Gemeinderat,
11. Sitzung vom 28.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 62 von 71
ohne eine Intervention wird ihre Mutter kein Daueraufenthaltsrecht in Österreich bekommen und sie versteht das nicht, weil die Mutter seit 1999 ganz legal da ist. Alle Daten habe ich. Die werde ich hier natürlich aus Datenschutzgründen nicht vorlesen und für alle zugänglich machen.
Wie gesagt, ich glaube nicht, dass das ein Fall ist,
der sehr oft vorkommt, ich möchte auch nicht hoffen, dass das ein Fall ist, der
sehr oft vorkommt. Ich weiß, dass die MitarbeiterInnen der Einwanderungsbehörde
bemüht sind, aber auch so etwas kann vorkommen, wenn eine Behörde überfordert
ist, wenn zu wenig MitarbeiterInnen für die vielen Fälle, die zu bewältigen
sind, die teilweise von der Fremdenpolizei an die Einwanderungsbehörde
übergeben wurden, da sind. Deshalb glauben wir, dass die Stadt Wien mit einer
Aufstockung von 33 Personen letztendlich das Auslangen nicht finden können
wird, weil die Einwanderungsbehörde aus den genannten Gründen mit den sehr vielen
Anträgen derzeit eindeutig überlastet ist. Es liegt im Interesse der Stadt
Wien, dass durch Personalaufstockung diese Fälle so schnell wie möglich, auch
für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so arbeitsfreundlich wie möglich, sage
ich jetzt einmal, vom Arbeitsklima her und natürlich auch im Interesse der
AntragsstellerInnen so rechtsstaatlich wie möglich erledigt werden können. Es
ist nämlich nicht zu akzeptieren, auch wenn es ein Einzelfall ist, unabhängig
von der Staatsbürgerschaft, dass Menschen, die bei Behörden der Gemeinde Wien
Anträge stellen, falsche Rechtsauskünfte bekommen, dass ihnen gesagt wird, sie
sollen dankbar sein, die Behörde hat keine Zeit für sie und ihre Fragen nicht
beantwortet werden!
Mein letzter Punkt betrifft auch eine Herausforderung,
die unserer Meinung nach auf die neue Behörde zukommt. Ich habe schon erwähnt,
dass die Gesetze wesentlich verschärft wurden. Eine der maßgeblichen
Verschärfungen im so genannten Fremdenpolizeigesetz betrifft die Ehen von
InländerInnen und AusländerInnen, jeweils mit großem I. Der Fremdenpolizei
wurden weitestgehende Befugnisse eingeräumt, um so genannte Scheinehen zu
überprüfen, wobei die Bundesregierung von einem Generalverdacht von so
genannten Scheinehen ausgegangen ist und noch immer ausgeht, wenn Ehen zwischen
In- und AusländerInnen geschlossen werden.
Ich möchte auf etwas hinweisen, was uns
wahrscheinlich, ich hoffe nicht, aber auszuschließen ist es nicht, in den
nächsten Monaten hier im Hause beschäftigen könnte, weil nämlich durch die Zusammenlegung
von Standesamt, Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde und durch die neuen
Gesetzesbestimmungen eine Machtfülle entsteht, mit der man, ich versuche es
einmal vorsichtig zu formulieren, sehr vorsichtig umgehen sollte, wenn man
nämlich bedenkt, was die Fremdenpolizei alles darf, in Wohnungen hineingehen,
Zahnbürsten und Unterhosen kontrollieren, was auch seit Monaten vorkommt. Alle,
die mit Migrantenbetreuung zu tun haben, können sich solche Geschichten
anhören. Wenn man dann bedenkt, dass in Wien Standesamt, Einwanderungsbehörde
und Einbürgerungsbehörde zusammengeschlossen werden, ist das eine große
Herausforderung an diese neu entstehende Behörde, wenn sie, aber davon gehe ich
aus, rechtsstaatlich agieren und Menschenrechte von allen berücksichtigen
möchte, auch von Ausländern und Ausländerinnen, ganz besonders im Bereich von
Ehen zwischen InländerInnen und AusländerInnen.
Ich wollte alle diese Sorgen, alle diese Bedenken
rechtzeitig geäußert haben, weil wir, wahrscheinlich nicht alle, ich nehme an,
dass die Kollegen bei den Freiheitlichen solche Beschwerden nicht bekommen,
aber zumindest wir GRÜNEN, immer wieder Beschwerden von Menschen kriegen, die
finden, dass ihre Menschenrechte von österreichischen Behörden missachtet,
nicht eingehalten werden. Selbstverständlich werden wir, wenn solche Fälle
wieder hereinkommen, wenn sich unsere Befürchtungen bewahrheiten, an dieser
Stelle wieder darauf aufmerksam machen. Ich wollte es aber auf jeden Fall
angesprochen haben, nicht dass es dann heißt: „Hoppla, jetzt passieren da
Dinge, es kommen komische Fälle vor! Wie kann so etwas vorkommen?" Wir
müssen uns alle bewusst sein, dass da eine enorme Machtfülle entsteht, mit der
rechtsstaatlich umgegangen werden muss.
Weil wir aber prinzipiell den Schritt der
Zusammenlegung dieser zwei Behörden richtig finden, werden wir diesem Poststück
zustimmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet.
Herr Berichterstatter, ein
kurzes Schlusswort.
Berichterstatter GR Dr
Kurt Stürzenbecher: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte
Damen und Herren!
Ich werde mich an die
Kürze halten.
Der Akt dreht sich um eine
Geschäftseinteilungsänderung für den Magistrat der Stadt Wien. Es werden die
Aufgaben der MA 20 - Einwanderungsbehörde und MA 61 - Standesämter
und Staatsbürgerschaft künftig von der MA 35 - Einwanderung,
Staatsbürgerschaft, Standesamt wahrgenommen. Es hat schon bisher Synergien
gegeben. Diese sollen jetzt verstärkt werden. Es sollen die Synergien, die
möglich sind, verstärkt werden. Damit können Vorteile in organisatorischer,
ablauftechnischer und integrationspolitischer Hinsicht erzielt werden.
Eben weil man diese Vorteile
erzielt, halte ich es auch für falsch, dass im Ausschuss von den GRÜNEN gesagt
worden ist: „Warum gerade jetzt?" Gerade jetzt, weil eben die Aufgaben
schwierig und vielfältig sind, muss man diese Vorteile möglichst rasch nützen,
nicht in einem Jahr oder in zwei oder in drei Jahren! Deshalb finde ich es auch
richtig, dass man es gleich macht.
Zur
Bezeichnung: Es heißt: "Einwanderung, Staatsbürgerschaft,
Standesamt." Das ist das, was diese Behörden als Aufgaben haben. Die
Bezeichnungen sind so, wie sie international üblich sind und in jedem
vergleichbaren Staat der Welt solche Behörden eben genannt werden. Dass sich
daran jetzt eine Grundsatzdebatte
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