Gemeinderat,
47. Sitzung vom 22.10.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 56 von 82
Wirbelschichtofen getan, aber so weit so gut.
Zweites Argument der Stadt Wien ist, die Vorgängerin
unserer jetzigen Umweltstadträtin, Frau Kossina, hat immer behauptet, die
Müllmengen steigen. Wir haben uns ein bisschen angeschaut, wie die Müllmengen
steigen. Sie steigen nämlich überhaupt nicht, auch wenn die jetzige Frau
Stadträtin in den Medien sagt, es gibt einen Konjunkturaufschwung und in diesem
Konjunkturaufschwung, da werden dann die Müllmengen steigen.
Was uns irgendwie besonders aufstößt an diesem
Projekt, sind eigentlich die Kosten. In einer dringlichen Anfragebeantwortung
hat uns die Vorgängerin, eben die Frau Stadträtin oder Ex-Stadträtin Kossina mitgeteilt,
dass die Anlage in Dürnrohr eine Kapazität von 300 000 Tonnen habe und
die Errichtung 138 000 Millionen EUR koste.
Die Anlage in Arnoldstein mit einer Kapazität von
90 000 Tonnen kostet 65 Millionen EUR und die Anlage in der
Pfaffenau mit 250 000 Tonnen, die kostet 222 Millionen EUR
plus 15 Prozent. Der Herr Kramhöller meinte, 235 Millionen EUR
werde sie schon kosten, aber wenn man sich die 222 Millionen EUR plus
die 15 Prozent sozusagen Zerquetschten dazurechnet, kommen wir auf eine
Summe von 255 Millionen EUR. Das heißt, das Projekt ist von gesagten
ursprünglich 175 Millionen EUR – das habe ich nicht erfunden, das ist
aus einer Presseaussendung des Vorsitzenden des Umweltausschusses, Herrn
Hufnagl, der sagt, die Projektkosten liegen bei 175 Millionen EUR. Das
war, genau gesagt, am 24. Oktober 2003. Also vom 24. Oktober 2003, ja
ziemlich genau ein Jahr später, haben wir 1°Milliar-de ATS Zuwachs an
Kosten. Und genau weil das 1°Mil-liarde ATS an Zuwachs von Kosten ausmacht,
werde ich heute hier einen Antrag auf Vertagung der Verhandlung stellen:
„Hiermit stelle ich den Antrag auf Vertagung dieses
Geschäftsstückes.“
Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Vorsitzender GR Günther Reiter: Zum
Wort gemeldet ist Herr GR Klucsarits. Ich erteile es ihm. (GR Rudolf Klucsarits tritt an das Rednerpult. - GR Mag Rüdiger
Maresch: Nun, Vertagung heißt § 3 der Geschäftsordnung!)
Über die Vertagung wird nach Schlusswort des
Berichterstatters abgestimmt. (GR Mag Rüdiger Maresch: Nein, das steht aber
da!) Bitte, lesen Sie die Geschäftsordnung. (GR Mag Rüdiger Maresch auf ein Buch in seiner Hand zeigend: Ich habe
sie da!) Nach Schlusswort des Berichterstatters wird der Antrag abgestimmt.
(GR Mag Rüdiger Maresch: Bitte, das ist
falsch, lesen Sie die Geschäftsordnung!) Bitte lesen Sie den § 17
Abs 6 der Geschäftsordnung. (GR
Christian Oxonitsch: Nun, klären wir eben. Das wird ja kein Problem sein,
unterbrechen wir!)
Bitte schön, Herr GR Klucsarits.
GR Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Vorsitzender!
(GR Christian Oxonitsch: Damit stelle ich den Antrag
auf Unterbrechung der Sitzung! – Anhaltende Unruhe im Saal.)
Vorsitzender GR Günther Reiter (unterbrechend): Bitte, ich habe Herrn
GR Klucsarits das Wort erteilt.
GR Rudolf Klucsarits (fortsetzend):
Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Frau Berichterstatterin! Frau Stadträtin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
(GRin Mag Maria Vassilakou: Zur Geschäftsordnung! –
GR Christian Oxonitsch: Nun ja, lasst es klären! – GR Mag Rüdiger Maresch: Wir
haben eine Vertagung verlangt!)
Vorsitzender GR Günther Reiter (unterbrechend): § 17 Abs 6, für alle die, die das nicht gelesen
haben: § 17 Abs 6: „Hat ein Mitglied die Absetzung der Tagesordnung
beantragt, hat die Abstimmung nach der Wortmeldung der vorgemerkten Redner und
nach Schlusswort des Berichterstatters zu erfolgen.“ (Weiterhin große Unruhe im Saal.)
GR Rudolf Klucsarits (fortsetzend):
Herr Vorsitzender, Sie klären das und ich melde mich dann nachher.
Vorsitzender GR Günther Reiter: Gut,
dann muss ich die Sitzung bis zur Klärung unterbrechen. (GRin Mag Maria Vassilakou: Ja, bitte!)
Wir nehmen uns vielleicht einmal 5 bis
10 Minuten vor. (Schriftführer GR
Mag Thomas Reindl: Warum brauchen wir 10 Minuten, Entschuldigung,
§ 22b, Vertagung der Verhandlung, Anträge auf Vertagung der Verhandlung
über ein Geschäftsstück sind sofort, jedoch nach Anhörung des
Berichterstatters, ohne Debatte zur Abstimmung zu bringen. Also, Sie können
gleich weitermachen! - GR Mag Rüdiger
Maresch: Seid Ihr nicht imstande, die Geschäftsordnung zu lesen? – GR Christian
Oxonitsch in einer Ausgabe der Geschäftsordnung blätternd zu den GRÜNEN: Wo
seht Ihr das!)
Vorsitzender GR Günther Reiter (Die
Verhandlung wieder aufnehmend): Meine Damen und Herren!
Ich melde mich noch einmal zum Wort. Es gibt zwei,
etwas widersprüchliche Möglichkeiten. Die erste ... (Große Unruhe im Sitzungssaal.) Vielleicht ist es möglich, dass man
mir, dem Vorsitzenden, zuhört. Es gibt zwei Überlegungen. Die eine, die ich
angestellt habe, war der § 17 Abs 6, der wäre bei Absetzung so
gewesen, wie ich es vorgelesen habe. Ich habe mich jetzt noch einmal
kurzgeschlossen, es ist hier der § 22b auf Vertagung der Verhandlung
gemeint. Es ist das Problem gewesen, dass man es hier vom Vorsitz nicht so
genau hört. Dieser § 22b bedeutet, Anträge auf Vertagung der Verhandlung
über ein Geschäftsstück sind sofort, jedoch nach Anhören des Berichterstatters
ohne Debatte zur Abstimmung zu bringen. Das war hier gemeint, also werden wir
auch so verfahren. Wir sparen die restlichen 7 Minuten.
Die Frau Berichterstatterin hat das Wort. (GR Mag Rüdiger Maresch: Momentan ist ja die
Sitzung unterbrochen!)
Die Sitzung ist aufgenommen und am Wort ist die Frau
Berichterstatterin.
Berichterstatterin GRin Rosemarie Polkorab:
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Sie wissen, dass dieser Akt ein
sehr wichtiger ist. Es geht um die Vereinbarung über die Behandlung von Abfällen
im Umweltzentrum Simmering. Sie kennen die
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