Gemeinderat,
45. Sitzung vom 01.07.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 58 von 93
Gerade auch angesichts der Diskussion in den letzten Tagen möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass in dieser konstituierenden Sitzung die Untersuchungskommission sich kein Verfahrensprogramm gegeben hat, sondern sich anhand des Fortgangs des Verfahrens auf die sich ergebenden Schwerpunkte konzentrieren wollte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich konnte
bereits am Vormittag festhalten, dass die Untersuchungskommission seit der Konstituierung
am 23. Oktober 2003 insgesamt 18 öffentliche Sitzungen mit mehr als
30 Zeugen- und Expertenbefragungen in rund 70 Stunden durchgeführt
und die Kommission eine sehr intensive Arbeit geleistet hat. Die
Ermittlungstätigkeit der Kommission fand in einem fairen und transparenten
Verfahren statt. Die Untersuchungen sind teilweise sehr emotional, aber fair
und objektiv abgelaufen.
Dies garantierten auch die beiden Vorsitzenden,
nämlich Hofrat Dr Körber, unterstützt von Notar Dr Baumgartner, mit ihrer
Unabhängigkeit und Erfahrung. Sie selbst haben aber auch der Kommission einen
sehr breiten Raum für die Befragungen gegeben, und dafür möchten wir uns sehr
herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ sowie des GR Mag Helmut Kowarik.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe
bereits auf die Transparenz des Verfahrens hingewiesen. Die Sitzungen fanden
öffentlich statt, die Wortprotokolle wurden nach jeder Sitzung ins Internet
gestellt. Ich möchte mich daher auch an dieser Stelle bei all jenen sehr herzlich
bedanken, die die Kommission in ihrer Arbeit unterstützt haben: Bei der
Magistratsdirektion, bei allen Beamtinnen und Beamten ebenso wie bei den
interessierten Zuhörern und Medienvertretern, die bei den Sitzungen anwesend
waren und auch darüber berichtet haben.
Der Kommission lagen neben den beiden sowohl vom
Kontrollausschuss als auch vom Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis genommenen
Berichten des Kontrollamtes und dem Bericht der Magistratsdirektion Interne
Revision und Personalressourcensteuerung zur Ausgangssituation auch jeweils
durch Beweisanträge verlangte Unterlagen vor. Die Beschlussprotokolle der
einzelnen Sitzungen bilden auch einen Bestandteil dieses Berichtes.
Die Tätigkeit der Kommission war auch dadurch
gekennzeichnet, dass die geladenen Zeugen von der Verpflichtung zur Wahrung des
Amtsgeheimnisses entbunden waren. Lediglich in zwei Fällen sagten Zeugen, dass
sie bezüglich konkreter, personenbezogener Fragen nicht von der
Amtsverschwiegenheit befreit sind.
GRin Dr Pilz weigerte sich allerdings, Zeugen für von
ihr erhobene Vorwürfe zu nennen, und legte lediglich eine eidesstattliche
Erklärung von XY vor, aus der weder der Beschwerdeführer noch die Örtlichkeit
der Vorkommnisse hervorgingen. Nach eigener Aussage hatte sie seit Herbst 2003
Kenntnis von angeblich strafrechtlich relevanten Vorkommnissen, über die sie
aber die Staatsanwaltschaft nicht informierte.
Von Vertretern der FPÖ und ÖVP angekündigte
Unterlagen wurden ebenfalls im Laufe der vergangenen Sitzungen niemals
vorgelegt. (GR Mag Helmut Kowarik: Hätten Sie einen Beweisantrag gestellt,
dann hätten wir ...!) Zum Beispiel ging es in der FPÖ-Pressekonferenz vom
3. Oktober 2003 darum, dass angekündigt wurde, eine Dokumentation über
Patientenschicksale für die Untersuchungskommission vorzubereiten. Ebenso (GR
Mag Helmut Kowarik: Hätten Sie einen Beweisantrag gestellt!) - ich gehe
gerade darauf ein - erklärte GRin Korosec, dass sich schon Hunderte bei ihr
gemeldet hätten, um von Missständen zu berichten. Den Hinweisen in der
Untersuchungskommission, diese Unterlagen der Kommission zur Verfügung zu
stellen, wurde allerdings nicht nachgekommen. (GR Mag Helmut Kowarik: Sie
haben es gar nicht eingefordert!)
Dem Beschlussprotokoll vom 29. April - ich
konnte bereits am Vormittag auch darauf eingehen - ist zu entnehmen, dass im
Einvernehmen mit dem Vorsitzenden fixiert wurde, dass am 24. Juni 2004 in
einer abschließenden öffentlichen Sitzung die Beschlussfassung über den Bericht
der Untersuchungskommission zur Vorlage an den Gemeinderat für Ende Juni
erfolgen soll. Die Zeugeneinvernahmen waren einvernehmlich Mitte Mai beendet
worden, sodass in den darauf folgenden sechs sitzungsfreien Wochen
Redaktionssitzungen zum Bericht stattfinden sollten.
Aufgrund des tragischen Vorfalls auf einem Dachboden
des GZW wurde eine Sondersitzung am 17. Juni 2003 abgehalten, bei der alle
Fragen bezüglich getroffener Maßnahmen bei der Suche abgängiger Personen auch
beantwortet wurden.
Am 4. Juni 2004 wurde seitens der vier
Fraktionsvertreter im Redaktionskomitee vereinbart, je Fraktion einen Bericht,
einen Entwurf sowie Überlegungen betreffend Schlussfolgerungen bis
16. Juni per E-Mail auszutauschen. Dieser Vereinbarung ist aber lediglich
die SPÖ-Fraktion nachgekommen. Nachdem alle anderen Fraktionen bis einschließlich
21. Juni trotz Urgenz dieser Vereinbarung nicht nachgekommen sind, und da
seit 14. Mai auch die Tagesordnung für die Sitzung am 24. Juni 2004
bekannt war und auch niemals beeinsprucht wurde - nämlich die Beschlussfassung
eines Berichtes beziehungsweise die Vorlage eines Minderheitsberichtes -, haben
die Vertreter der SPÖ-Fraktion am 22. Juni einen nach Schwerpunkten
gegliederten Bericht für die Sitzung am 24. Juni 2004 zur Beschlussfassung
vorgelegt.
In dieser Sitzung wurde nach der Vernehmung der letzten
Zeugen und der Feststellung, dass sich aus der Vernehmung keine neuen
Erkenntnisse in der Hinsicht ergeben haben, dass eine Ergänzung des Berichtes
erforderlich wäre, sowie aufgrund der Tatsache, dass die wörtlichen
Zusammenfassungen des Vorsitzenden sowie die Beschlussprotokolle auch Beilage
dieses Berichtes sind, der Antrag auf Vorlage eines Berichtes an den
Gemeinderat mehrheitlich beschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Sie wissen, die Ausgangsituation
für die Untersuchungskommission war ein Prüfbericht der MA 47 vom
23. Juli letzten Jahres. Diese Prüfung erfolgte aufgrund von Beschwerden
über Vorkommnisse auf zwei Stationen des
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