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Gemeinderat, 50. Sitzung vom 24.11.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 72 von 87

 

tätigen kleinen Vereinen, die hier arbeiten, ohne Gewinn zu machen, auf einer ganz anderen Basis arbeiten, bedeutet ganz klar und innerhalb relativ kurzer Zeit, dass es diese kleinen Vereine nicht mehr geben wird und dass alles sozusagen in der Hand von gewinnorientiert arbeitenden Firmen sein wird.

 

Diese Firmen, das ist die nächste Frage, die sich daran anschließt, werden möglicherweise sehr rasch nicht mehr zu steuern sein. Wer garantiert uns, dass diese Firmen alle KlientInnen und Patienten nehmen, die mit ihren Bedürfnissen kommen? Wer garantiert, dass sie nicht Leute ablehnen, die zu weit weg wohnen oder Leistungen brauchen, die für die Firmen zu teuer kommen? Wer garantiert, dass dann jeder noch das bekommt, was er braucht und was Wiener Gesetze festschreiben? Auch diese Sorge ist nicht vom Tisch zu wischen.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn es manchmal sehr verkürzt heißt, Ausgliederungen sind der erste Schritt in die Privatisierung, so muss man, wenn man die Sache durchdacht hat, zugeben, dass genau das stimmt und genau das eintreten kann. Genau das ist das, wovor die GRÜNEN warnen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte auch noch darauf hinweisen, das hat schon einer der Vorredner, glaube ich, gemacht, dass diese kleinen gemeinnützigen Vereine und ihre MitarbeiterInnen jetzt einen Kollektivvertrag haben. Für manche ist das ein Vorteil, für manche ist das leider absurderweise sogar eine Verschlechterung. Ich möchte an dieser Stelle auch deponieren, dass es darum geht, diesen Kollektivvertrag in den Verhandlungen zu berücksichtigen. Mein Appell geht auch in die Richtung, diese Forderung und diese ganz berechtigten Sorgen dieser 35 000 MitarbeiterInnen im Sozial- und Gesundheitsbereich, die ich hoffe, nachgewiesen zu haben, sehr ernst zu nehmen und nicht vom Tisch zu wischen. Wir stehen vor großen Veränderungen. Wir stehen vor großen Umwälzungen. Unser wesentliches Interesse muss sein, sowohl diese MitarbeiterInnen zu schützen, ihnen eine lebenswerte Arbeitswelt zu garantieren, als auch dafür zu sorgen, dass die Klientinnen und Klienten ihren Bedürfnissen entsprechend weiterhin soziale und gesundheitliche Leistungen bekommen können.

 

Abschließend ein Allerletztes. Wir haben heute von Ihnen, Herr Bürgermeister, gehört, dass das mit der Volksanwaltschaft nicht so einfach ist, wie wir es uns vielleicht vorgestellt haben. Es hat damals der Volksanwalt Kostelka gesagt, man bräuchte nur dieses und jenes zu machen. Das hat sich ganz einfach angehört und ausgesehen. Wenn dem jetzt nicht so ist und die Sache komplizierter ist, müssen wir trotzdem alles daransetzen, dass die Volksanwaltschaft weiter prüfen kann, denn wir wissen, dass vieles von dem, was wir an Missständen erfahren, wir bisher über die Volksanwaltschaft erfahren haben und die Volksanwaltschaft sicher auch ein großer Beitrag zur demokratiepolitischen Arbeit, die in Wien geleistet wird, ist.

 

Es gäbe noch sehr viel zum Fonds zu sagen. Gott sei Dank gibt es ja noch weitere Rednerinnen und Redner, die sich jetzt alle damit befassen werden. Was ich abschließend nur noch sagen möchte, ist, wir halten diese Ausgliederung in den Fonds für keine gute Überlegung, wir haben aber vor allem auch die Sorge, dass die Konstruktion zum Nachteil sowohl der 35 000 Beschäftigten als auch zum Nachteil der Klientinnen und Klienten nicht halten wird. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzende GRin Renate Winklbauer: Zum Wort gemeldet ist Herr GR Ulm. – Bitte.

 

GR Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Herr Bürgermeister! Sehr verehrten Damen und Herren!

 

Ich habe mit der Frau Kollegin Korosec getauscht, weil sich die Debatte von meiner Vorrednerin so sehr zu einer Asyl- und Grundversorgungsdebatte entwickelt hat und ich zu diesem Thema auch gern Stellung beziehen möchte.

 

Ich kann in dem Zusammenhang auch die Verärgerung des Bürgermeisters in Bezug auf die vorhergehende Wortmeldung nachvollziehen, denn so kann es natürlich wirklich nicht sein, dass die Stadt Wien im Vorhinein eine Unterscheidung in Asylwerber, bei denen das Asylverfahren aussichtsreich sein wird, und in solche, in denen das nicht der Fall sein wird, trifft, und man ihnen je nachdem eine Grundversorgung zuteil werden lässt oder nicht. (GR Kurth-Bodo Blind: Wer hat das gesagt?)

 

Ich finde es auch einigermaßen kühn von der FPÖ, diese Asyl- und Grundversorgungsfrage mit einer Dringlichen Anfrage anzuziehen, wenn man selbst, aus den eigenen Reihen, einen Landeshauptmann stellt, der sich absolut nicht an beschlossene Verträge hält. (Beifall bei ÖVP, Bgm Dr Michael Häupl und GR Dr Kurt Stürzenbecher.)

 

In der Tat ist es so, dass diese Artikel 15a-Verein-barung ein Meilenstein ist. Es geht um die Grundversorgung von hilfsbedürftigen und schutzbedürftigen Fremden. Das ist mehr als nur Personen, die den Asylwerberstatus haben, aber selbstverständlich diejenigen, die Asylwerberstatus haben. Diese Vereinbarung ist von 9 Landeshauptleuten unterschrieben, von 9 Landesregierungen beschlossen und von 9 Landtagen ratifiziert worden. Es wundert mich schon einigermaßen, dass sich jetzt ein Landeshauptmann überhaupt nicht mehr an das erinnert, was er selbst unterschrieben hat. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Aber wenn er wirklich der Meinung sein sollte, hier hätte sich die Geschäftsgrundlage geändert, und er ist ja Jurist und war lange Zeit Assistent an einem Institut für öffentliches Recht, dann muss er sagen, er versucht, die Aufhebung des Vertrages bei einem Gericht, wahrscheinlich beim Verfassungsgerichtshof, zu erreichen, aber bis dahin ist der Vertrag wirksam. Bis dahin ist er gültig. Das müsste er als Jurist wissen. Er kann nicht von sich aus sagen, ich halte mich an das einfach nicht mehr gebunden. Da muss man zuerst eine Klage einbringen und vom Gericht könnte dann möglicherweise – ich glaube es nicht – dieser Vertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage aufgehoben werden, aber sicherlich

 

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