Gemeinderat,
56. Sitzung vom 24.05.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 84 von 104
Bewusstsein zu schaffen und vor allem mitzuhelfen,
dass in unserer Bevölkerung ein dementsprechendes Bewusstsein ist, dass wir
hier zu sorgen haben und dass in einer ordentlichen Art und Weise der
Lebensabend unserer älteren Generation eben betreut wird. (Beifall bei der
FPÖ.)
Es ist allerdings bedauerlich, dass die Diskussion
deshalb zu Stande gekommen ist, weil hier wieder Vorfälle genannt und
aufgezeigt wurden, die zeigen, dass doch das ein oder andere in den
Pflegeheimen, milde gesagt, nicht ganz zum Besten steht. Man muss dem
Pflegeombudsmann dafür danken, dass er diese Probleme aufgezeigt hat. Man muss
auch dafür danken, dass heute die Gelegenheit ist, dass man darüber diskutieren
kann.
Ich möchte aber die schon lange Diskussion nicht sehr
lange ausdehnen, sondern nur ein paar kurze Bemerkungen machen. Es ist
natürlich klar, dass hier über den Tätigkeitsbericht des Pflegeombudsmanns
berichtet wird, dass diskutiert wird. Es ist auch schon eingehend gesagt
worden, es gibt schon noch das eine oder andere, das es wert wäre, dass man
darüber diskutiert.
Es ist auch der Bericht der Pflegeheimkommission beim
Wiener Patientenanwalt angesprochen worden. Dazu möchte ich doch auch eine
Bemerkung machen: Es ist zwar schon festgestellt worden, beauftragt wurde im
September 2003, erste Sitzung im Dezember 2003. Ich erinnere mich,
dass anlässlich einer Sitzung in der Geriatriekommission der Herr
Patientenanwalt, auf eine Nachfrage von mir, mitgeteilt hat, der Bericht wird
im März 2004 vorliegen. Jetzt haben wir ein Jahr später, also er ist im
Februar 2005 vorgelegt worden, was an sich sehr bedauerlich ist, denn
inzwischen hat die Geriatriekommission ihre Arbeit abgeschlossen. In der
Zwischenzeit haben wir ein Pflegeheimgesetz, wo vielleicht das eine oder andere
noch hätte hineinkommen können oder es notwendig gewesen wäre, dass es
hineinkommt, ich sage nur, die Diskussion mit den Einbettzimmern, die hier noch
einmal angerissen wird. Es ist bedauerlich und man wird in Zukunft doch auch
dafür sorgen müssen, dass, wenn eine Beauftragung von irgendeiner, auch unabhängigen
Stelle erfolgt, entsprechend gehandelt wird.
Sozusagen abschließend möchte ich sagen, man kann
hier den Pflegeombudsmann noch so sehr loben und seine Arbeit noch so sehr
bedeutungsvoll machen, sich zu seiner Arbeit bekennen. Wir werden aber nicht
umhinkommen, feststellen zu müssen, dass er eben nur als unabhängiger und
weisungsfreier Pflegeombudsmann bestellt wurde und keine gesetzliche Abdeckung
hat.
Ich erinnere mich, als er das erste Mal vorgestellt
wurde, ich glaube, das war in der Geriatriekommission, war die erste Frage von
uns an Frau Dr Pittermann, in welcher Art und Weise er auch gesetzlich
abgesichert sein wird. Ich muss sagen, ich bewundere eigentlich den
Pflegeombudsmann, dass er so eine Tätigkeit entwickeln kann, dass er in private
Pflegeheime geht und so weiter und so fort, wo er doch eigentlich gar keine
Berechtigung dazu hat. Ich habe damals zur Frau Dr Pittermann auch gesagt, wenn
ich zum Beispiel von der Kammer irgendwie einen weisungsfreien Ombudsmann
eingeteilt bekomme und er zu mir in mein Geschäft kommt, anklopft und sagt, er
möchte sich ein bisschen erkundigen, was da los ist, würde ich sagen, er solle
mir einmal sagen, wieso er dazu berechtigt ist. Es ist meiner Ansicht nach
unbedingt notwendig, hier eine gesetzliche Abdeckung durchzuführen.
Ich erinnere daran, dass wir Freiheitlichen dem
Pflegeheimgesetz deshalb nicht zugestimmt haben, weil es nicht möglich war, die
Person des Pflegeombudsmannes als Pflegeombudsmann in den Text der
Pflegeheimkommission hineinzubekommen. (Beifall
bei der FPÖ.)
Daher wundere ich mich ein bisschen, dass hier so um
den Brei herumgeredet wird. Es ist notwendig, dass man sich weiter darüber
unterhält, dass man eine gesetzliche Deckung findet. Auch wenn Frau StRin
Brauner hier sagt, sie wird darüber diskutieren und man wird etwas machen et
cetera, ist es wirklich notwendig und kann es nicht gelten, dass man sagt,
dafür muss ein anderes Gesetzeswerk abgeräumt werden und es würde ein Aufheben
dieses Gesetzes vom Patientenanwalt bedeuten. Es wird sicher eine Möglichkeit
geben, um einerseits die Aufgaben des Patientenanwalts weiter zu behalten und
zu definieren und auch Möglichkeiten zu suchen, den Patientenanwalt mehr zu
seiner Tätigkeit anzuleiten. Es ist aber auch notwendig, dem Pflegeombudsmann
die gesetzliche Rückendeckung zu geben, damit er wirklich arbeiten kann. Es ist
gestern in einem Antrag auch festgelegt worden, dass es nicht möglich ist,
Pflegedokumentationen, Krankengeschichten, Personalpläne und so weiter
einzusehen, wenn nicht eine Kooperationsgemeinschaft von Seiten des Trägers
vorhanden ist und wenn ich hier jemanden habe, der ein bisschen kontrolliert
und so weiter und so fort, kann ich mir nicht vorstellen, dass da eine allzu
große Bereitschaft vorhanden ist. Es mag sein, dass sie da ist und dass sie
doch zum Positiven ist, aber ich sage noch einmal, ohne eine echte gesetzliche
Absicherung, und darüber wird man sich unterhalten müssen, wird die Tätigkeit
gefährdet sein. Es entsteht der Eindruck, dass man von Seiten der Frau Stadträtin
sagt, man lässt ihn jetzt einige Jahre oder einige Zeit arbeiten, dann wird man
halt weitersehen und dann gibt es ihn womöglich nicht mehr. Das darf nicht
sein. Daher fordern wir die gesetzliche Absicherung. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Dr Herbert Madejski: Mir liegt keine Wortmeldung mehr vor. Es gibt auch
keinen Antrag oder Sonstiges. Daher ist die Debatte über die Dringliche Anfrage
beendet.
Wir kommen nun zur Postnummer 29 der
Tagesordnung. Sie betrifft ein Plandokument im 14. Bezirk, KatG Hütteldorf
und KatG Hadersdorf.
Auch hier liegt mir keine Wortmeldung vor. Daher
können wir gleich abstimmen.
Jene Damen und Herren des Gemeinderats, die diesem
Antrag zustimmen wollen, bitte ich, die Hand zu heben. - Das ist gegen die Stimmen
der GRÜNEN mehrheitlich angenommen.
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