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Gemeinderat, 50. Sitzung vom 24.11.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 87

 

werden, denn was keinesfalls passieren darf ist - da bin ich völlig bei Ihnen -, dass dann bürokratische Schwierigkeiten womöglich gerade diese Zielgruppe treffen, um die es uns geht, die eben Leistungen aus dem Wiener Behindertengesetz beziehen, und dass die dann womöglich eine Leistung, die ihnen zusteht, nicht bekommen.

 

Aber ich glaube, dass da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fonds Soziales Wien auch sehr dahinter sind, darauf zu achten. Soweit ich informiert bin, gibt es schon eine eigene Broschüre, einen eigenen Folder, wo genau auf all diese Dinge hingewiesen wird.

 

Aber wir wissen schon, vor allem für Menschen, die sich ein bisschen schwerer tun, ist es auch mit schriftlicher Information nicht so leicht. Also ich bin ganz bei Ihnen, wir müssen sehr darauf schauen, dass wir nicht bürokratische Hindernisse aufbauen, die genau die nämlich nicht dann packen, die es am dringendsten brauchen. Also das darf keinesfalls passieren.

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Frau Magistra Vassilakou, die 2. Zusatzfrage.

 

GRin Mag Maria Vassilakou (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Die zeitliche Befristung erscheint unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll. Nichtsdestotrotz erhalten wir die Auskunft, und zwar vom zuständigen Mitarbeiter des Fonds Soziales Wien, dass es nun seit einiger Zeit für Menschen außerhalb des erwerbstätigen Alters, die eine orthopädische Gehbehinderung haben, überhaupt keine neue Bewilligungen mehr für den Freizeitfahrtendienst gibt. Ich hätte gerne von Ihnen gewusst, ob diese Auskunft stimmt oder nicht.

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Frau Gemeinderätin!

 

Meines Wissens und meiner Information nach, und das ist auch die gesetzeskonforme Auslegung des Auftrags, den wir haben, ist es so, dass Menschen, die nach dem Wiener Behindertengesetz Leistungen beziehen, von uns auch die Unterstützung für den Freizeitfahrtendienst bekommen.

 

Ich denke, das, was Sie jetzt angesprochen haben, würde ja, wenn ich es sehr vereinfacht wiedergebe, heißen, dass Leute, die Pensionisten sind, nirgendwo mehr hinfahren können. Es hängt davon ab, ob sie Leistungen nach dem Wiener Behindertengesetz beziehen. (GRin Mag Maria Vassilakou: Mit orthopädischen Behinderungen!)

 

Dann habe ich das vorher missverstanden. Ich dachte, der Schwerpunkt liegt sozusagen auf der Erwerbstätigkeit, weil das hätte ich mir überhaupt nicht vorstellen können, weil es gerade oft die älteren Menschen sind, die diese Behinderung haben. Aber da habe ich Sie missverstanden. Wenn der Schwerpunkt darauf liegt, welche Art von Behinderung das ist, dann müssen wir uns natürlich sehr genau an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Das halte ich auch für wichtig, weil ich glaube, dass es den Kolleginnen und Kollegen, die dieses Gesetz zu vollziehen haben, aber auch den Betroffenen, nicht zumutbar ist, dass eine willkürliche Entscheidung getroffen wird, sondern hier gibt es sehr genaue gesetzliche Regelungen. Diese sind eben im Wiener Behindertengesetz geregelt und daran haben sich die Kollegen und Kolleginnen zu halten. Davon hängt auch ab, ob dieser Freizeitfahrtendienst gewährt werden kann oder nicht.

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Die 3. Zusatzfrage, Frau GRin Korosec.

 

GRin Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Stadträtin!

 

Im Sommer haben die Oppositionsparteien hier das Chaos im Zusammenhang mit dem Fahrtendienst bei der Stadt Wien aufgezeigt. Darauf wurde dann reagiert. Und zwar hat die Vorsitzende des Gemeinderatsausschusses Gesundheit und Soziales, Frau GRin Klicka, gesagt: „Wir sind um eine bestmögliche Lösung bemüht. Wir möchten bis Jahreswechsel eine neue Struktur in diesem Bereich entwickeln."

 

Daher meine Frage: Ist diese Struktur entwickelt und wie sieht sie aus?

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Frau Gemeinderätin!

 

Ich kann dieses Chaos, von dem Sie sprechen, nicht erkennen. Ich glaube, dass das, da bin ich bei Ihnen, ein sehr komplexer und vielfältiger Bereich ist. Ich merke in vielen Gesprächen, dass es den meisten Menschen gar nicht klar ist, dass es ein Unterschied ist, welche Arten von Fahrtendiensten es gibt, dass wir eben jene Fahrtendienste haben, wo es darum geht, den Menschen zu ermöglichen, dass sie in ihre Einrichtung fahren können, wo sie arbeiten oder dass sie in die Schule, in ihre Ausbildung fahren können, während es auf der anderen Seite einen Freizeitfahrtendienst gibt, über den wir jetzt diskutieren. Da gibt es sicher auch in der öffentlichen Diskussion ziemlich viel Verwirrung. Ich glaube, dass wir beides brauchen und dass beides notwendig ist, aber dass beides natürlich möglichst effizient und vor allem möglichst zielgruppenorientiert vollzogen werden soll, damit wir unser gemeinsames Prinzip, dass die Menschen, die es brauchen, die Unterstützung, die ihnen zusteht und die für sie individuell notwendig ist, bekommen sollen. Darauf müssen wir achten, dass das genau so passiert, denn ich glaube, über dieses Grundprinzip sind wir uns alle einig.

 

Was, denke ich, permanent evaluiert werden muss, ist genau diese Zielgruppenorientierung. Was wir, denke ich, das haben wir auch in kleinen Runden schon besprochen, diskutieren sollen, und das ist mir persönlich eigentlich ein sehr großes Anliegen, weil ich in diesem Fall ehrlich gesagt keine besondere Anhängerin von zentralistischer Steuerung bin, ist dass man versucht, auch die Organisationen, die die Menschen mit Behinderung, die Menschen mit besonderen Bedürfnissen, betreuen, mehr in die Frage des Fahrtendiensts einzubauen, weil ich glaube, dass hier dezentral sehr viel mehr Kenntnis und Wissen ist.

 

Das heißt, was jetzt passiert, ist keine Neustrukturierung, sondern einfach ein sehr korrekter Vollzug der

 

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