Gemeinderat,
10. Sitzung vom 27.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 55 von 96
gar nicht, wenn es ein Bauland ist! Wenn es Bauland ist, ist
es nicht Grünland!)
Und nun zum größten Schmäh der Nation: Dass mit dem
Flächenwidmungsplan mehr Grün geschaffen wird als zuvor. Meine Damen und
Herren, jetzt frage ich Sie einmal: Hat irgendjemand in der SPÖ vielleicht
irgendwann einmal bei sich zu Hause oder bei irgendjemand anderem zugeschaut,
wie ein Haus gebaut worden ist? Dort war zuvor vielleicht Grünland, das war
grünes Gebiet, dann hat er dort ein Haus draufgestellt. Glauben Sie, dass
danach mehr Grün oder weniger Grün auf dem Grundstück war?
Nach Ihren Plänen ist es danach immer mehr
Grün! Meine Damen und Herren, das ist eine Augenauswischerei, die Sie uns mit
einem Plan und einer Semantik auslegen wollen, die wirklich hanebüchen ist! (Beifall
bei der ÖVP. - GR Christian Oxonitsch: Das
glauben ja nicht einmal Sie, wenn Sie das sagen!) Anders, Herr Kollege
Oxonitsch, ist es nicht zu erklären. (GR
Christian Oxonitsch: Wenn wir Bauland haben...!)
Wenn Sie in einem Bauland, das als Bauland
ausgewiesen ist, sagen: Dort haben Sie nun ein Grünland, rund um die Kirche am
Steinhof haben Sie vollkommenes Grünland, Sie haben links und rechts davon
Grünland... (GR Christian Oxonitsch:
Das ist Landschaftsschutzgebiet!) Ja, genau, Herr Kollege Oxonitsch,
das ist Landschaftsschutzgebiet! Und Kollegin Gretner hat es Ihnen schon
gesagt: 17 Prozent davon sollen mit besonderer Bebauungsbestimmung
bebaubar gemacht werden. (GR
Christian Oxonitsch: ...unseren Antrag! Stimmen Sie dem Antrag zu!) Das
ist in Wirklichkeit Umwidmung des Grünlandes! So etwas hat die Stadt noch nicht
gesehen, dass Sie ein Spk-Gebiet bebauen wollen, meine Damen und Herren, das
ist es! (GR Mag Andreas Schieder: Kennen
Sie SwwL?)
Wenn Ihr Antrag nun der erste Punkt ist, mit dem Sie
anfangen, damit aufzuhören, dieses Gebiet zu bebauen, und wenn Ihr Antrag nun
die Änderung ist, dann sind wir sehr, sehr froh. Denn dann ist das der erste Schritt
auf dem Weg zur Erkenntnis.
Aber Sie haben eine BB9 in ein Spk-Gebiet
hineingegeben, was es sonst nirgends gegeben hat, meine Damen und Herren! (Beifall
bei der ÖVP - GR Christian Oxonitsch:
Kann Ihr Klub vielleicht einmal ein Seminar anbieten über Flächenwidmung und so
weiter, dass Sie es lernen?) Herr Kollege Oxonitsch, erklären Sie
mir: Was ist denn eine besondere Bebauungsbestimmung? Was soll denn das
bedeuten? Warum schreibt man besondere Bebauungsbestimmung...? (GR Christian Oxonitsch: ...nicht machen!)
Aber warum schreiben Sie es dann in den Plan hinein?
Vielleicht kann der Herr Stadtrat erklären, warum sein Beamter, der zuständige
Abteilungsleiter SR Vatter (GR
Christian Oxonitsch: Machen Sie ein Seminar, und schicken Sie sie hin!)
- von ihm selbst unterschrieben -, die BB9 hineinschreibt, zu 17 Prozent
bebaubar. Und Sie wollen uns weismachen, dort drinnen kann man nicht bauen,
weil es ein Landschaftsschutzgebiet ist? Warum schreibt man es dann hinein?
Streichen Sie es heraus! (GR
Christian Oxonitsch: Gehen Sie auf den Antrag zu, und die Geschichte ist
erledigt! - Zwischenruf von GR Mag Andreas Schieder.)
Da kann ich nur sagen: Greifen Sie unseren Antrag
auf, machen Sie einen Stopp in dem Widmungsverfahren. (GR Christian Oxonitsch: Der Gemeinderat
legt heute fest, dass der Landschaftsschutz...!) Machen Sie zuvor einen
Masterplan, wie Sie es in vielen anderen Bereichen auch gemacht haben. (GR Christian Oxonitsch: Stimmen Sie
heute zu, dass das Landschaftsschutzgebiet...! Ganz einfach!) Oder wie es
die GRÜNEN gesagt haben: Machen Sie eine Arbeitsgruppe.
Diskutieren wir, in welcher Form wir das entwickeln
können - unter Berücksichtigung des Landschaftsschutzgebietes, unter
Berücksichtigung des Grüngebietes, unter Berücksichtigung der kulturhistorischen
Stätte, um das hier auch einmal ganz wertfrei zu sagen. (GR Christian Oxonitsch: ...permanent
falsch interpretieren!) Dann reden wir darüber weiter. Und sagen Sie nicht,
Sie müssten den Flächenwidmungsplan nur deswegen ändern, weil Sie das vom Verwaltungsgerichtshof
oder Verfassungsgerichtshof vorgeschrieben bekommen haben. Das ist hanebüchen.
In diesem Sinne bringe ich natürlich den
Beschlussantrag ein, nach der erfolgten Absetzung des
Flächenwidmungsplanverfahrens 7572 einen Masterplan für die Umgestaltung
des Areals zu erstellen, der Bebauungspläne vorschlägt, die eine Nutzung des
Areals unter Berücksichtigung denkmalschützerischer und naturraumschützerischer
Aspekte ermöglicht:
„Um dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes,
wonach bis 31.8.2006 alle Flächenwidmungspläne neu beschlossen sein müssen,
Genüge zu tun, soll der Flächenwidmungsplan 7572 mit den Bestimmungen des
derzeitigen Rechtszustandes zur Beschlussfassung eingebracht werden."
Wenn Sie sagen, Sie wollen diese Frist unbedingt einhalten,
dann können Sie es auch danach machen. Einen solchen Masterplan haben Sie bei
vielen anderen Projekten der Stadt auch gemacht: Sie machen ihn beim
Zentralbahnhof, Sie machen ihn bei den Gasometern, Sie machen ihn bei der
Entwicklung der Aspern-Gründe, überall machen Sie Masterpläne. Aber warum
machen Sie ihn nicht bei der Entwicklung der Steinhofgründe? (Beifall bei
der ÖVP. - GR Mag Andreas Schieder: Weil sich dort fast nichts ändert!)
Weil sich dort fast nichts ändert? (GR Mag Andreas
Schieder: ...der Schutz beim Zentralfriedhof! Guten Morgen!) Herr Kollege
Schieder! "Weil sich dort fast nichts ändert" - es bietet nur die
Möglichkeit, dort 4 000 Wohnungen hineinzubauen! Und das ist für Sie
"weil sich fast nichts ändert"? (GR Mag Andreas Schieder: Glauben
Sie nicht Ihre eigenen G'schichterln! Glauben Sie nicht Ihren falschen
Skizzen!) Herr Kollege Schieder, das glaubt Ihnen niemand! (GR Mag
Andreas Schieder: Ihr Problem ist, Sie glauben jetzt schon selber, was Sie den
Leuten weismachen!)
Sie unterliegen der sozialdemokratischen Propaganda, da
ja offensichtlich StR Schicker unter Druck steht,
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