Gemeinderat,
50. Sitzung vom 24.11.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 73 von 87
nur ex nunc und nicht ex
tunc. So lange diese rechtskräftige Entscheidung nicht vorliegt, gilt der
Rechtsgrundsatz pacta sunt servanda. (Beifall bei der ÖVP.)
Das hat
überhaupt nichts damit zu tun, was heute in der "Kronen Zeitung"
steht, dass es hier unter dem Schutzmantel des Asylverfahrens Personen gibt,
die gewisse Normen ausnutzen. Dann muss man aber diese Normen mit den Mitteln
des Rechtsstaates verändern, denn auf den Rechtsstaat haben die Asylwerbenden,
aber selbstverständlich auch die inländische Bevölkerung Anspruch.
Selbstverständlich ist es so, dass nicht jedermann das Asylrecht in Anspruch
nehmen kann, wenn er meilenweit davon entfernt ist und wenn er sogar
strafbare Handlungen begeht.
Jetzt spreche ich den
Bürgermeister an, denn bis jetzt hat er seinen Gesichtszügen nach meine
Ausführungen eher geteilt, aber was nun die Schärfung des Asylrechts anbelangt,
ersuche ich ihn um seine Einwirkung auf seine Nationalratsabgeordneten und auf
seine Bundespartei, um diese Schärfung im Asylrecht auch tatsächlich zu Stande
zu bringen, denn es ist noch nicht heraußen, ob das im Hinblick auf die
Nachjustierungen, die notwendig sind, die Bundes-SPÖ auch so sieht. Es wird
notwendig sein, zu einer Sicherungshaft zu kommen. Es wird notwendig sein, ein
regional begrenztes Aufenthaltsrecht vorzusehen. Und es wird wahrscheinlich
auch sinnvoll sein, weniger Instanzen im Asylverfahren vorzusehen.
Ich meine, diese Sicherungshaft
entspringt nicht einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber allen Personen, die
einen Asylantrag stellen, sondern es ist für bestimmte Personen gedacht,
nämlich für die, die straffällig geworden sind. Wenn ein Fremder nach
Österreich kommt, verurteilt wird, seine Straftat absitzt und dann nach Monaten
auf die Idee kommt, einen Asylantrag stellen zu wollen, dann müssen wir uns das
nicht gefallen lassen, glaube ich. Dann sollte bei solchen Personen auch das
Rechtsinstitut einer Sicherungshaft möglich sein.
Gleiches gilt für das regional
begrenzte Aufenthaltsrecht, denn Asylwerber ist nach der Genfer
Flüchtlingskommission jemand, der an Leib und Leben bedroht und verfolgt ist.
Der soll an seinem Asylverfahren mitwirken. Wenn er diese Mitwirkung
verweigert, dann wird er wohl dieses Asylverfahren auch nicht in Anspruch
nehmen können. In der Tat ist es so, dass wir im Jahr 2003
36 315 Asylanträge in Österreich hatten. Von diesen sind nur
2 084 positiv erledigt worden, 4 951 sind negativ erledigt worden und
29 280 sind eingestellt worden. Wieso gibt es diese unglaublich große
Anzahl von Einstellungen im Asylverfahren? Das ist darauf zurückzuführen, dass
sich tatsächlich an die 18 000 Personen dem Asylverfahren entzogen
haben, einfach nicht erschienen sind, im Zuge von Ladungen bei Verhandlungen
oder die, zum weitaus geringeren Teil, ihren Asylantrag zurückgezogen haben,
was nicht die große Zahl in diesem Zusammenhang ist. Ich glaube also, dass wir
eine solche Mitwirkungspflicht von Personen tatsächlich verlangen können und
dass sich auch der Rechtsstaat in diesem sensiblen Verfahren durchsetzen muss,
denn es haben nicht nur die Asylwerber Rechte, sondern es hat auch die Bevölkerung
Rechte.
In diesem Sinne wird es eigentlich
auch in den meisten Medien kommentiert. Ich darf hier den "Kurier"
vom vergangenen Samstag zitieren. Darin heißt es: „Grüne und
Menschenrechtsorganisationen toben. Die SPÖ sucht noch nach einer überzeugenden
Linie." Laut dem Autor: „Unsinn, selbstverständlich muss jede Änderung des
Fremdenrechtes mit Augenmaß und im verfassungsrechtlichen Rahmen erfolgen, aber
der Rechtsstaat muss sich gegen Missbrauch mit rechtsstaatlichen Mitteln wehren
dürfen." - Sehr geehrte Damen und Herren, darum geht es, um den
Rechtsstaat für Asylwerber, aber auch für alle anderen. (Beifall bei der
ÖVP.)
Vorsitzende GRin Renate Winklbauer:
Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr GR Deutsch.
GR Christian Deutsch (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Frau Vorsitzende! Meine
sehr geehrten Damen und Herren!
Die Stadt Wien hat mit der
Neustrukturierung des Sozialwesens im Juli 2004, und wir haben ausführlich
darüber diskutiert, ein dynamisches Modell entwickelt, das auch den neuen
Herausforderungen entspricht. Dabei hat die soziale Sicherheit oberste
Priorität.
Wenn Sie sich erinnern, können Sie
feststellen, dass es mehrere Kontrollamtsberichte und die Andersen-Studie
gegeben hat, in denen festgestellt wurde, dass es sinnvoll ist, die politische
Vorgabe und Strategie, die Planung und die operative Durchführung voneinander
zu trennen. Allfällige Rechtsunsicherheiten, die auch heute in der Debatte
angesprochen wurden, konnten durch Gutachten, die der Geschäftsführer in den
Sitzungen beigebracht hat, ausgeräumt werden. Wir haben uns auch in den
interfraktionellen Sitzungen ausführlich darüber unterhalten. Wie
Rechtsvorschriften, die auch in der Europäischen Union noch in Diskussion sind,
in 4, 5 oder 10 Jahren aussehen werden, ist zum heutigen Zeitpunkt reine
Spekulation. Diese bisher größte Strukturreform im Sozialbereich ermöglicht es
daher, rasch auf gesellschaftliche Entwicklungen zu reagieren und es sind eben
auch diese nationalen und internationalen Veränderungen angesprochen worden,
dass sich die Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit Hunderter
Organisationen und Vereine verändert haben. Sie wissen, dass der FSW mit mehr
als 300 Wiener Organisationen zusammenarbeitet.
Das heißt, diese Neustrukturierung
mit 1.7. dieses Jahres unterscheidet deutlich zwischen der politischen
Steuerung und den hoheitlichen Aufgaben und einer Neuregelung, die eben das
Ziel hat, eine transparente, effiziente und kundenorientierte Umsetzung im FSW
zu erreichen. Ich erwähne das deshalb, weil damals auch Aufgabengebiete aus dem
Bereich der MA 47, Pflege und Betreuung, und Teile der MA 12 vom FSW
übernommen wurden. Gleichzeitig verblieben hoheitliche Aufgaben wie
Sozialhilfevollzug, Recht und behördliche Aufsicht bei der MA 15. Ich sage
das deshalb, weil wir auch in den Beiratssitzungen festgestellt haben, dass
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