Gemeinderat,
5. Sitzung vom 24.01.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 58 von 89
Ortsbild in Neustift ist sowieso schon durch die Gemeindebauten der 30er Jahre durchlöchert, wie es in einem Erläuterungsbericht von der MA 21 berichtet wird.
Aber gerade dieses Flächenwidmungsdokument entspricht
nicht den Grundsatzzielen der Bezirksplanung. Für unseren Bezirk sind zwei
Dinge wichtig: Das eine ist die Erhaltung des Grünraums, das andere die
Zufriedenheit unserer Bürger, die Lebensqualität.
Was legt dieser Flächenwidmungsplan fest? Inmitten einer
G-Widmung planen Sie einen Weg mitten durch private Grundstücke. Das ist jetzt
abgesehen von der Eigentumsrechtsfrage eine Zerstörung von Grüngebiet. Außerdem
ist es sehr schwierig, da man nie weiß, wann oder ob der Durchgang überhaupt
entstehen wird und für den Fall einer Veräußerung stellt es eine eindeutige
Entwertung dieser Grundstücke dar. Es wäre ja fast noch besser, wenn Sie es
ablösen würden, aber so ist das Ganze eine Enteignung auf Raten und die ist aus
politischer Sicht eindeutig abzulehnen. Nicht nur, dass dieses Plandokument
gegen den Willen der Bürger ist, haben Sie ja auch noch eine SwwL-Widmung
erlassen, die sich auch gegen die Eigentumsrechte der ansässigen Weinbauern
richtet.
Dem Abänderungsantrag werden wir zustimmen, weil Sie
letztendlich doch die Grundsätze von architektonischer Harmonie einhalten -
nach einem kleineren Zick-Zack-Kurs ist das letztendlich ja doch gelungen - und
weil es den Wünschen der Bauwerber entspricht.
Insgesamt jedoch werden wir das Plandokument
ablehnen, weil es ein Schulbeispiel für die Flächenwidmungspolitik im Bezirk
ist, der wir nicht zustimmen können. - Danke! (Beifall bei der ÖVP.)
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Herr
GR Valentin.
GR Erich VALENTIN (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr
Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Berichterstatter!
Ich denke mir, man sollte sich bei der Frage,
Diskussion Bezirk und widmende Behörde und dann auch bei der Abstimmung
zwischen den Fraktionen, das möchte ich vorweg sagen, an gewisse Spielregeln
halten. Ich sage das sehr, sehr bewusst, weil es Flächenwidmungen in Wien gibt
und Flächenwidmungen im 19. Bezirk gibt. Und Flächenwidmungen im
19. Bezirk haben immer ein ganz besonderes Flair. Man hat den Eindruck,
dass manche im 19. Bezirk, besonders der Herr Bezirksvorsteher des
19. Bezirks, das immer als unbotmäßige Einmischung der Stadt empfindet.
Das ist erfreulicherweise, weil dies eine Einheit ist, ein Einzelstück, aber es
fällt halt auf.
Zur gegenständlichen Geschichte ganz einfach erklärt:
Was machen wir dort? Das ist im Großen und Ganzen eine Bestandswidmung. Dann
ist dem Herrn Bezirksvorsteher offensichtlich entgangen, dass es eine
Beschlussfassung der Stadt Wien zum Biosphärenpark Wienerwald gegeben hat und
wir letztes Jahr als Biosphärenpark Wienerwald von der UNESCO anerkannt worden
sind und daraus auch Schutzfunktionen gerade im 19. Bezirk notwendig sind.
Und da haben wir die alte Diskussion zwischen der Landwirtschaft und den Betrieben
dort, wo der Herr Bezirksvorsteher offensichtlich nicht aufklärend unterwegs
ist, sondern eher tendenziell Ängste, sagen wir es einmal so, als nicht
unberechtigt erscheinen lassend unterwegs ist und dass SwwL in der Widmung
aussagt, dass in den landwirtschaftlich genutzten Bereichen selbstverständlich
eine Widmung von Gebäuden nicht versagt wird, wenn sie der Ausübung des
landwirtschaftlichen Charakters des Betriebs dient. Das haben wir in dem einen
Abänderungsantrag, den ich heute einbringen werde, noch einmal
herausgeschrieben. Fleißaufgabe, steht eh in der Widmung drin, ist Rechtsgut.
Damit man dort die Aufregung, die lokal offensichtlich nicht gerade gemildert
worden ist, in den Griff bekommt, haben wir gesagt, okay, jetzt schreiben wir
extra noch hinein, wir erklären das Gesetz. Einverstanden.
Und das Zweite ist, dass es eine Reihe von
Forderungen und Einwürfen des Bezirks gegeben hat, denen man beispielsweise bei
der Liegenschaft Neustift am Wald mit der Ordnungsnummer 63, das ist der
zweite Abänderungsantrag, was die Baufluchtlinie und einiges mehr betrifft,
nachkommt und dem Bezirkswunsch in einem Abänderungsantrag Rechnung trägt.
Was sozusagen die allerletzte Forderung ist, das ist
der Weg, den Sie da angeschnitten haben. Nun, jetzt kann man schon
Klientelpolitik machen. Das ist auch gut und schön. Nur wenn man dann über
Fakten hinweggeht, dann wird es auch für die Widmungsabteilung und für die
Mehrheit hier im Haus, die die Verantwortung dafür zu übernehmen hat, nicht
gerade einfacher. Das, was hier nicht gewidmet werden soll, ist eine Trasse,
eine Einbautentrasse. Da kann man diskutieren, was man will, die ist vorhanden
und ist gewidmet. Ob sie jetzt umgesetzt wird und wie sie in den Gehweg
umgesetzt wird, da ist schon klar, dass natürlich die Eigentümer der
Liegenschaft keine Freude mit Einbautrassen haben. Das ist auch verständlich.
Nur wenn in Wien überall dort, wo Trassen über Privatgebiet laufen, deshalb
nicht gebaut werden darf, was klarerweise naturgemäß die Schlussfolgerung ist,
wenn wir dem nachkommen würden, dann würde vieles nicht möglich sein. Und ich
denke mir jetzt einmal ganz locker und ganz ohne auf die Etikette des Hauses zu
achten: Auch im 19. Bezirk kann man bei der Geschichte wirklich kein
Extrawürstel braten. Das wird überall in Wien gleichermaßen gehandhabt und es
ist nicht einzusehen, wenn Einzelne im 19. Bezirk eine Widmungsxenophobie
haben, dass wir die dann auch ausleben müssen.
Wir bringen diese beiden Abänderungsanträge guten
Gewissens und in der Sicherheit ein, dass wir dadurch Bedenken von Bürgerinnen
und Bürgern im 19. Bezirk, die unberechtigt geweckt worden ist, zerstreuen
können, denn die Widmung ist in Wien überall gleich. Wir erläutern sie. Auch
was die Liegenschaft mit der Ordnungsnummer 63 in Neustift am Walde
betrifft, bringe ich das gerne ein.
Ich würde mir nur grundsätzlich wünschen - und das
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