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Gemeinderat, 50. Sitzung vom 24.11.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 87

 

dokumentieren und dort, wo es spezielle Einrichtungen gibt und die gibt es, wo ganz klar sozusagen bereits von der Überschrift her ist, dass hier auf bestimmten Werthaltungen aufgebaut auch eine Pädagogik zu erwarten ist, und das ist nicht im öffentlichen Kindergarten, dort können die Eltern dann auch erwarten, dass bestimmte Werthaltungen einer besonderen Pflege unterworfen sind.

 

Ich sage dir hier auch aus meiner eigenen persönlichen Erfahrung, meine Kinder waren alle in einem Pfarrkindergarten und ich habe es immer geschätzt, dass selbst der Pfarrkindergarten, der natürlich bestimmten Regeln und Ritualen unterworfen ist, aber mit einer Weltoffenheit, die bewundernswert war, an solche Fragen herangegangen ist und nicht seine Ausrichtung alleine auf den katholischen Glauben gehabt hat, sondern sehr wohl die gesamte Bandbreite aufgezeigt hat, was ich von der Pädagogik her und auch vom Ansatz der Weltoffenheit her immer sehr geschätzt habe. Dass es andere Beispiele auch gibt, wissen wir. Es ist aber hier die Sache der Eltern, auch mit zu entscheiden und diesen Stellenwert wollen wir nicht minder bewerten.

 

Nur ein Satz zu deiner eingangs formulierten These der Aufgabenstellung im vorschulischen Bereich. Wenn ich von einer vorschulischen Einrichtung spreche, dann meine ich alles, was vor der Schule passiert, also von Null bis zum Schuleintritt und nicht abgezielt auf eine Pädagogik, die als Vorbereitung auf die Schule zu sehen ist. Ich halte die Diskussion auch für wichtig, dass man sich überlegt, wenn sich herausstellt, dass Kinder besser gefördert werden, wenn sie vor Schuleintritt es in einer anderen Einrichtung mit sozialem Lernen am besten haben - unter sozialem Lernen verstehe ich natürlich auch alle Formen der Kommunikation und damit auch die Sprache -, dann werden wir uns überlegen müssen, wie wir zu einer österreichweiten Lösung in dieser Frage kommen, denn es kann nicht sein, dass der Bildungseintritt in die Schule Kinder in einigen Bereichen, sei es nun in Wien, in anderen Städten oder in einigen Gebiete Österreichs, bevorzugt, weil wir auch alle wissen, dass die Bildungsentscheidung und der grundsätzliche Zugang zur Bildung in Österreich eine Aufgabe ist, die bundesweit einheitlich geregelt ist. Das halte ich auch für gut so. Daher muss auch sichergestellt sein, dass diese Frage für alle Kinder in Österreich gleich geregelt werden kann und das setzt voraus, dass es auch in allen Gegenden Österreichs Einrichtungen gibt, die diese gleiche Zugangsmöglichkeit eröffnen. Wenn wir uns auf diese Grundvoraussetzungen einigen können, dann bin ich überzeugt, dass wir auch gemeinsame Lösungen finden werden.

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Danke, Frau Vizebürgermeisterin.

 

Die 4. Frage (FSP - 04728-2004/0002 - KFP/GM) wurde von Herrn GR Mag Helmut Kowarik gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet: Stimmt es, dass der Freizeitfahrtendienst für Menschen mit besonderen Bedürfnissen ab 1. Jänner 2005 nur mehr für ein Jahr befristet genehmigt werden soll?

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen!

 

Die Frage richtet sich nach dem Freizeitfahrtendienst, der eine Zusatzleistung der Stadt Wien für jene Wiener und Wienerinnen ist, die eine Leistung aus dem Wiener Behindertengesetz beziehen, an einer schweren Gehbehinderung leiden und der Sinn ist, dass eben auch Freizeitgestaltung für behinderte Menschen, die keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können, möglich sein soll, also eine aktive Teilnahme am sozialen Leben, am kulturellen Leben, Beweglichkeit innerhalb der Stadt, eben ein Grundrecht auch für Menschen zu ermöglichen, die eine Leistung aus dem Wiener Behindertengesetz beziehen.

 

Ich glaube, dass das eine sehr wichtige Einrichtung ist und da möchte ich auch gleich klar machen, dass bei allen Diskussionen über diesen Freizeitfahrtendienst diese Einrichtung weiter bestehen soll und ich denke, ein ganz wichtiges Anliegen für uns alle sein muss, damit eben auch Menschen, die eine Gehbehinderung haben, am öffentlichen Leben teilhaben können. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass diese Mittel in diesem Bereich sehr zielgruppenorientiert, also für die, die es auch wirklich brauchen, eingesetzt werden und dass sie sinnvoll eingesetzt werden.

 

Wenn man sich jetzt die Entwicklung des Freizeitfahrtendienstes in den letzten Jahren anschaut, so hat sich die Zahl derer, die den Freizeitfahrtendienst in Anspruch nehmen, in den letzten Jahren vervierfacht, konkret in den letzten 10°Jahren von 1994 bis 2003. Derzeit sind 26 000 Berechtigungskarten im Umlauf und es werden monatlich 300 Anträge gestellt. Also das ist eine Zahl, die es sehr, sehr schwer macht, hier eine sinnvolle Wartung der tatsächlich gebrauchten Karten und auch eine Kontrolle der nutzungsgemäßen Verwendung dieser Dienstleistung auch aufrechtzuerhalten. Es ist die Nachfrage auch steigend und deswegen denke ich, ist es sehr wichtig, dass eben auch hier entsprechend dafür gesorgt wird, dass der Einsatz an Mittel effizient ist und auch dort ist, wo er wirklich notwendig ist, vor allem auch angesichts der Tatsache, dass sich erfreulicherweise dank unser aller Anstrengungen in der Frage der Benutzbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel für Menschen mit besonderen Bedürfnissen doch auch einiges verändert hat.

 

Jetzt ganz konkret zu Ihrer Frage der Befristung: Das ist da nichts Neues, generell im Sozialbereich nichts Neues. Viele Maßnahmen der Behindertenhilfe und generell im Sozialbereich werden zeitlich befristet gewährt, weil nur dann auch eine Treffsicherheit von Angeboten gewährleistet werden kann und weil eben hier auch eine rechtmäßige und notwendige Zweckmäßigkeit immer wieder überprüft werden muss und auch seit Anfang dieses Jahres werden eben die Berechtigungskarten für die Freizeitfahrtendienste nur befristet ausgestellt. Also das ist nichts Neues, sondern wird schon seit Frühjahr dieses Jahres so vollzogen. Das soll gewährleisten, dass bestehende Berechtigungen in Zukunft

 

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