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Gemeinderat, 14. Sitzung vom 21.11.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 69 von 91

 

Ein wirklich großes Problem sehe ich in der Verletzung des Vergaberechts, die immer wieder stattfindet, wenn zu diesen zwei Geschäftsgruppen dann auch noch ausgegliederte Unternehmen dazukommen. Das Kontrollamt hat also festgestellt – ich zitiere: „Auf Grund der vorstehenden Darlegungen kam das Kontrollamt zu der Erkenntnis, dass ein öffentlicher Wettbewerb im Sinne des Wiener Vergabegesetzes und der Wettbewerbsordnung Architektur wegen fehlender wesentlicher Wettbewerbsmerkmale nicht stattfand."

 

Ich meine, das ist deshalb passiert, weil die MA 21, die das in diesem Fall abwickeln musste, schwerste Probleme hatte, sich mit der Geschäftsgruppe der Vizebürgermeisterin zu koordinieren. Ich würde dieser Abteilung sonst auf jeden Fall zuschreiben, dass sie sich bemüht, den Wettbewerbsleitfaden anzuwenden. In diesem Fall ist es nicht gelungen.

 

Das zweite Beispiel finde ich noch weit drastischer. Da geht es um die Flächenwidmung Otto-Wagner-Spital und die Steinhof-Gründe. In diesem Fall waren es die Geschäftsgruppen Stadtentwicklung und andererseits die Gesundheitsstadträtin Brauner mit dem ausgegliederten Unternehmen KAV. Ich würde meinen, wenn es die Stadtplanungsabteilung allein gemacht hätte, dann hätte man – im Idealfall natürlich – zuerst einmal erhoben, was die Bedürfnisse der Spitalsangestellten, was die Bezirksinteressen gewesen wären, man hätte sich vielleicht auch erkundigt, was die Interessen des Krankenanstaltenverbundes sind, man hätte die Umweltschutzabteilung einbezogen, und man hätte dann auf der Grundlage dessen einen Wettbewerb ordentlich durchgeführt, wo man dann ein städtebauliches Ergebnis bekommen hätte.

 

Wie ist es in der Realität abgelaufen? Sichtlich hat der Krankenanstaltenverbund in gewisser Budgetpanik Druck gemacht auf die Stadtplanungsabteilung, die dann schnelle, schnelle einen Flächenwidmungsplan erfinden musste, was wirklich nicht einfach war unter den Bedingungen. Man hat sogar damit Druck gemacht, dass man Entschädigungszahlungen verlangen könnte von der Stadt Wien, was wirklich lächerlich ist, wenn man bedenkt, dass die Grünflächen und die Spitalsareale Eigentum der Stadt Wien sind, Eigentum der Wiener Bevölkerung sind in meinen Augen. Durch die Ausgliederung wurde das einfach dem KAV übertragen, und dann kommt der KAV noch daher und sagt, er fordert von der Stadt Entschädigungszahlungen, wenn es da zu Umwidmungen kommt. Das halte ich wirklich für letztklassig. Insofern zeigt das wieder einmal, dass die Geschäftsgruppen nicht ideal zusammenarbeiten.

 

Neben diesen Folgen einer zu kritisierenden Stadtplanung zeigt sich auch, dass die Mittel unverhältnismäßig angewandt werden. Da gibt es auch ein wunderbares Zitat im Kontrollamtsbericht über diese Unverhältnismäßigkeit, das, glaube ich, wirklich jedem von Ihnen einleuchten wird – ich zitiere: „Die Ermittlungen des Kontrollamts ergaben, dass die reinen Erstellungskosten des Masterplans für den Prater mit 583 000 EUR etwa doppelt so hoch waren wie die Kosten für die städtebauliche Masterplanung des neuen Wiener Hauptbahnhofes oder des ehemaligen Flugfeldes Aspern."

 

Wir haben hier schon ausführlich diskutiert, ein Masterplan ist etwas anderes als ein städtebauliches Leitbild. Aber wenn Sie sich die Relationen hernehmen, so geht es bei dem neuen Wiener Hauptbahnhof oder auch beim Flugfeld Aspern um riesige Stadtteile, die jeweils bis zu 20 000 Arbeitsplätze bieten werden und so etwa 5 000 Wohnungen auch jeweils, wenn nicht sogar mehr. Da muss man sich ausmalen, dass für den Prater, der weit weniger Beschäftigte und auch Wohnungen bietet, mehr als doppelt so viel ausgegeben wurde.

 

Diese Kritik richtet sich schon auch an die Budgetplaner sozusagen, denn es wäre ja vielleicht ganz günstig, wenn man sicherstellen könnte, dass es für die Gesamtplanungen eine Verhältnismäßigkeit gäbe.

 

Eine zweite Folgewirkung von dieser fehlenden Zusammenarbeit ist meiner Ansicht nach auch eine fehlende Haltung. Die Haltung der Stadtplanung zu verschiedenen Themen muss man oft so richtig herauskitzeln. Eines davon ist der Augarten. Beim Augarten hat es in den letzten Jahren immer wieder Diskussionen gegeben, wenn Projektentwickler gekommen sind und gesagt haben, sie möchten etwas machen, und dann gab es Proteste. Wir mussten dann in den Ausschüssen nachfragen: Wie stehen Sie eigentlich dazu? Da musste man einerseits den Wohnbaustadtrat fragen, weil er für die baupolizeilichen Dinge zuständig ist, und andererseits in der Geschäftsgruppe Planung wegen der Flächenwidmungsplanung.

 

Ich glaube, dass es aber wichtig wäre, in solchen wichtigen Fragen eine Haltung auszudrücken, und bin deshalb erfreut, dass wir es nach zähen Verhandlungen heute geschafft haben, zwei Anträge zu formulieren, in denen es darum geht, diese Haltung der Stadt Wien zum Augarten zum Ausdruck zu bringen. Es sind Allparteienanträge, die ich jetzt einbringen möchte.

 

Im ersten Antrag geht es darum, dass man die Zukunft des Naherholungsgebietes Augarten beschreibt und auch die klaren Zielsetzungen der Stadt Wien formuliert. Kurz gefasst geht es darum, dass man Parkschutzgebiet als Parkschutzgebiet versteht, dass eine Schutzzone ein starker Schutz ist, dass man das auch dem Grundeigentümer Bund gegenüber zum Ausdruck bringt und dass man sich gleichzeitig dafür einsetzen will, die Öffnung und Durchwegung des Augarten zu realisieren. – Das ist der eine Antrag.

 

Im zweiten Antrag geht es darum, dass man auch diese zukünftige Vision gemeinsam mit den beteiligten Menschen vor Ort erarbeitet, in gewissem Sinne Bürgerbeteiligung und Einbeziehung nicht nur der AnrainerInnen, sondern auch der ansässigen Institutionen, dass man gemeinsam ein Leitbild entwickelt, aufbauend auf diesen Leitbildern, die schon bestehen. Ich denke, das ist ein wichtiger Schritt, und hiermit bringe ich diesen Antrag ein.

 

Abschließend möchte ich noch auf das Thema Gender Budgeting kommen. Es ist schon positiv zu erwähnen, dass in dieser Geschäftsgruppe doch einige Vorzeigeprojekte vorhanden sind. Früher gab es nur so allgemeine Willenskundgebungen, etwa im

 

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