virus möglich, der gleichzeitig aber nicht zu Krebs führen muss.
Die Zulassung des Impfstoffes erfolgte auf Grund von
notwendigen Studien. Andererseits ist die Studiendauer noch viel zu kurz. Und
das ist die zwingende Aussage, warum wir diesen Antrag heute ablehnen: Ich
denke, es bedarf eines längeren Zeitraums, um die Wirkung dieser Impfung überwachen
und deren Qualität festzustellen zu können.
Ganz wichtig ist, dass sowohl männliche als auch
weibliche Jugendliche diese Immunitätsimpfung im Alter von 9 bis 15 Jahren,
aber auf jeden Fall vor dem ersten Geschlechtsverkehr, erhalten sollten. Das
ist die Hauptzielgruppe, nur dann sind die Jugendlichen wirklich vor weiteren
Infektionen geschützt.
Die Europäische Arzneimittelbehörde hat die
Herstellerfirma auch beauftragt, eine Überprüfung auf Nebenwirkungen
durchzuführen. Da der Impfstoff erst seit gut einem Jahr eingeführt ist, gibt
es bisher keine systematisch erfassten Ergebnisse. Kontrolle und Dokumentation
ist daher ganz wichtig. Das ist aber nicht ganz einfach, weil sich die
geimpften Personen nicht für eine solche Langzeitstudie zur Verfügung stellen
müssen.
Die Ermittlung der Langzeiteffekte, der Wirksamkeit
und auch des individuellen Nutzens der Impfung ist wichtig. Bis es einen
messbaren Erfolg gibt, kann es aber noch einige Jahre dauern. Eine genaue
diesbezügliche Untersuchung kann nicht innerhalb eines Jahres abgeschlossen
werden. Es liegt daher im medizinischen Interesse, dass die
Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen im Interesse der PatientInnen
diese Impfung nur dann bezahlen, wenn deren Nutzen nach Abschluss der
Evaluierungsphase gesichert ist.
Andererseits müssen auch die Pharmafirmen zu einer
Preisreduktion bewegt werden. Derzeit kostet der Impfstoff in Österreich für
alle drei Teilimpfungen 465 EUR, in den USA kostet er, umgerechnet, nur
280 EUR. Man sieht also, wie groß die Preisspanne der Pharmafirmen und der
Apotheker ist.
Ich bin der Meinung, dass in jedem Fall, in dem
sinnvollerweise durch eine Impfung eine Linderung herbeigeführt werden kann,
diese auch angewendet werden soll. Man darf aber, wie gesagt, nicht außer Acht
lassen, dass diesfalls, wie immer bei der Neueinführung medizinischer
Behandlungsformen, auch umfangreiche Studien und eine längere Evaluationszeit
vonnöten sind, damit sichergestellt werden kann, dass die Qualität stimmt und
es nicht zu anderen Langzeitschädigungen und -folgen kommen kann.
Zweitens möchte ich nochmals betonen, dass es nicht
zu einer Fokussierung auf Mädchen kommen darf: Sowohl Mädchen wie Burschen
müssen im Alter zwischen 10 und 12 Jahren vor dem ersten Sexualverkehr geimpft
werden. – Wir werden die Ergebnisse der Evaluierung abwarten und dann
unsere Beschlüsse fassen. (Beifall bei
der SPÖ.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Zu
Wort ist niemand gemeldet. Der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.
Ein Gegen- oder Abänderungsantrag wurde nicht
gestellt.
Daher komme ich zur Abstimmung der
Postnummer 12.
Ich bitte jene, die der Postnummer 12 zustimmen, um
ein Zeichen mit der Hand. – Ich danke für die Einstimmigkeit.
Es wurden mehrere Beschlussanträge eingebracht, und
ich werde sie der Reihe nach abstimmen lassen.
Der erste Antrag wurde von der FPÖ eingebracht und
befasst sich mit dem verbilligten Führerschein. Es wurde die sofortige
Abstimmung beantragt.
Wer diesem Antrag zustimmt, gebe bitte ein Zeichen
mit der Hand. – Der Antrag wird vom Antragsteller unterstützt und hat
daher nicht die ausreichende Mehrheit.
Der nächste Beschlussantrag, eingebracht von der FPÖ,
befasst sich mit der Freifahrt für Lehrlinge. Auch hier wurde die sofortige
Abstimmung verlangt.
Wer diesem Antrag zustimmt, gebe bitte ein Zeichen
mit der Hand. – Der Antrag wird von FPÖ und GRÜNEN unterstützt und hat
nicht die ausreichende Mehrheit.
Der nächste Antrag ist ebenfalls
ein Beschlussantrag der FPÖ. Er betrifft die Gleichstellung der Lehrlinge und
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