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Gemeinderat, 12. Sitzung vom 05.10.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 80 von 83

 

vielleicht auch möglich, dieses Geld, diese 14 Millionen EUR, in eine Stiftung, in eine Geldstiftung einzubringen und diese Gelder ganz gezielt den Waisen Wiens zugute kommen zu lassen. Mit so einer Regelung könnte man sich mit dem Stiftungszweck irgendwie anfreunden, aber nicht damit, dass das an irgendeine Gesellschaft geht. Ich nenne den Gesellschaftsnamen nicht, weil die Gesellschaft selbstverständlich nichts dafür kann; sie schaut, dass sie für ihre Gesellschafter ein interessantes, elegantes Grundstück in einer wunderbaren Wohngegend bekommt. Okay, diese Gesellschaft lassen wir hier aus dem Spiel draußen, und wir schauen uns den Werdegang an.

 

23. April 2003: Mit beiliegendem Beschluss des Bezirksgerichts Döbling vom 11.10.1977 wurde die Beschränkung der Unveräußerlichkeit und der immerwährenden Widmung im C-Blatt gelöscht. - Was hat man da löschen lassen? Der Antragsteller, das war die Gemeinde Wien, hat auf Bestätigung der MA 2 - no na! - einfach im Grundbuch, im C-Blatt, die Eintragung löschen lassen: Aufgrund des notariellen Schenkungsvertrages vom 23. Oktober 1903 und der Erklärung vom 4. Juli 1905 wird die Beschränkung der bedungenen Unveräußerlichkeit dieser Realität und deren immerwährende Widmung als Gräfin Franziska Andrassy Christliches Waisenhaus einverleibt.

 

Das heißt, diese Frau hat das ja nur deswegen gestiftet. Vielleicht wollte sie sich auch ein Denkmal setzen, das mag schon sein, aber sie wollte auf jeden Fall etwas Gutes für die Waisen in Wien tun. Ich sehe nicht ein, warum man dort nicht andere soziale Einrichtungen oder gar ein SOS-Kinderdorf - das muss nicht gleich sein, wir haben ja gerade erst eines errichtet - errichten könnte.

 

Jetzt wird eingewendet, dass das denkmalgeschützte Schloss von dem neuen Eigentümer erhalten wird. Bitte, deswegen brauchen wir es nicht zu verkaufen! Das denkmalgeschützte Schloss muss ja auch die Gemeinde Wien, der jetzige Eigentümer, erhalten. Daraus ergibt sich ja kein Vorteil, ob der eine ein denkmalgeschütztes Gebäude erhalten muss oder der andere es erhält. Wo ist da der Vorteil? Das ist also kein Grund, dass man dieses Ding verkaufen muss.

 

Jetzt gibt es ein Gutachten, und zwar von Dipl Ing Wolfgang Schwab; er bewertet den Bodenwert mit 2 880 000 EUR. Wie gesagt, verkauft werden soll es um 14 Millionen EUR. Aber warum wird denn dieses Ding plötzlich mehr wert? Weil - und das sehen wir dann auch im Akt - schon vor dem Verkauf zugesichert wurde, dass das alles umgewidmet werden wird. Das hat ja dann auch stattgefunden.

 

Das heißt, dieser Mehrwert von 2,8 Millionen EUR auf 14 Millionen EUR hat nur entstehen können, weil die Gemeinde Wien es sich leicht macht: Sie macht eine Anlasswidmung und widmet das einfach um. Das hätte jeder Private gern, einen kleinen Gemüsegarten in der Donaustadt zu kaufen, mit ein paar Hektar, und dann widmen wir ihn in Bauland um - das wäre herrlich! Das sind ja Methoden, die jedem Gleichheitsgrundsatz widersprechen, da richtet es sich die Gemeinde ein bisschen billig und einfach.

 

Wenn man dann einen Aktenvermerk über eine Bürobesprechung sieht, 18.6.2003, da ladet Herr Dipl Ing Wimmer ein, und es wurden seitens der Magistratsdirektion und der MA 21A Gespräche bezüglich möglicher Widmung auf der Liegenschaft geführt. Dann heißt es wörtlich: „Es soll vor einem Verkauf der Liegenschaft geklärt werden, welche Möglichkeiten einer eventuellen Umwidmung bestehen, um zum Beispiel den Bau einer Garage oder eine bessere Ausnutzbarkeit des Bauplatzes zu ermöglichen." Na, das hätte ich auch ganz gern, dass man sagt... (Zwischenruf von GR Christian Oxonitsch.)

 

Das steht da drin! Ich weiß, für Sozialisten ist das alles normal. Das ist ja der Horror, dass für Sozialisten solche Vorgangsweisen ganz normal sind! Die hätte jeder Private auch ganz gern, aber das ist eben nicht die Normalität, und Anlasswidmungen sind auch nicht Normalität. Für Sie schon - ich weiß, das macht Ihnen kein Stirnrunzeln! Das hätte jeder Private gern: Ich kaufe mir am besten irgendein Grünland, und dann sage ich, ich kaufe das Grünland nur dann, wenn sichergestellt ist, dass ich dort hurtig bauen darf. Das ist eben nicht das, was wir uns wünschen! (GR Christian Oxonitsch: Das ist genau das Gegenteil von dem, was Sie da erzählen! Das ist diametral das Gegenteil von dem, was Sie da sagen!)

 

Dann steht drin: der Bau einer Garage. Das heißt, es wird ein Park umgewidmet, damit man nachher Parkplätze machen kann, Garagen und dergleichen. Das kann es ja wirklich nicht sein! Als Umweltsprecher habe ich mich da unbedingt auch zu Wort gemeldet.

 

Hier steht dann: „21.10.2003. Derzeit wird mit dem Plan 7566 dieses Gebiet überarbeitet. Diese nördlich gelegene, riesengroße Fläche soll dem Ortcharakter entsprechen." Was sich der Magistrat alles leistet: Dass er sagt, die riesengroße Fläche soll dem Ortcharakter entsprechen und soll verbaut werden, daher war dort eine Wohnbauwidmung notwendig! Entschuldigung, wenn man sich den Plan von dort anschaut, Hohe Warte, Ruthgasse, hier ist ein Park... (Der Redner hält eine Graphik in die Höhe. - GR Harry Kopietz: ...Farbabbildung?)

 

Mein Gott, das ist ein billiger Einwand! Schauen Sie sich eben den Akt an, dann sehen Sie es in Farbe, wenn Sie es brauchen. - Aber da ist ein Park, und dann sagt man: Diese riesengroße Fläche muss verbaut werden, damit sie dem Ortcharakter entspricht. Der Ortcharakter ist hier Park, und auf einmal entspricht der gegenüberliegende Park nicht mehr dem Ortcharakter? Also wenn die MA 69 solche Argumente braucht, dann ist das traurig! (GR Harry Kopietz: Der unmittelbare Ortcharakter ist eine Straße, bitte!) Herr Professor! Ich möchte heute wirklich nicht mit Ihnen über solche Spaßerln diskutieren. Das hat ja keinen Sinn.

 

Warum sind wir dagegen? Die immerwährende Widmung wird aufgehoben, und dagegen sind wir. (GR Godwin Schuster: Das ist ein Widerspruch in sich!) Und dass wir gar keinen Zweck finden, dass wir dort etwas für die Waisen von Wien oder im Sinne der Stifterin finden,

 

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