Gemeinderat,
11. Sitzung vom 28.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 61 von 71
ein Wiener Sozialdemokrat sich äußert, aber hier tun sich
neue Konfliktfelder auf, die von großem Interesse für uns sind.
Ich stelle fest, dass in manchen Äußerungen, die da
festgestellt wurden, der Vorsitzende der Sozialdemokraten Österreichs etwas
vertritt, was wir Freiheitliche schon lange programmatisch festgesetzt haben! (Beifall
bei der FPÖ.- GR Kurth-Bodo Blind: Bravo, Gusi!)
Ich freue mich, dass es hier zu einer Flurbereinigung
kommt und dass aus einem Saulus ein Paulus geworden ist. Wir werden sehen,
welche Wiener Sozialdemokraten sich anschließen. Daher lehnen wir diesen
Tagesordnungspunkt heute ab, wie ich meine, ganz im neuen Sinne Gusenbauers! In
diesem Sinne lehnen wir, wie gesagt, im Sinne Gusenbauers, diesen Tagesordnungspunkt
ab! (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Als
Nächste ist Frau GRin Mag Korun zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
GRin Mag Alev Korun (Grüner Klub im
Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr
geehrter Herr Berichterstatter! Sehr geehrte Damen und Herren!
Bei der Postnummer 14 geht es, wie mein
Vorredner schon erwähnt hat, um die Zusammenlegung der Einwanderungsbehörde und
der Einbürgerungsbehörde. Ich werde Teile meines Statements aus dem Gemeinderatsausschuss
wiederholen, weil ich finde, dass diese hier auch erwähnt werden sollen, damit
sie zumindest alle anwesenden Gemeinderäte und Gemeinderätinnen hören können.
Wir GRÜNEN finden die Zusammenlegung der
Einwanderungsbehörde und der Einbürgerungsbehörde prinzipiell begrüßenswert.
Was wir auch im Ausschuss gesagt haben, ist, dass wir etwas rätseln, warum
genau dieser Zeitpunkt gewählt wurde. Wir rätseln deshalb, weil beide Behörden
derzeit neue und viel restriktivere Gesetze vollziehen müssen und damit
zeitweise überfordert sind, nicht, weil sie das prinzipiell nicht gut könnten,
sondern weil die neue Gesetzeslage eine sehr umfassende ist und teilweise ganz
neue Bestimmungen vorsieht. Wir sind der Meinung, dass die 33 neuen
Stellen, die für die MA 20, für die Einwanderungsbehörde, geschaffen
wurden, weil neue Zuständigkeiten auf diese Behörde übergegangen sind, nicht
ausreichen werden. Ich werde auch aus einem konkreten Fall zitieren, der diese
Lücke, die entstanden ist, meiner Meinung nach sehr gut belegt.
Wir sind der Meinung, dass die Zusammenlegung dieser
zwei Behörden auch deshalb Sinn macht, weil die Begleitung von einwandernden
Menschen über ihre Einwanderung hinaus bis zu ihrer Einbürgerung, bis sie
österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen werden, Sinn macht, damit
man unterschiedliche Maßnahmen, Aktionen, Aktivitäten und so weiter auch
akkordieren und damit Synergieeffekte erzielen kann.
Unseres Wissens nach wurden, wenn ich die Zahl
richtig im Kopf habe, mindestens 5 000 unfertige Verfahren von der Wiener
Fremdenpolizei an die Einwanderungsbehörde übergeben. (Amtsf StRin Mag Sonja
Wehsely: 7 000!) - 7 000. Ich habe 5 000 im Kopf gehabt.
7 000, sozusagen noch schlimmer, unfertige Akten wurden von der
Fremdenpolizei der Einwanderungsbehörde übergeben. Noch einmal wiederhole ich,
dass 33 neue Stellen, um allein diesen Rucksack, den die Behörde
mitbekommen hat, zu bewältigen, höchstwahrscheinlich nicht ausreichen werden.
Noch dazu kommen etliche neue Anträge hinzu, weil die Einwanderungsbehörde
inzwischen zum Beispiel auch für die Visaerteilung für die Familienangehörigen
von österreichischen StaatsbürgerInnen zuständig ist.
Jetzt komme ich zu einem Einzelfall. Bevor ich auf
den Einzelfall eingehe, möchte ich betonen, dass ich nicht jemand bin, der mit
Einzelfällen argumentiert. Nachdem dieser Einzelfall aber relativ krass ist,
möchte ich, dass alle hier Anwesenden die Möglichkeit haben, diesen Einzelfall
zu hören. Im Ausschuss habe ich ihn deshalb nicht erwähnt, weil ich ihn erst
heute hereinbekommen habe. Er schildert die teilweise vorhandene Überforderung
der Behörde mit den vielen Anträgen und was daraus entstehen kann. Ich möchte
auch betonen, dass ich weiß, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der
bisherigen MA 20 sehr bemüht sind. Ich hoffe und glaube, dass sie in den
allermeisten Fällen auch bemüht sind, die Fälle in beiderseitigem Interesse im
Einvernehmen und rechtsstaatlich zu lösen. Aber so ein Einzelfall, auch wenn es
ein Einzelfall ist, ist genau einer zu viel und deshalb möchte ich ihn
schildern.
Ich habe heute eine E-Mail von einer österreichischen
Staatsangehörigen bekommen, die mit ihrer serbischen Mutter in Wien
zusammenlebt. Die Mutter ist noch immer serbische Staatsangehörige und lebt
seit 1999 ganz legal in Wien. Sie ist über Familienzusammenführung mit der
österreichischen Staatsbürgerin gekommen. Für die Kosten des Lebensunterhalts
kommt die österreichische Staatsbürgerin, also die Tochter, auf, wie gesagt,
seit 1999. Frau Stadträtin, vielleicht würde Sie der Fall auch interessieren,
mich interessiert er zumindest! Seit 1999 ist die Dame, serbische
Staatsbürgerin, legal über Familienzusammenführung da.
Die Mutter hat die Verlängerung
des Aufenthaltsrechts beantragt und ich zitiere jetzt aus der E-Mail der
Tochter: „Mein Versuch, dabei einen Daueraufenthalt für meine 79-jährige Mutter
zu beantragen, scheiterte. Man hat mich informiert, dass dies nicht mehr
existiere, ...", also ein Daueraufenthaltsrecht, was, wenn es so stimmen
sollte, eine falsche Rechtsauskunft ist, „...sondern nur noch ein einjähriges
und kostenpflichtiges Visum, das persönlich beantragt beziehungsweise abgeholt
werden muss. Das hat mich geschockt.", und so weiter und so fort. „Nach
mittlerweile drei Telefonaten mit unfreundlichen Mitarbeiterinnen der
MA 20 wende ich mich an Sie. Die Fragen, die ich bei der MA 20
stellen wollte, wurden nicht einmal angehört. Mir wurde in einem äußerst
scharfen Ton gesagt, dass man bei der MA 20 keine Zeit, weder für
Telefonate noch fürs Briefelesen, hat, ich möge auf einen Brief warten, mich
gedulden und Danke sagen." Woraufhin die Dame sagt, sie glaubt,
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