Gemeinderat,
56. Sitzung vom 24.05.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 88 von 104
werden wir gerne im Ausschuss darüber diskutieren und
stimmen der Zuweisung zu.
Ich darf jetzt zur Kollegin Trammer kommen. Ich denke
mir, was Sie in Ihrem Redebeitrag, und ich sage das sehr bewusst, wieder von
sich gegeben haben, ist wirklich dieses Hauses unwürdig! (GRin Heike Trammer: Danke, gleichfalls!)
Erstens hätten Sie sich einmal den Akt genau so wie
die Kollegin FRANK ansehen können. Das wäre ein netter Zug gewesen, um eine
sinnvolle Diskussion zu ermöglichen. Da die Möglichkeit eines Tränendrüsenepos
zu ziehen und gleichzeitig zu sagen, da hätte die sozialdemokratische Mehrheit
versagt, wir würden Mieterinnen und Mieter aus Häusern treiben und das wäre das
sozialdemokratische Gewissen dieses Hauses, ist einfach eine Frechheit, liebe
Frau Kollegin! (GRin Heike Trammer: Nein,
so ist es!) Das ist massiv von uns zu weisen, weil es einfach nicht stimmt!
Auch wenn sie das noch hundertmal wiederholen, Sie können die Faktenlage nicht
verändern! Fakt ist, vielleicht würden Sie das auch einmal zur Kenntnis nehmen,
dass seit dem Jahr 1990 dieses Objekt nicht unter Schutz steht, nicht
einmal ansatzweise. (GRin Heike Trammer: Das stimmt nicht!) Sie sagen:
„Das stimmt nicht!"? Wenn Sie sich den Akt ansehen würden und sich ansehen
würden, was da ausgewiesen ist, dann würden Sie ähnlich wie Frau FRANK, die
sich das mit klarem Auge angesehen hat, was man Ihnen offensichtlich leider
nicht vorwerfen kann, feststellen, dass dieses Haus nicht unter Schutzzone
gestellt worden ist. Das ist es nicht und es wurde auch nicht verändert. Das
heißt, es wurde auch keine Veränderung bei diesem Objekt vorgenommen. Das ist
der Grund, weshalb auch die Bezirksvertretung nichts dazu gesagt hat. Im
Übrigen war das auch nicht in der Stellungnahme der Bezirksvertretung drinnen.
Ich halte noch einmal fest, seit 1990 nicht unter
Schutz gestellt. (GRin Heike Trammer: Das stimmt ja nicht! Es gibt einen
anderen Brief!) Ich würde wirklich herzhaft raten, liebe Frau Kollegin,
nicht Briefe zu lesen, sondern die Flächenwidmung! Das ist das Dokument, auf
das man sich bezieht, auf nichts anderes.
Punkt zwei: Jetzt kommen wir zur emotionalen
Geschichte in Ihrer Wortmeldung von vorhin, es hätte sich niemand um die beiden
Mieterinnen gekümmert, die in diesem Objekt wohnen. Zum einen, und auch zur
Information des Hauses, wir haben, nachdem wir das von Ihnen gehört haben,
natürlich recherchiert. Es ist nicht Aufgabe der Stadt, Ersatzwohnungen zur
Verfügung zu stellen. Wir haben uns aber natürlich informiert. Grundsätzlich
eine Information: Die eine Mieterin hat bereits eine Wohnung, hat sie bereits
angenommen und ist glücklich damit. Der zweiten Mieterin ist angeboten worden,
dass sie im neu zu entstehenden Haus in derselben Struktur, in der selben
Wohnhöhe, mit den selben Fensterfronten eine Ersatzwohnung bekommt. (GRin Heike Trammer: Aha! Jetzt kommt es!) Wenn
Sie das "mangelndes Gewissen" nennen, dann lassen wir das gern auf
uns sitzen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn Sie sich den Akt angesehen hätten, wenn Sie sich
die Flächenwidmung angesehen hätten, noch einmal, seit 1990, dann wären Sie
auch darauf gekommen und hätten dann vielleicht nicht so leichtfertig Ihren
Epos der Tränendrüsen da spielen können.
Eine durchaus ernstzunehmende Frage ist das, was der
Herr Bezirksvorsteher gesagt hat, weil man da tatsächlich unterschiedlicher
Meinung sein kann und ein Diskussionsbereich besteht. Es handelt sich bei
diesem Bauplatz um einen sehr seichten Bauplatz, wie Sie sicherlich wissen,
Herr Bezirksvorsteher. Es ist auch Aufgabe einer vernünftigen Stadtentwicklung
und damit auch einer vernünftigen Flächenwidmung zu trachten, dass eine
Bebaubarkeit so erfolgen kann, dass es auch zukünftigen Mieterinnen und Mietern
oder Eigentümerinnen und Eigentümern zu Gute kommt. Gleichermaßen ist der Frage
des Schutzes von Grünraum, egal wie groß oder wie klein er ist, gerade im
innerstädtischen Raum besondere Bedeutung beizumessen. Da treffen sich Ihre
Intentionen mit denen der Sozialdemokratie zu 100°Prozent. Wir haben erst
unlängst eine Debatte geführt, wo man verlangt hat, Ausweisung auch von
Grünbereichen im innerstädtischen Bereich, die sehr klein sind. Wir haben da
frohen Herzens zugestimmt, weil uns gerade der Schutz des Grünraums im
Innenviertelbereich ein Anliegen ist.
Im gegenständlichen Fall gab es eine
Interessenabwägung, die deshalb zu Gunsten des Antragstellers erfolgt ist, weil
der Antragsteller gleichzeitig eine reduzierte Bebauung im hinteren Bereich mit
einem Flachdach angeboten hat, das muss man zur Fairness der Situation auch
dazusagen, und auch vorgeschlagen und angeboten hat, eine Begrünung dieses
Dachs vorzunehmen. Deshalb, und nur deshalb, war die Abwägung der Interessen
auch der Stadtplanung und der Flächenwidmung dahin gehend gegeben, dass man
gemeint hat, es wäre vertretbar, diesen kleinen Grünbereich nicht zu widmen und
dafür eine Begrünung des Flachdachs im Hintertrakt der Hofstruktur
vorzuschreiben und damit auch in der Flächenwidmung zu verankern, im Hinblick
darauf, dass die Erlebbarkeit des Hinterhofs für die Mieter eine optische
gewesen wäre und dies auch einige Meter höher genau denselben Zweck erfüllen
würde. Das war die Überlegung. Das war die Überlegung, wo man diskutieren kann,
wo es Interessenabwägung ist, wo ich aber meine, dass sie auch in diesem Fall
eine sehr faire war, die zu Gunsten einer vernünftigen Stadtentwicklung Platz
gegriffen hat.
Meine Damen und Herren, sie sehen also, es gab bei
diesem Flächenwidmungsakt eine sachliche Diskussion, die einwandfrei und nach
den Spielregeln der Flächenwidmung über die Bühne gegangen ist. Gegen jedwede
Andeutung, es wäre da etwas anderes gelaufen und wir wären als Sozialdemokratie
über die Interessen der Bürgerinnen und Bürger drübergefahren, verwahre ich
mich auf das Schärfste!
Ich ersuche Sie, der Flächenwidmung und gleichzeitig den
beiden Anträgen, die die Kollegin FRANK eingebracht hat, die Zuweisung zu
ermöglichen. - Danke
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