Gemeinderat,
50. Sitzung vom 24.11.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 87
auch routinemäßig überprüft werden können und dass ungenutzte Karten, wenn es keinen Folgeantrag gibt, auch ihre Gültigkeit verlieren können. Es sollen auch missbräuchliche Verwendungen damit ausgeschlossen werden können, denn es ist natürlich und absolut vorstellbar, ja für die Betroffenen wünschenswert, dass die Anspruchsberechtigung auch wegfallen kann, das heißt, dass um hier einen effizienten Einsatz der Mittel zu gewährleisten, auch diese regelmäßigen Kontrollen möglich sein müssen. Die Befristung ist eine Möglichkeit dazu. Das ist absolut nichts Ungewöhnliches. Ob die Befristung auf ein Jahr auf Dauer so bleiben soll oder ob diese Frist zu kurz ist, ist etwas, worüber man diskutieren kann und das dann auch bei Evaluierungen festgelegt werden muss.
Grundsätzlich möchte ich aber noch abschließend
anmerken, dass natürlich auch diese Befristung individuell gehandhabt wird.
Wenn jemand mit dem Rollstuhl kommt, wird es natürlich diese Befristung nicht
geben, weil leider die Hoffnung und die Wahrscheinlichkeit, dass hier die
Anspruchsvoraussetzung einmal wegfallen wird, in dieser Situation nicht gegeben
sein wird.
Vorsitzender GR Günther Reiter: Danke
schön. 1. Zusatzfrage Herr Mag Kowarik.
GR Mag Helmut Kowarik (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin, vielen Dank für die
Beantwortung.
Es ist richtig, dass dieser Fahrtendienst eine sehr
wichtige Einrichtung der Stadt Wien ist und für die vielen Menschen, die Behinderungen
haben, aufgrund ihres Alters schlecht sehen oder schlecht gehen können, ist es
wirklich ein Segen, möchte ich sagen, dass Sie hier von Haus zu Haus
transportiert werden können, ohne dass sie alle möglichen Beschwernisse auf
sich nehmen müssen.
Die Tatsache, dass hier jetzt befristete Verträge
ausgegeben werden, hat natürlich schon auch einen gewissen Nachteil, wenn man
bedenkt, dass ja doch meistens diese Menschen die Fahrtendienste beanspruchen,
für die es sehr schwierig ist, neu einzureichen, selbst irgendwelche Formulare
auszufüllen und so weiter. Ich denke, dass man da doch nachdenken soll, ob es
sinnvoll ist, das in dieser Art und Weise zu machen und ob man das nicht
stärker individualisieren sollte.
Aber jetzt etwas anderes. Sie haben es wohl nur
vorsichtig angesprochen und es wurde im Beirat ja ganz kurz auch andiskutiert,
dass aufgrund der hohen Zahlen der in Anspruch genommenen Fahrtendienste
festgestellt wurde, dass man Überlegungen anstellt, sie doch etwas
einzuschränken, vor allem im Hinblick darauf, dass angeblich die Wiener
Verkehrsbetriebe ja wesentlich besser als vor Jahren eingerichtet sind, was
natürlich stimmt. Es sind die vielen Aufdoppelungen bei den Stationen gemacht
worden und der ULF wird verstärkt eingesetzt. Trotzdem ist es meiner Ansicht
nach für ältere Personen mit Gehbehinderung, Sehbehinderung und so weiter kaum
möglich, hier die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen.
Meine Frage geht dahin: Ist daran gedacht, diesen
Fahrtendienst einzuschränken?
Vorsitzender GR Günther Reiter: Frau
Stadträtin!
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Ich glaube, es geht
nicht um Einschränkung oder Ausweitung, sondern es geht darum, wie in vielen
anderen Bereichen auch, und das ist eben im Sozialbereich und bei der
Unterstützung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen das so Schwierige, aber
gerade wenn es um Sozialgelder geht Wichtige, dafür zu sorgen, dass jeder und
jede das bekommt, was er oder sie auch wirklich braucht. Es ist beim
Freizeitfahrtendienst ja sehr genau geregelt, dass das hier eine Leistung für
Menschen ist - und zwar eine Zusatzleistung der Stadt, das muss man immer
wieder erwähnen, nicht weil man dafür gelobt werden soll, es soll eine
Selbstverständlichkeit sein, aber sagen soll man es und wissen sollen es die
Menschen, dass es nicht eine Selbstverständlichkeit ist, dass es das überall
gibt -, die Leistungen aus dem Wiener Behindertengesetz beziehen, das heißt, um
diejenigen, die behindert sind und sonst nicht die Möglichkeit haben, sich
entsprechend in unserer Stadt fortzubewegen. Sie haben das jetzt sicher nicht
so gemeint, das war jetzt umgangssprachlich, aber Sie haben gesagt, für ältere
Leute, die schlecht sehen. Ältere Leute, die halt allgemein ein bissel nicht
gut sehen, sind nicht unsere Zielgruppe, wiewohl ich gerne zugebe - weil ich
selbst jemand bin, der darunter leidet, dass das Auge nicht so gut funktioniert
wie es sollte -, dass es manchmal nicht leicht ist, sich auch in den steilen
Stufen unserer Wiener Verkehrssysteme zurecht zu finden, nur da denke ich
wirklich, dass der Weg - und das haben Sie ja selbst angeschnitten, dass wir
sagen, wir müssen dafür sorgen, dass die Begehbarkeit unserer Stadt verbessert
wird - der richtige ist.
Es wird sicher nicht möglich sein, allen Menschen,
die nicht gut sehen, einen Freizeitfahrtendienst hier zukommen zu lassen. Das
will ich Ihnen auch nicht unterstellen, das haben Sie nicht gemeint. Ich habe
nur auf diese umgangsprachliche Benutzung des Wortes “Menschen, die schlecht
sehen“ aufmerksam gemacht.
Es geht um die, die eine Leistung
aus dem Wiener Behindertengesetz beziehen. Das sind diejenigen, die unserer
Unterstützung brauchen, das sind die, um die es geht und das sind die, um die
wir uns kümmern müssen. Da haben sie natürlich völlig Recht, dass das Menschen
sind, für die Dinge, die für uns eine Selbstverständlichkeit sind, vielleicht
eine bürokratische Hürde darstellen können und deswegen auch meine vorsichtige
Formulierung, man muss dieses eine Jahr evaluieren und man muss sich auch gut
überlegen, wie man möglichst individuell diese Leistungen auch zuerkennt. Das
meinte ich mit dem Beispiel, dass ich jemandem, der im Rollstuhl kommt, nicht
den Freizeitfahrtendienst auf ein Jahr beschränken werde, weil leider die
Hoffnung, dass dieser Mensch aus dem Rollstuhl wieder aufstehen wird, relativ
gering ist. Aber bei jemandem nach einer Hüftoperation - um das andere Extrem
zu nennen –, der jetzt Schwierigkeiten hat, aber in einem halben Jahr wieder
pumperlgesund ist, macht so eine Befristung natürlich Sinn und genauso individuell
ist es auch geplant. Genauso soll es durchgeführt werden und es muss jedenfalls
evaluiert
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