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Gemeinderat, 15. Sitzung vom 22.11.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 60 von 68

 

Frauen gibt, aber nur für Frauen, die ab 18 Jahre alt sind. Das heißt, es geht nur um Frauen, die schon 18 sind. Aber was ist mit den Minderjährigen? Denn laut mir vorliegenden Daten vom Bundesministerium sind auch Frauen betroffen, die 14 sind, 15 sind, 16 sind oder 17 sind. (GRin Nurten Yilmaz: Das ist eine andere Stelle!) Was ist mit denen? Da sollte also in Wien schon auch einmal etwas gemacht werden, und deswegen stellen wir heute diesen Antrag.

 

Ich kann Ihnen, nur als Information, noch einmal sagen - ich wiederhole mich vielleicht, aber ich mache das gerne -, was der Bund, was Frau Bundesministerin Maria Rauch-Kallat bisher gemacht hat. Sie hat nicht nur eine Analyse gemacht, um zu schauen, wo es Handlungserfordernisse gibt. Sie hat mit den betroffenen Ministerinnen Plassnik, Prokop und Gastinger ein Maßnahmenpaket erarbeitet, und sie war die erste Ministerin, die in Brüssel diesbezüglich eine Konferenz ins Leben gerufen hat. Sie war es, die bei Asylverfahren veranlasst hat, dass diese Frauen beziehungsweise diese Fälle - Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung et cetera - als neue Fluchtgründe speziell berücksichtigt werden sollen.

 

Frau Bundesministerin Plassnik war es, die bei einem Treffen mit UNO-Generalsekretär Kofi Annan diesen um Unterstützung für einen internationalen Gedenktag gegen traditionsbedingte Gewalt an Frauen gebeten hat. Ich kann hier wirklich den ganzen Tag stehen und Ihnen von Maßnahmen erzählen. (GR Godwin Schuster: Welche Maßnahmen haben die gesetzliche Situation der Frauen verbessert? Welche Maßnahmen?) Aber Sie sind gestern hier herausgekommen und haben gesagt: Um Gottes willen, was hat der Bund gemacht!, und Sie haben eine Studie in Auftrag gegeben. Na, guten Morgen! (Beifall bei der ÖVP. - GR Godwin Schuster: Was habt ihr gemacht ...?)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bund hat den rechtlichen Weg geebnet, weil Zwangsheirat jetzt auch ein Offizialdelikt ist, wie Sie wissen. Nun sind Sie und Ihre Fraktion gefordert. (GR Godwin Schuster: Mit Kofi Annan hat sie gesprochen - wunderbar für die Betroffenen! Hört doch auf!)

 

Ich darf es an dieser Stelle noch einmal wiederholen: Wir bringen den Antrag ein betreffend Einrichtung von Krisenzentren für weibliche minderjährige Jugendliche mit Migrationshintergrund, und ich bitte in formeller Hinsicht, ihn dem zuständigen Gemeinderatsausschuss zuzuweisen. - Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zum Wort gemeldet ist Frau Mag Korun. Ich erteile es ihr.

 

GRin Mag Alev Korun (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich war ursprünglich nicht auf der RednerInnenliste, aber der Debattenbeitrag der Kollegin Ekici hat mich dazu bewogen, doch eine Wortmeldung zu machen.

 

Eingangs möchte ich sagen, dass die GRÜNEN dem Antrag der ÖVP betreffend Einrichtung eines Krisenzentrums für minderjährige Jugendliche mit Migrationshintergrund zustimmen werden. Wir haben das im Integrationsausschuss, auch auf unsere Initiative hin, diskutiert oder zu diskutieren versucht. Da finden wir auch, dass es im Moment leider zu wenige Angebote gibt, was die Unterbringung und vor allem die fachliche Betreuung und Begleitung von minderjährigen Gewaltopfern mit Migrationshintergrund betrifft. (GR Godwin Schuster: Die Angebote gibt es!) Deshalb werden wir dem zustimmen.

 

Was ich mir allerdings nicht verkneifen kann, ist, Folgendes zu dem Punkt „Was hat der Bund gemacht, und was hat Wien gemacht?" zu sagen; das kann ich mir wirklich nicht verkneifen. Ich sage Ihnen, was der Bund gemacht hat: Der Bund, nämlich die Noch-Bundesregierung, hat im Rahmen der Novellierung des Betrugsbekämpfungsgesetzes - ja, des Betrugsbekämpfungsgesetzes! - das sowieso schon letztes Jahr verschärfte Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz noch einmal verschärft, sodass jetzt von Gewalt betroffene Ausländerinnen, wenn sie das Pech haben, noch nicht lange genug in Österreich zu leben, auch noch ein eigenständiges Einkommen in einer ziemlich hohen Höhe nachweisen müssen, damit sie überhaupt eine Niederlassungsbewilligung bekommen. Das hat - unter anderem - der Bund gemacht!

 

Ich nehme an, Sie werden auch derselben Meinung sein wie ich, dass von Zwangsehe bedrohte oder betroffene Frauen und junge Mädchen eben sehr oft auch von innerfamiliärer Gewalt betroffen oder bedroht sind. Jetzt schaut nach dieser Novellierung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes die Situation so aus, dass diese Frauen, auch wenn sie Gewalt erlitten haben, wenn sie eine Anzeige gemacht haben, wenn sie eine Wegweisung erreicht haben oder selbst dann, wenn sie eine schuldhafte Scheidung von ihrem gewalttätigen Ehemann - mit dem sie wahrscheinlich auch zwangsweise verheiratet wurden - erreicht haben, dann etliche Bedingungen erfüllen müssen, damit sie überhaupt legal hier sein können. Das hat der Bund gemacht!

 

Deshalb hat die ÖVP überhaupt keinen Grund, sich damit zu rühmen, dass die ÖVP auf Bundesebene echte Schutzmaßnahmen für von Gewalt oder von Zwangsehen betroffene Frauen getroffen hätte. Das wollte ich richtig stellen. Wir werden diesem ÖVP-Antrag zustimmen, aber der Bund hat, was Frauen mit Gewalterfahrungen und mit Zwangseheerfahrungen betrifft, leider auch ganz Schlimmes gemacht, und das muss hier an diesem Ort auch klar ausgesprochen werden. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Mag Ekici zum Wort gemeldet. - Bitte.

 

GRin Mag Sirvan Ekici (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Liebe Alev!

 

Es freut mich, dass du beziehungsweise ihr unserem Antrag zustimmen werdet. Aber ich muss da einiges richtigstellen. Ich denke, wir beide beschäftigen uns sehr intensiv mit dieser Materie, aber Theorie und Praxis klaffen, glaube ich, auseinander. (GR Godwin Schuster: Richtig! Das ist auch ...!) Ich meine, wenn du dir die

 

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