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Gemeinderat, 11. Sitzung vom 28.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 61 von 71

 

ein Wiener Sozialdemokrat sich äußert, aber hier tun sich neue Konfliktfelder auf, die von großem Interesse für uns sind.

 

Ich stelle fest, dass in manchen Äußerungen, die da festgestellt wurden, der Vorsitzende der Sozialdemokraten Österreichs etwas vertritt, was wir Freiheitliche schon lange programmatisch festgesetzt haben! (Beifall bei der FPÖ.- GR Kurth-Bodo Blind: Bravo, Gusi!)

 

Ich freue mich, dass es hier zu einer Flurbereinigung kommt und dass aus einem Saulus ein Paulus geworden ist. Wir werden sehen, welche Wiener Sozialdemokraten sich anschließen. Daher lehnen wir diesen Tagesordnungspunkt heute ab, wie ich meine, ganz im neuen Sinne Gusenbauers! In diesem Sinne lehnen wir, wie gesagt, im Sinne Gusenbauers, diesen Tagesordnungspunkt ab! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Als Nächste ist Frau GRin Mag Korun zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 

GRin Mag Alev Korun (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Bei der Postnummer 14 geht es, wie mein Vorredner schon erwähnt hat, um die Zusammenlegung der Einwanderungsbehörde und der Einbürgerungsbehörde. Ich werde Teile meines Statements aus dem Gemeinderatsausschuss wiederholen, weil ich finde, dass diese hier auch erwähnt werden sollen, damit sie zumindest alle anwesenden Gemeinderäte und Gemeinderätinnen hören können.

 

Wir GRÜNEN finden die Zusammenlegung der Einwanderungsbehörde und der Einbürgerungsbehörde prinzipiell begrüßenswert. Was wir auch im Ausschuss gesagt haben, ist, dass wir etwas rätseln, warum genau dieser Zeitpunkt gewählt wurde. Wir rätseln deshalb, weil beide Behörden derzeit neue und viel restriktivere Gesetze vollziehen müssen und damit zeitweise überfordert sind, nicht, weil sie das prinzipiell nicht gut könnten, sondern weil die neue Gesetzeslage eine sehr umfassende ist und teilweise ganz neue Bestimmungen vorsieht. Wir sind der Meinung, dass die 33 neuen Stellen, die für die MA 20, für die Einwanderungsbehörde, geschaffen wurden, weil neue Zuständigkeiten auf diese Behörde übergegangen sind, nicht ausreichen werden. Ich werde auch aus einem konkreten Fall zitieren, der diese Lücke, die entstanden ist, meiner Meinung nach sehr gut belegt.

 

Wir sind der Meinung, dass die Zusammenlegung dieser zwei Behörden auch deshalb Sinn macht, weil die Begleitung von einwandernden Menschen über ihre Einwanderung hinaus bis zu ihrer Einbürgerung, bis sie österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen werden, Sinn macht, damit man unterschiedliche Maßnahmen, Aktionen, Aktivitäten und so weiter auch akkordieren und damit Synergieeffekte erzielen kann.

 

Unseres Wissens nach wurden, wenn ich die Zahl richtig im Kopf habe, mindestens 5 000 unfertige Verfahren von der Wiener Fremdenpolizei an die Einwanderungsbehörde übergeben. (Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: 7 000!) - 7 000. Ich habe 5 000 im Kopf gehabt. 7 000, sozusagen noch schlimmer, unfertige Akten wurden von der Fremdenpolizei der Einwanderungsbehörde übergeben. Noch einmal wiederhole ich, dass 33 neue Stellen, um allein diesen Rucksack, den die Behörde mitbekommen hat, zu bewältigen, höchstwahrscheinlich nicht ausreichen werden. Noch dazu kommen etliche neue Anträge hinzu, weil die Einwanderungsbehörde inzwischen zum Beispiel auch für die Visaerteilung für die Familienangehörigen von österreichischen StaatsbürgerInnen zuständig ist.

 

Jetzt komme ich zu einem Einzelfall. Bevor ich auf den Einzelfall eingehe, möchte ich betonen, dass ich nicht jemand bin, der mit Einzelfällen argumentiert. Nachdem dieser Einzelfall aber relativ krass ist, möchte ich, dass alle hier Anwesenden die Möglichkeit haben, diesen Einzelfall zu hören. Im Ausschuss habe ich ihn deshalb nicht erwähnt, weil ich ihn erst heute hereinbekommen habe. Er schildert die teilweise vorhandene Überforderung der Behörde mit den vielen Anträgen und was daraus entstehen kann. Ich möchte auch betonen, dass ich weiß, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der bisherigen MA 20 sehr bemüht sind. Ich hoffe und glaube, dass sie in den allermeisten Fällen auch bemüht sind, die Fälle in beiderseitigem Interesse im Einvernehmen und rechtsstaatlich zu lösen. Aber so ein Einzelfall, auch wenn es ein Einzelfall ist, ist genau einer zu viel und deshalb möchte ich ihn schildern.

 

Ich habe heute eine E-Mail von einer österreichischen Staatsangehörigen bekommen, die mit ihrer serbischen Mutter in Wien zusammenlebt. Die Mutter ist noch immer serbische Staatsangehörige und lebt seit 1999 ganz legal in Wien. Sie ist über Familienzusammenführung mit der österreichischen Staatsbürgerin gekommen. Für die Kosten des Lebensunterhalts kommt die österreichische Staatsbürgerin, also die Tochter, auf, wie gesagt, seit 1999. Frau Stadträtin, vielleicht würde Sie der Fall auch interessieren, mich interessiert er zumindest! Seit 1999 ist die Dame, serbische Staatsbürgerin, legal über Familienzusammenführung da.

 

Die Mutter hat die Verlängerung des Aufenthaltsrechts beantragt und ich zitiere jetzt aus der E-Mail der Tochter: „Mein Versuch, dabei einen Daueraufenthalt für meine 79-jährige Mutter zu beantragen, scheiterte. Man hat mich informiert, dass dies nicht mehr existiere, ...", also ein Daueraufenthaltsrecht, was, wenn es so stimmen sollte, eine falsche Rechtsauskunft ist, „...sondern nur noch ein einjähriges und kostenpflichtiges Visum, das persönlich beantragt beziehungsweise abgeholt werden muss. Das hat mich geschockt.", und so weiter und so fort. „Nach mittlerweile drei Telefonaten mit unfreundlichen Mitarbeiterinnen der MA 20 wende ich mich an Sie. Die Fragen, die ich bei der MA 20 stellen wollte, wurden nicht einmal angehört. Mir wurde in einem äußerst scharfen Ton gesagt, dass man bei der MA 20 keine Zeit, weder für Telefonate noch fürs Briefelesen, hat, ich möge auf einen Brief warten, mich gedulden und Danke sagen." Woraufhin die Dame sagt, sie glaubt,

 

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