Gemeinderat,
12. Sitzung vom 05.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 43 von 83
ich auch als Unterausschussvorsitzender für eine sehr sinnvolle Sache, für eine wirklich gute Sache, die Synergien bringt, dass Wohnbauförderung und Schlichtungsstellen hier dann noch besser zusammenwirken können und in einer gemeinsamen Abteilung sind.
Die dritte Sache, betreffend die ASFINAG, ist auch
etwas, was uns mehr oder weniger vorgegeben wurde, weil es eben so ist, dass
der Vertrag mit der Stadt Wien, wonach Wien die Bundesstraßen erhalten soll,
aufgelöst wurde. Und jetzt sind eben die Bediensteten zuzuweisen. Das haben wir
mit einem Zuweisungsgesetz auch bereits gemacht, und heute handelt es sich ja
praktisch nur um das Nachvollziehen in der Geschäftseinteilung.
Diese Zuweisung ist damals auch vollkommen im
Einvernehmen mit der Personalvertretung geschehen und ist meiner Ansicht nach
auch kein Problem.
Der vierte Punkt ist am meisten vom Kollegen Madejski
kritisiert worden. Auch hier verstehe ich es eigentlich nicht, weil ich es
grundsätzlich für positiv halte, dass man die MA 46 mit der MA 33
zusammenlegt (GR Dr Herbert Madejski:
Organisatorisch ist das nicht möglich!), weil einfach die Abläufe besser
sein werden. Es ist einfach so, dass künftig die Vergabeverfahren noch mehr
optimiert werden. Der gesamte Ablauf von der Vergabe bis zur Abrechnung kann
praktisch noch besser erfolgen. Durchaus scheinen mir auch Stellungnahmen
einleuchtend, die sagen, dass eben bisher parallel arbeitende Gruppen in neuen
Bezirksteams zusammengefasst wurden. Diese sind dann für beide Bereiche
gleichzeitig zuständig, also für Ampeln und Licht. Das ist eben das
One-Stop-Shop-Konzept, das sich, glaube ich, in einer modernen Verwaltung schon
immer mehr ausweiten sollte. Die Bezirke haben einen gemeinsamen
Ansprechpartner. Das wollten die Bezirke immer haben, das haben die Bezirke
immer eingefordert. Das kommt aus den Bezirken und wird jetzt verwirklicht.
Also ich glaube, das ist durchaus positiv.
Die neuen Bezirksteams für Ampeln und Licht haben
weiters den Vorteil, dass Bauarbeiten nun schneller, termingenauer und
kostengünstiger durchgeführt werden können. Maste, Kabelgräben und Baumethoden
sind bei Licht und Ampeln heute ident und können innerhalb des Teams schneller
und besser abgestimmt werden. Störungen können zukünftig schneller behoben
werden, für noch mehr Verkehrssicherheit und kürzere
Verkehrsbeeinträchtigungen, falls es welche gibt.
Also alle vier Materien der Geschäftseinteilung
scheinen mir logisch, sinnvoll und durchdacht. Daraus jetzt fast eine
ideologische Auseinandersetzung zu machen, scheint mir überflüssig. (GR Dr Herbert Madejski: Das KDZ hat das
gesagt!) Es ist eine gute Geschäftseinteilung, der wir sehr gerne
zustimmen. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. - GR Dr Herbert Madejski:
Pflichtübung erfüllt!)
Vorsitzender GR Günther Reiter: Herr GR
Herzog hat sich zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
GR Johann Herzog (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Berichterstatter!
Was noch zu besprechen ist, ist die Zusammenlegung
der MA 16, der Schlichtungsstelle, und der MA 50. Die Frage ist, ob
das in irgendeiner Form Vorteile für jemanden bringt. Das ist sehr fraglich.
Die MA 16 gerät sicherlich dadurch, dass sie jetzt eine untergeordnete
Dienststelle im Rahmen der MA 50 wird, in Gefahr, an Beweglichkeit und vor
allem an Ortsnähe zu entbehren und für den Bürger nicht mehr in diesem Ausmaß
zur möglichen Verfügung zu stehen.
StR Faymann hat es damit begründet, dass kürzere
Abläufe anzustreben sind, dass eben die zwei Jahre, die oft genug für die
Abwicklung von Verfahren notwendig sind, gesenkt werden müssten, dass weiters,
das war ganz interessant, auch eine Ausweitung des Geschäftsbereichs als neuer
Schwerpunkt eingeführt werden sollte, nämlich dass auch die Hauseigentümer, die
Immobilienbesitzer, in Bezug auf die Sanierung verstärkt in die bisherige
Schlichtungsstelle in der Beratung und in der Erledigung eingebaut werden
sollen, was mit anderen Worten nur heißt, dass eine deutliche Mehrbelastung
dieser Schlichtungsstelle notwendig sein wird. Die neuen Abläufe sind
notwendig, gar keine Frage. Warum sie die MA 50, wie es der Herr Stadtrat
vorschlägt, organisieren müssen, ist eigentlich nicht erkennbar.
Des Weiteren wird festgestellt, das ist der
wesentlichste Punkt, es gibt keine Personalaufstockung.
Was für mich jetzt im Mittelpunkt steht, ist, dass durch
diese Zusammenlegung für die Bürger die Erreichbarkeit der bisherigen
Schlichtungsstellen durch die Schließung des Parteienverkehrs in den
diversesten Dienststellen schwieriger wird. Es wird also längere Anlaufwege und
größere Mühen für die Bürger, diese Dienststellen zu erreichen, wo nunmehr der
Parteienverkehr stattfindet, geben. Diese Neueinteilung, wo gar nicht so
wesentlich ist, ob das im Rahmen der MA 50 oder MA 16 allein
stattfindet, und das ist, glaube ich, das Entscheidende, wird nur zarte Veränderungen
in Bezug auf die Rahmenbedingungen bringen. Denn was vorgesehen ist, ist im
Grunde genommen eine bloße Symptomkur, umsonst, eigentlich nichts. Gewisse
Synergieeffekte sind angestrebt, ob sie eintreten werden, wird man erst sehen.
Die Frage, ob zum Beispiel bei der Hilfe beim
Einreichen der Anträge und beim Vorbringen der eigenen Klagen, die notwendig
sind, eine Notwendigkeit besteht, dass das nunmehr nicht eine selbstständige
MA 16 macht, ist eigentlich nicht einzusehen. Dass die Klarheit der Beibringung
der Unterlagen verstärkt werden muss, ist auch keine Aufgabe, die die
Zusammenlegung von zwei Magistratsabteilungen begründet. Solche Maßnahmen sind
vielleicht hilfreich, sie bringen da und dort Entlastung, das mag sein, aber
diese Tätigkeiten sind alles in allem auch im Rahmen der bisherigen MA 16
möglich gewesen.
Das Entscheidende ist,
Dienststellen wie die Schlichtungsstellen, ob sie selbstständig oder im Rahmen
der MA 50 geführt werden, leiden in erster Linie daran, dass ein
ungeheurer Wust von Wünschen, Anträgen und Einreichungen an sie erfolgt und
dass die personelle
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