Gemeinderat,
51. Sitzung vom 17.12.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 65 von 89
Haushaltsvolumen beziehungsweise ein höheres
Haushaltsdefizit haben als Städte, die der Prüfpflicht des Rechnungshofes
unterliegen.
Man darf dabei auch nicht vergessen zu erwähnen, dass
sich beispielsweise allein der Schuldendienst der Gemeinden von 1992 bis 2002
um nahezu 60 Prozent erhöht hat. Ich weiß, dass das die Stadt Wien als
solche nicht unmittelbar betrifft. Aber ich glaube, es ist sicherlich auch aus
der Sicht der Stadt Wien zweckmäßig, dass anderorts diesbezüglich bestehende
Kontrolldefizite beseitigt werden und darüber hinaus im Hinblick auf ein
gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht tatsächlich auch die gleichen
Voraussetzungen, wie sie in Wien bestehen, geschaffen werden.
Es ist meiner Ansicht nach auch ein wichtiger Punkt
im Sinn der Finanzkontrolle, dass man versucht, hinsichtlich der
Beteiligungsverhältnisse von öffentlichen Unternehmungen die derzeit
50 Prozent, an denen die Prüfzuständigkeit des Rechnungshofes greift, auf
25 Prozent zu senken. Dies ist ein Punkt, der beispielsweise in den
Ländern Steiermark und Burgenland bereits vollzogen worden ist. Ich glaube,
dass die Herabsetzung des Beteiligungsverhältnisses dazu führt, dass erstens
die Flucht aus der Kontrolle nicht mehr stattfinden kann und darüber hinaus
aufwendige Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof wegen Feststellung des
Beherrschungstatbestandes, der dann erst eine Rechnungshofprüfung ermöglicht,
wegfallen würden.
Ich ersuche Sie, im Interesse der Finanzkontrolle
diese Vorschläge zu unterstützen, weil ich glaube, dass das sicherlich
wesentlich zu einer Stärkung der Finanzkontrolle beitragen wird.
Zum Tätigkeitsbericht des Jahres 2003 möchte ich noch
kurz etwas anmerken, da dieser auch in Bezug auf das abgeschlossene
Finanzausgleichspaktum für die Jahre 2005 bis 2008 eine Aktualität dadurch hat,
dass er die Entwicklung des Nulldefizits in den Jahren 2001 und 2002 ausführt.
Es sind im Jahr 2001 einnahmenseitig und im Jahr 2002 ausgabenseitig die Ziele
erreicht worden, wobei die Länder in den Jahren 2001 und 2002 ihre Vorgaben
leicht überschritten haben.
Dabei fällt aber sicherlich auf, dass neben der
gesteigerten Haushaltsdisziplin und den strukturellen Maßnahmen der Überschuss
der Länder insbesondere durch eine Umstellung der Wohnbauförderung auf
Maastricht-neutrale Kriterien, durch eine positive Anwendung der
Auslegungsregeln des ESVG und durch die Ausgliederung von Krankenanstalten
beziehungsweise Immobiliengesellschaften erreicht worden ist. Da ist auch zu
erwähnen, dass allein durch die Wohnbauförderung 50 Prozent des
Überschusses der Länder erzielbar gemacht wurden.
Der Bund konnte in den Jahren 2001 und 2002 seine
Ziele im Wesentlichen erfüllen. Aber es ist auch zu bemerken, wenn man sich den
Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2003 anschaut, dass der Bund seine
Verpflichtungen als solche bei weitem überschritten hat. Ich möchte nur
erwähnen, dass die Vorgabe laut Stabilitätspakt 2001 bis 2004 0,75 Prozent
betragen hat, das tatsächliche Ausmaß der Verschuldung aber 1,46 Prozent
des BIP ausmacht. Es ist in dem Zusammenhang auch das zu erwähnen, was bereits
das Finanzministerium dargelegt hat, nämlich dass es Einnahmenausfälle in der
Höhe von zirka 1,5 Milliarden EUR brutto in diesem Jahr, sprich im
Jahr 2004, geben wird.
Es wird daher sicherlich höchster Anstrengungen
bedürfen, dass die im Finanzausgleich festgelegten Kriterien, nämlich einen
ausgeglichenen Haushalt über den Konjunkturzyklus zu erzielen, mit einem
Nulldefizit im Jahr 2008, auch tatsächlich erreicht werden. Es wird auch sehr
schwer sein, dass die Länder ihre Vorgaben laut Stabilitätspakt von 0,6 Prozent
bis 0,75 Prozent tatsächlich erreichen werden, noch dazu unter der
Voraussetzung, dass die Ausgaben zu 80 bis 90 Prozent Pflichtausgaben sind
und darüber hinaus geringe Gestaltungsmöglichkeiten auf der Einnahmenseite
bestehen.
Aus diesem Grund glaube ich, dass es notwendig ist,
die Strukturreformen, die begonnen worden sind, auch weiterzuführen. Es ist zu
hoffen, dass der Österreich-Konvent seine Zielsetzungen auf eine
zukunftsorientierte, kostengünstige, transparente und bürgernahe Erfüllung von
Staatsaufgaben tatsächlich erreicht. Darüber hinaus wird die weitere
Entwicklung davon abhängen, ob eine gemäß Finanzausgleichspaktum eingesetzte
Arbeitsgruppe in der Lage ist, auch Ergebnisse für eine weiterführende
Verwaltungsreform zu erbringen.
Ich möchte daher abschließend mit Nachdruck an die
politischen Entscheidungsträger der Gebietskörperschaften appellieren, alles zu
unternehmen, damit das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes - im Interesse der
Sicherung des Wirtschaftsstandortes, aber auch im Interesse der Sicherung der
Arbeitsplätze - tatsächlich erreicht wird.
Ich danke für die Aufmerksamkeit und hoffe auch in
Zukunft auf eine gedeihliche und gelingende Zusammenarbeit. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ, FPÖ und ÖVP.)
Vorsitzender GR Günther Reiter: Ich darf mich dem Dank anschließen, Herr Präsident,
und zwar für den wirklich sehr informativen Debattenbeitrag.
Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist
somit geschlossen.
Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das
Schlusswort.
Wir können somit gleich zur Abstimmung kommen, die
wir getrennt durchführen.
Wer von den Damen und Herren für die
Postnummer 10 ist, bitte ich um Zeichen der Zustimmung. - Das ist
einstimmig angenommen.
Ich lasse auch gleich über die Postnummer 147
abstimmen.
Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen. - Das ist
ebenfalls einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren! Ich darf jetzt die Sitzung
für die angekündigte Landtagssitzung unterbrechen.
(Die Sitzung wird um 15.42 Uhr unterbrochen.)
(Fortsetzung um 16.18 Uhr.)
Vorsitzender
GR Günther Reiter:
Meine sehr
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