Gemeinderat,
51. Sitzung vom 17.12.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 64 von 89
das Land einer der Vorreiter dafür ist, dass der Präsident des Rechnungshofes die Möglichkeit hat, hier im Rahmen der Behandlung seiner Berichte das Wort zu ergreifen und hiezu auch Stellung zu nehmen. Ich glaube auch, dass gerade der Umstand, dass dieses Rederecht besteht, die positive Stimmung sichtbar macht, die die Stadt Wien der Finanzkontrolle und insbesondere auch dem Rechnungshof entgegenbringt.
Ich möchte mich daher auch besonders für die
Redebeiträge von Ihnen bedanken, in denen Sie erstens die Arbeit des
Rechnungshofes positiv erwähnt haben und in denen Sie darüber hinaus dem
Rechnungshof Dank für die Arbeit, die er geleistet hat, ausgesprochen haben.
Ich werde daher - ein Redner hat das ausdrücklich getan - diesen Dank, der ja
insbesondere den Mitarbeitern zugute kommt, die die Berichte verfasst haben,
auch an die betreffenden Mitarbeiter weiterleiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es stehen heute
zwei Berichte auf der Tagesordnung. Aber gestatten Sie mir, da dies die erste
Sitzung ist, an der ich in dieser Funktion teilnehmen kann - es hat Herr GR
Stürzenbecher schon darauf hingewiesen -, dass ich Ihnen mein Amtsverständnis
als neuer Präsident des Rechnungshofes kurz erläutere, weil ja - und auch das
ist schon angesprochen worden - der Rechnungshof funktionell auch Organ des
Gemeinderates ist und daher Sie, meine Damen und Herren, als solches der
Kontrollherr in diesem Bereich des Rechnungshofes sind.
Meines Erachtens ist der Rechnungshof Anwalt der
österreichischen Steuerzahler und auch Berater der Entscheidungsträger der
Republik. Ich glaube, unser Ziel ist es, für einen optimalen Einsatz der
öffentlichen Mittel zu sorgen, die Verringerung der Kosten herbeizuführen und
darüber hinaus auch die Erhöhung des Nutzens des Mitteleinsatzes zu
gewährleisten. Es kommt uns dabei die Aufgabe zu zu kontrollieren und zu
beraten, wobei wir - und ich glaube, es ist wichtig, das zu sagen - nicht
Gegner der geprüften Stellen sind, sondern Partner dabei zu sein haben, dass
die geprüften Stellen durch umsetzbare Vorschläge und Anbieten konkreter,
beratender Hilfe unterstützt werden, sodass wir Ihnen zur Seite stehen und
Ihnen bei Ihrer sicherlich sehr schweren Arbeit helfen können.
Der Rechnungshof ist daran interessiert, in
partnerschaftlicher Zusammenarbeit durch die Einbringung seines Know-hows
gemeinsam mit den geprüften Stellen optimale Lösungen erbringen zu können.
Hiebei ist es auch - das möchte ich ebenfalls erwähnen - unser besonderes
Anliegen, dass die Rechte der geprüften Stellen in jeder Hinsicht gewahrt
werden und dass insbesondere der Grundsatz "Audiatur et altera pars"
und die Geheimhaltungsverpflichtungen speziell in Bezug auf Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse eingehalten werden.
Es ist auch, glaube ich, gerade in Zeiten knapper
öffentlicher Mittel unbedingt erforderlich, dass öffentliche Gelder - das ist
auch schon angesprochen worden – gemäß den Grundsätzen der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eingesetzt werden. Als Organ der
Finanzkontrolle sind wir daran interessiert, die Kontrolle zu stärken, die
Flucht aus der Kontrolle zu vermeiden, die Bürokratie abzubauen und darüber
hinaus Kontrolldefizite zu beseitigen. Uns ist es daher ein besonderes
Anliegen, eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auch mit anderen
Kontrolleinrichtungen anzubieten und zu leben, weil wir eben kein Monopol der
Finanzkontrolle haben, sondern Teil der Finanzkontrolle sind, und hiebei
sicherlich ein wesentlicher Teil.
Ich möchte in dem Zusammenhang und bei diesem Punkt
auch dem Kontrollamt der Stadt Wien und insbesondere Herrn Dr List, der hier
anwesend ist, sowie auch der Internen Revision für die sehr guten Kontakte und
auch für die äußerst zufriedenstellende Zusammenarbeit danken. Wir werden
zwecks weiterer Stärkung der Zusammenarbeit in Zukunft sicherlich unsere
Kooperationen als solche vertiefen und haben diesbezüglich auch bereits eine
gemeinsame Resolution gefasst beziehungsweise unser Anliegen zu Papier
gebracht.
Ein signifikantes Beispiel für die Wichtigkeit des
Rechnungshofes ist auch der Umstand, dass der Rechnungshof ein
länderübergreifendes Prüforgan ist, sodass er - und das ist von Herrn GR
Tschirf angesprochen worden - in der Lage ist, gerade im Hinblick auf die
Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes und im Hinblick auf
die Verbundenheit der Finanzwirtschaft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
Querschnittsprüfungen durchzuführen. Das wurde in diesem Gemeinderat bereits im
Vorjahr in der 37. Sitzung angesprochen, als eine Querschnittsprüfung der
Landeslehrer behandelt wurde, was in diesen Tagen sicherlich von einer gewissen
Aktualität ist.
Als weiteres Beispiel dafür bieten sich aber auch die
zwei Berichte an, die heute auf der Tagesordnung stehen, weil darin wiederum
die Querschnittsprüfungen des Rechnungshofes als solche zum Ausdruck kommen. Es
ist dies zum einen der Bericht betreffend das Nulldefizit - das ist auch
angesprochen worden -, und es ist der Bericht betreffend Umsetzung der
RAMSAR-Konvention, der Bericht betreffend Organisation der land- und
forstwirtschaftlichen Förderung in Österreich. Beide Berichte beinhalten
länderübergreifende Querschnittsprüfungen und lassen daher, glaube ich, auch
erkennen, dass ein Wegfall der Prüfbefugnisse des Rechnungshofes in den Ländern
zu Kontrolldefiziten führen würde und insbesondere negative Auswirkungen haben
dürfte.
Ich ersuche Sie daher - und bin
dafür dankbar, dass Sie das angesprochen haben -, insbesondere Vorschläge, die
in die Richtung gehen, Kontrolldefizite zu vermeiden, zur Schaffung von
Rechtsklarheit beizutragen, Bürokratie abzubauen, die Aktualisierung der
Berichterstattung zu ermöglichen, welche derzeit im Österreich-Konvent
behandelt werden, auch mit zu unterstützen. Es handelt sich dabei um den
Vorschlag, dass beispielsweise auch bei den Gemeinden mit weniger als
20 000 Einwohnern die amtswegige Prüfzuständigkeit des Rechnungshofes
oder der Landesrechnungshöfe eingeführt wird. Es besteht derzeit diesbezüglich
keine Möglichkeit, obwohl gerade diese Gemeinden teilweise ein höheres
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular