Gemeinderat,
9. Sitzung vom 24.05.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 84 von 108
vorgesehen sind! Es gibt eine sehr klare Trennung! (Beifall
bei der ÖVP.)
Für den Unterricht, für die Lehrplanerfüllung ist der
Bund zuständig. 22 Schülerinnen und Schüler plus ein halber Dienstposten
Begleit- und Stützlehrer pro Klasse. Wir treten dafür ein, dass die Schulen das
autonom gestalten sollen, denn es kommt derzeit an den Schulen nicht an. (VBgmin
Grete Laska: Aber ihre Briefe kommen an!) - Gott sei Dank! Darüber freue ich mich sehr! Wir werden auch
noch weitere schicken, weil eine Information notwendig ist, damit Ihre
Direktorinnen und Direktoren wissen, was ihnen zustünde. (Beifall bei der
ÖVP.)
Ich komme noch zur Nachmittagsbetreuung, die nämlich,
wenn Sie diese Checkliste durchführen würden, gefördert wird. Das heißt, genau
jene Kinder, die Sprachförderbedarf haben, würden derzeit mit fünf bis zehn
Stunden pro 15 Kindern pro Woche gefördert werden, wenn Sie den Bedarf
erheben würden. Senkung des Nachhilfebedarfs, Integrationsmöglichkeit. Nur
leider verzichten Sie auf diese Bundesmittel, weil Sie Ihren Landesteil dazu
nicht beitragen wollen! (VBgmin Grete Laska: Wir wollen nicht, dass die
Eltern den vollen Beitrag bezahlen!)
- Das können Sie im Landesdurchführungsgesetz einbringen! Da haben wir
heute ja einen Antrag gestellt. (VBgmin
Grete Laska: Aber nicht über die Schulen!) Im Landesdurchführungsgesetz
stimmen wir gern zu, dass der Kindergartenbeitrag im letzten Kindergartenjahr
gratis ist. Und wir stimmen zu, dass die Nachmittagsbetreuung gratis ist. (GR
Harry Kopietz: Sie verwechseln Birnen mit Äpfeln!) Die Nachmittagsbetreuung
ist Ländersache. Hier, lesen Sie nach! Ich gebe Ihnen gerne die Broschüre, Frau
Vizebürgermeisterin! (VBgmin Grete Laska: Sie sind ja noch mit den Sümpfen
beschäftigt!) Ich habe sie schon lange. Ich habe immer darauf gewartet,
dass Sie einmal etwas machen als Ausführungsgesetz des jeweiligen Landes. In
diesem Ausführungsgesetz können Sie festhalten, dass die Nachmittagsbetreuung
für alle Kinder gratis ist. Also tun Sie das! Wir warten darauf!
Spätestens im nächsten Landtag werden wir Sie nach
dieser gesetzlichen Bestimmung wieder fragen. Wir werden Sie auch fragen, wie
Sie bei den Eltern erhoben haben, ob sie einen Wunsch haben. Und wir werden dem
Ministerium auch die ungesetzliche Vorgangsweise darstellen! (Beifall bei
der ÖVP. - VBgmin Grete Laska: Überprüfen Sie die niederösterreichischen
Gesetze!)
Zu den Oberösterreichern, weil Sie die erwähnt haben (VBgmin Grete Laska: Niederösterreich!):
Oberösterreich hat dieses Gesetz schon durch den Landtag gebracht, weil Kollege
Vettermann so skeptisch gegenüber Oberösterreich ist. Also für mich ist
Oberösterreich ein Beispiel, weil jeder Zweite, der in Wien arbeitslos ist, hat
in Oberösterreich eine Stelle. Jeder zweite Jugendliche in Wien, der vergeblich
einen Lehrplatz sucht, hat in Oberösterreich einen.
Ich war erst vor kurzem in Rohrbach, wo die
Arbeitslosigkeit nur 2,5 Prozent beträgt. Dort werden die Wiener Firmen
fündig nach Schülerinnen und Schülern, weil diese besser ausgebildet sind als
die Wiener, weil Sie den Schulen nicht die Ressourcen geben, die ihnen
zustehen. (Beifall bei der ÖVP.)
Aber kommen wir nun zu der Frage, wie viele Kinder
mit einem besonderen Sprachförderbedarf in einer Klasse sein sollten. Wenn Sie
eine gute Wohnungspolitik gemacht hätten, wenn Sie einen sinnvollen
Schulentwicklungsplan erstellt hätten - so wie wir das schon seit Jahren
fordern -, dann wäre diese Notmaßnahme gar nicht notwendig. Dann wäre eine
Durchmischung der Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer jetzt schon
möglich. Es ist daher das Versäumnis Ihrer Siedlungspolitik, Ihrer
Wohnungspolitik und Ihres Flächenwidmungsplans, die uns letztendlich das, was
Sie "Pausing" nennen, als Notmaßnahme zum Vorschlag bringen lassen.
Wir sind nicht glücklich darüber, diese Vorschläge machen zu müssen, und
hoffen, dass der soziale Wohnbau anders, nämlich mit Plan, gestaltet wird.
Freie Schulwahl: Selbstverständlich! Aber glauben
Sie, dass Kinder, die einen besonderen Sprachförderbedarf haben, sehr gerne mit
lauter Kindern zusammen sind, die auch einen Sprachförderbedarf haben? Oder
glauben Sie nicht, dass die Kinder ein Recht darauf haben, möglichst gemischt
miteinander zu lernen? Das wäre im Bezirk möglich; freie Schulwahl wäre
möglich, wenn der soziale Wohnbau in Wien anders gestaltet werden würde.
Lernen Sie endlich zu planen, anstatt
Magistratsabteilungen gegeneinander arbeiten zu lassen! Denn das Wirrwarr der
Wiener Verwaltung ist ja eine Mitursache für das Chaos, das wir an den Schulen
haben: Drei Abteilungen, die gegeneinander arbeiten, fünf Mitglieder der
Landesregierung, wobei keiner weiß, was die andere Hand tut. Freie Schulwahl
für Schulen, in denen der Förderbedarf nicht mehr als ein Drittel beträgt,
damit Lehrerinnen und Lehrer wieder jene Arbeitsbedingungen vorfinden, die sie
brauchen, um eine qualitätsvolle Bildung anbieten zu können! (Beifall bei
der ÖVP.)
Es geht daher nicht um Zwangsverschickung, sondern es
geht um Bildungs- und Chancengleichheit. Diesen Vorschlag haben die Berliner
GRÜNEN den Wiener GRÜNEN voraus, aber wir geben Ihnen gerne die entsprechenden
Ideen Ihrer Kollegen in Berlin, die auch ähnliche Quoten vorsehen. Es sollte
eine Berlin-Wien-Achse durchaus auch bei Ihnen möglich sein. (Heiterkeit bei
den GRÜNEN.)
Wichtig ist uns in der freien Schulwahl, dass alle
Schülerinnen und Schüler die gleichen Möglichkeiten haben, voneinander und
miteinander zu lernen. Voneinander und miteinander zu lernen heißt, von der
Vielfalt untereinander profitieren zu können und der Unterrichtssprache Deutsch
folgen zu können. Spracherwerb passiert, Frau Vizebürgermeisterin, in den
ersten sechs Lebensjahren. Wenn daher 17 Prozent der Kinder bereits zur
Schuleinschreibung der Unterrichtssprache Deutsch nicht ausreichend folgen
können, dann heißt das, dass Ihre Maßnahmen zwischen dem ersten und sechsten
Lebensjahr nicht gegriffen haben. Hier sollte Ihre Evaluierung ansetzen, denn
es ist nicht der Zuzug, sondern es sind die Wiener Kinder, die hier aufwachsen
und der
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