Gemeinderat,
14. Sitzung vom 21.11.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 69 von 91
Ein wirklich großes Problem sehe ich in der Verletzung des Vergaberechts, die immer wieder stattfindet, wenn zu diesen zwei Geschäftsgruppen dann auch noch ausgegliederte Unternehmen dazukommen. Das Kontrollamt hat also festgestellt – ich zitiere: „Auf Grund der vorstehenden Darlegungen kam das Kontrollamt zu der Erkenntnis, dass ein öffentlicher Wettbewerb im Sinne des Wiener Vergabegesetzes und der Wettbewerbsordnung Architektur wegen fehlender wesentlicher Wettbewerbsmerkmale nicht stattfand."
Ich
meine, das ist deshalb passiert, weil die MA 21, die das in diesem Fall
abwickeln musste, schwerste Probleme hatte, sich mit der Geschäftsgruppe der
Vizebürgermeisterin zu koordinieren. Ich würde dieser Abteilung sonst auf jeden
Fall zuschreiben, dass sie sich bemüht, den Wettbewerbsleitfaden anzuwenden. In
diesem Fall ist es nicht gelungen.
Das
zweite Beispiel finde ich noch weit drastischer. Da geht es um die
Flächenwidmung Otto-Wagner-Spital und die Steinhof-Gründe. In diesem Fall waren
es die Geschäftsgruppen Stadtentwicklung und andererseits die
Gesundheitsstadträtin Brauner mit dem ausgegliederten Unternehmen KAV. Ich
würde meinen, wenn es die Stadtplanungsabteilung allein gemacht hätte, dann
hätte man – im Idealfall natürlich – zuerst einmal erhoben, was die Bedürfnisse
der Spitalsangestellten, was die Bezirksinteressen gewesen wären, man hätte
sich vielleicht auch erkundigt, was die Interessen des
Krankenanstaltenverbundes sind, man hätte die Umweltschutzabteilung
einbezogen, und man hätte dann auf der Grundlage dessen einen Wettbewerb
ordentlich durchgeführt, wo man dann ein städtebauliches Ergebnis bekommen
hätte.
Wie ist es in der Realität abgelaufen? Sichtlich hat
der Krankenanstaltenverbund in gewisser Budgetpanik Druck gemacht auf die
Stadtplanungsabteilung, die dann schnelle, schnelle einen Flächenwidmungsplan
erfinden musste, was wirklich nicht einfach war unter den Bedingungen. Man hat
sogar damit Druck gemacht, dass man Entschädigungszahlungen verlangen könnte
von der Stadt Wien, was wirklich lächerlich ist, wenn man bedenkt, dass die
Grünflächen und die Spitalsareale Eigentum der Stadt Wien sind, Eigentum der
Wiener Bevölkerung sind in meinen Augen. Durch die Ausgliederung wurde das
einfach dem KAV übertragen, und dann kommt der KAV noch daher und sagt, er
fordert von der Stadt Entschädigungszahlungen, wenn es da zu Umwidmungen kommt.
Das halte ich wirklich für letztklassig. Insofern zeigt das wieder einmal, dass
die Geschäftsgruppen nicht ideal zusammenarbeiten.
Neben diesen Folgen einer zu kritisierenden
Stadtplanung zeigt sich auch, dass die Mittel unverhältnismäßig angewandt
werden. Da gibt es auch ein wunderbares Zitat im Kontrollamtsbericht über diese
Unverhältnismäßigkeit, das, glaube ich, wirklich jedem von Ihnen einleuchten
wird – ich zitiere: „Die Ermittlungen des Kontrollamts ergaben, dass die reinen
Erstellungskosten des Masterplans für den Prater mit 583 000 EUR etwa
doppelt so hoch waren wie die Kosten für die städtebauliche Masterplanung des
neuen Wiener Hauptbahnhofes oder des ehemaligen Flugfeldes Aspern."
Wir haben hier schon ausführlich diskutiert, ein
Masterplan ist etwas anderes als ein städtebauliches Leitbild. Aber wenn Sie
sich die Relationen hernehmen, so geht es bei dem neuen Wiener Hauptbahnhof
oder auch beim Flugfeld Aspern um riesige Stadtteile, die jeweils bis zu
20 000 Arbeitsplätze bieten werden und so etwa
5 000 Wohnungen auch jeweils, wenn nicht sogar mehr. Da muss man sich
ausmalen, dass für den Prater, der weit weniger Beschäftigte und auch Wohnungen
bietet, mehr als doppelt so viel ausgegeben wurde.
Diese Kritik richtet sich schon auch an die
Budgetplaner sozusagen, denn es wäre ja vielleicht ganz günstig, wenn man
sicherstellen könnte, dass es für die Gesamtplanungen eine Verhältnismäßigkeit
gäbe.
Eine zweite Folgewirkung von dieser fehlenden
Zusammenarbeit ist meiner Ansicht nach auch eine fehlende Haltung. Die Haltung
der Stadtplanung zu verschiedenen Themen muss man oft so richtig herauskitzeln.
Eines davon ist der Augarten. Beim Augarten hat es in den letzten Jahren immer
wieder Diskussionen gegeben, wenn Projektentwickler gekommen sind und gesagt
haben, sie möchten etwas machen, und dann gab es Proteste. Wir mussten dann in
den Ausschüssen nachfragen: Wie stehen Sie eigentlich dazu? Da musste man
einerseits den Wohnbaustadtrat fragen, weil er für die baupolizeilichen Dinge
zuständig ist, und andererseits in der Geschäftsgruppe Planung wegen der
Flächenwidmungsplanung.
Ich glaube, dass es aber wichtig wäre, in solchen
wichtigen Fragen eine Haltung auszudrücken, und bin deshalb erfreut, dass wir
es nach zähen Verhandlungen heute geschafft haben, zwei Anträge zu formulieren,
in denen es darum geht, diese Haltung der Stadt Wien zum Augarten zum Ausdruck
zu bringen. Es sind Allparteienanträge, die ich jetzt einbringen möchte.
Im ersten Antrag geht es darum, dass man die Zukunft des
Naherholungsgebietes Augarten beschreibt und auch die klaren Zielsetzungen der
Stadt Wien formuliert. Kurz gefasst geht es darum, dass man Parkschutzgebiet
als Parkschutzgebiet versteht, dass eine Schutzzone ein starker Schutz ist,
dass man das auch dem Grundeigentümer Bund gegenüber zum Ausdruck bringt und
dass man sich gleichzeitig dafür einsetzen will, die Öffnung und Durchwegung
des Augarten zu realisieren. – Das ist der eine Antrag.
Im zweiten Antrag geht es darum, dass man auch diese
zukünftige Vision gemeinsam mit den beteiligten Menschen vor Ort erarbeitet, in
gewissem Sinne Bürgerbeteiligung und Einbeziehung nicht nur der AnrainerInnen,
sondern auch der ansässigen Institutionen, dass man gemeinsam ein Leitbild
entwickelt, aufbauend auf diesen Leitbildern, die schon bestehen. Ich denke,
das ist ein wichtiger Schritt, und hiermit bringe ich diesen Antrag ein.
Abschließend möchte ich noch auf
das Thema Gender Budgeting kommen. Es ist schon positiv zu erwähnen, dass in
dieser Geschäftsgruppe doch einige Vorzeigeprojekte vorhanden sind. Früher gab
es nur so allgemeine Willenskundgebungen, etwa im
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