Gemeinderat,
50. Sitzung vom 24.11.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 61 von 87
ÖVP.) Alleinunterstützte bekommen
390 EUR monatlich. Wenn ich Oberösterreich hernehme, so sind es um
30 Prozent mehr. Wenn ich Niederösterreich erwähne, sind es um
20 Prozent mehr. (GR Kurt Wagner: Die untere Grenze nennen!)
Daher werde ich mit meiner Kollegin Ingrid Lakatha
einen Beschluss- und Resolutionsantrag einbringen:
„Die amtsführende Stadträtin für Gesundheit und
Soziales möge per 1.1.2005 alle Kategorien der Sozialhilferichtsätze um
20 Prozent anheben.
In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige
Abstimmung.“ (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin
überzeugt, dass die Mehrheitsfraktion diesem Antrag zustimmen wird, denn ich
habe einen sehr wichtigen Verbündeten, und ich freue mich, dass der Herr Bgm
Häupl sogar jetzt hier anwesend ist. Nämlich in der Fragestunde am
22. Oktober hat die Frau Kollegin Jerusalem den Herrn Bürgermeister
gefragt, ob er sich vorstellen kann, dass die Sozialhilfe an den Bedarf
angepasst wird. Die Antwort war, das soll man durchaus überdenken, aber der
Herr Bürgermeister ersucht um Verständnis für die Vorsicht, man soll zuerst
abwarten, was die Finanzausgleichsverhandlungen bringen. Nun, die
Finanzausgleichsverhandlungen sind positiv abgeschlossen, und daher ist diese
Hürde einmal weg.
In der gleichen Fragestunde im Zusammenhang mit
Heizkosten meinte der Herr Bürgermeister: Selbstverständlich haben wir den
Betrag von 50 EUR mit unseren Nachbarn abgestimmt, nämlich insbesondere
mit Niederösterreich. Das hat ja auch seinen Sinn, vor allem wegen des
Tourismus. Akzeptieren Sie die Sozialhilfe des Nachbarn Niederösterreich und
erhöhen Sie sie um 20 Prozent! (GR Godwin Schuster: Wollen Sie über den
Regress reden?) Über den Regress könnte man durchaus reden. Das hat aber
auch umgekehrt, Herr Kollege Schuster, große Auswirkungen. Ich empfehle Ihnen,
den Wifo-Bericht nachzulesen, der vor einigen Tagen gekommen ist und der sehr
genau die Nachteile aufzeigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich,
weil ich nehme an, Sie nehmen die Worte Ihres Herrn Bürgermeisters sehr ernst,
und ich ersuche Sie, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke.
Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist
somit geschlossen.
Der Berichterstatter hat das Schlusswort.
Berichterstatter GR Christian Deutsch:
Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Zum Antrag der Kolleginnen Korosec und Lakatha möchte
ich zunächst darauf hinweisen, dass die letzte Erhöhung der
Sozialhilferichtsätze diesen Sommer erfolgt ist, aber auch daran erinnern, dass
nicht nur die Höhe des Richtsatzes entscheidend ist, sondern auch die Frage,
wem dieser Richtsatz genehmigt wird, das heißt, welche Berechnungsgrundlage
herangezogen wird. Und wenn Sie andere Bundesländer als Beispiel nehmen, so
muss man darauf hinweisen, dass hier nach dem ABGB vorgegangen wird, nämlich
das Familieneinkommen als Ganzes zu betrachten, sodass man eigentlich den
Regress a priori bereits mit einberechnet und das die Entscheidung ist, ob ein
Richtsatz zuerkannt wird oder nicht. Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied
zu Wien, wo das Haushaltseinkommen herangezogen wird.
Zweiter Punkt, auf den ich auch noch hinweisen
möchte: In Wien werden sehr viele Zusatzleistungen anerkannt, nämlich
freiwillige Leistungen, die es beispielsweise in anderen Bundesländern nicht
gibt. Und das passt auch sehr gut zu diesem Akt, weil beispielsweise der
monatliche Heizkostenzuschuss in der Größenordnung von 67,24 EUR von
Oktober bis April automatisch den Sozialbeihilfenbeziehern überwiesen wird.
Ich darf aber auch noch auf den Sozialbericht
2001/2002 der österreichischen Bundesregierung hinweisen, wo wörtlich
festgehalten wird, dass Wien ein flexibleres Sozialhilfesystem als andere
Bundesländer hat und in konkreten Fällen – ich zitiere – „jungen Arbeitslosen,
Menschen mit Behinderungen, Alleinerzieherinnen, Pensionistinnen überdurchschnittlich
viel Sozialhilfe im Vergleich zu den anderen Bundesländern ausbezahlt."
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist aber
Gegenstand dieses Aktes, dass ein einmaliger Heizkostenzuschuss in der Höhe von
50 EUR für eine erweiterte Zielgruppe zur Auszahlung kommt, obwohl die
Stadt eigentlich nur – unter Anführungszeichen – für die Sozialhilfeempfänger
zuständig ist. Ein österreichweiter Heizkostenzuschuss des Bundes – wir haben
vor kurzem auch hier darüber ausführlich diskutiert – wäre ja dringend
erforderlich.
Die Sozialhilfebezieher erhalten diesen Zuschuss
automatisch bei der nächsten Auszahlung. Für alle anderen Zielgruppen, die auch
in diesem Antrag erfasst sind, die der Unterstützung bedürfen, ist daher eine
Antragstellung erforderlich.
Und weil in der Debatte auch auf die Antragstellung
eingegangen wurde, möchte ich nur darauf hinweisen, dass die Stadt für eine
sehr breite Information sorgt, dass Anträge an vielen Stellen aufliegen, ein
Antragsformular sogar in einer Tageszeitung abgedruckt wurde und auch eine
Servicenummer dazu eingerichtet wurde.
Aber nochmals der Hinweis: Eigentlich wäre es die
Aufgabe des Bundes, die von diesem aber nicht wahrgenommen wird. Wien zeigt
hingegen soziale Verantwortung, Wien lässt die Menschen nicht im Stich. Daher
ersuche ich Sie nochmals um Zustimmung zu dem vorliegenden Geschäftsstück. (Beifall
bei der SPÖ.)
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke.
Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer für das
Geschäftsstück ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist
einstimmig so angenommen.
Wer für den vorliegenden Beschlussantrag ist, der
bereits behandelt wurde, wo die sofortige Abstimmung verlangt wird, den bitte
ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist nur mit den Stimmen der Opposition
nicht ausreichend unterstützt und somit abgelehnt.
Es kommt nun die Postnummer 12 der
Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft eine außerplanmäßige
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