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Gemeinderat, 45. Sitzung vom 01.07.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 58 von 93

 

Gerade auch angesichts der Diskussion in den letzten Tagen möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass in dieser konstituierenden Sitzung die Untersuchungskommission sich kein Verfahrensprogramm gegeben hat, sondern sich anhand des Fortgangs des Verfahrens auf die sich ergebenden Schwerpunkte konzentrieren wollte.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich konnte bereits am Vormittag festhalten, dass die Untersuchungskommission seit der Konstituierung am 23. Oktober 2003 insgesamt 18 öffentliche Sitzungen mit mehr als 30 Zeugen- und Expertenbefragungen in rund 70 Stunden durchgeführt und die Kommission eine sehr intensive Arbeit geleistet hat. Die Ermittlungstätigkeit der Kommission fand in einem fairen und transparenten Verfahren statt. Die Untersuchungen sind teilweise sehr emotional, aber fair und objektiv abgelaufen.

 

Dies garantierten auch die beiden Vorsitzenden, nämlich Hofrat Dr Körber, unterstützt von Notar Dr Baumgartner, mit ihrer Unabhängigkeit und Erfahrung. Sie selbst haben aber auch der Kommission einen sehr breiten Raum für die Befragungen gegeben, und dafür möchten wir uns sehr herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ sowie des GR Mag Helmut Kowarik.)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe bereits auf die Transparenz des Verfahrens hingewiesen. Die Sitzungen fanden öffentlich statt, die Wortprotokolle wurden nach jeder Sitzung ins Internet gestellt. Ich möchte mich daher auch an dieser Stelle bei all jenen sehr herzlich bedanken, die die Kommission in ihrer Arbeit unterstützt haben: Bei der Magistratsdirektion, bei allen Beamtinnen und Beamten ebenso wie bei den interessierten Zuhörern und Medienvertretern, die bei den Sitzungen anwesend waren und auch darüber berichtet haben.

 

Der Kommission lagen neben den beiden sowohl vom Kontrollausschuss als auch vom Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis genommenen Berichten des Kontrollamtes und dem Bericht der Magistratsdirektion Interne Revision und Personalressourcensteuerung zur Ausgangssituation auch jeweils durch Beweisanträge verlangte Unterlagen vor. Die Beschlussprotokolle der einzelnen Sitzungen bilden auch einen Bestandteil dieses Berichtes.

 

Die Tätigkeit der Kommission war auch dadurch gekennzeichnet, dass die geladenen Zeugen von der Verpflichtung zur Wahrung des Amtsgeheimnisses entbunden waren. Lediglich in zwei Fällen sagten Zeugen, dass sie bezüglich konkreter, personenbezogener Fragen nicht von der Amtsverschwiegenheit befreit sind.

 

GRin Dr Pilz weigerte sich allerdings, Zeugen für von ihr erhobene Vorwürfe zu nennen, und legte lediglich eine eidesstattliche Erklärung von XY vor, aus der weder der Beschwerdeführer noch die Örtlichkeit der Vorkommnisse hervorgingen. Nach eigener Aussage hatte sie seit Herbst 2003 Kenntnis von angeblich strafrechtlich relevanten Vorkommnissen, über die sie aber die Staatsanwaltschaft nicht informierte.

 

Von Vertretern der FPÖ und ÖVP angekündigte Unterlagen wurden ebenfalls im Laufe der vergangenen Sitzungen niemals vorgelegt. (GR Mag Helmut Kowarik: Hätten Sie einen Beweisantrag gestellt, dann hätten wir ...!) Zum Beispiel ging es in der FPÖ-Pressekonferenz vom 3. Oktober 2003 darum, dass angekündigt wurde, eine Dokumentation über Patientenschicksale für die Untersuchungskommission vorzubereiten. Ebenso (GR Mag Helmut Kowarik: Hätten Sie einen Beweisantrag gestellt!) - ich gehe gerade darauf ein - erklärte GRin Korosec, dass sich schon Hunderte bei ihr gemeldet hätten, um von Missständen zu berichten. Den Hinweisen in der Untersuchungskommission, diese Unterlagen der Kommission zur Verfügung zu stellen, wurde allerdings nicht nachgekommen. (GR Mag Helmut Kowarik: Sie haben es gar nicht eingefordert!)

 

Dem Beschlussprotokoll vom 29. April - ich konnte bereits am Vormittag auch darauf eingehen - ist zu entnehmen, dass im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden fixiert wurde, dass am 24. Juni 2004 in einer abschließenden öffentlichen Sitzung die Beschlussfassung über den Bericht der Untersuchungskommission zur Vorlage an den Gemeinderat für Ende Juni erfolgen soll. Die Zeugeneinvernahmen waren einvernehmlich Mitte Mai beendet worden, sodass in den darauf folgenden sechs sitzungsfreien Wochen Redaktionssitzungen zum Bericht stattfinden sollten.

 

Aufgrund des tragischen Vorfalls auf einem Dachboden des GZW wurde eine Sondersitzung am 17. Juni 2003 abgehalten, bei der alle Fragen bezüglich getroffener Maßnahmen bei der Suche abgängiger Personen auch beantwortet wurden.

 

Am 4. Juni 2004 wurde seitens der vier Fraktionsvertreter im Redaktionskomitee vereinbart, je Fraktion einen Bericht, einen Entwurf sowie Überlegungen betreffend Schlussfolgerungen bis 16. Juni per E-Mail auszutauschen. Dieser Vereinbarung ist aber lediglich die SPÖ-Fraktion nachgekommen. Nachdem alle anderen Fraktionen bis einschließlich 21. Juni trotz Urgenz dieser Vereinbarung nicht nachgekommen sind, und da seit 14. Mai auch die Tagesordnung für die Sitzung am 24. Juni 2004 bekannt war und auch niemals beeinsprucht wurde - nämlich die Beschlussfassung eines Berichtes beziehungsweise die Vorlage eines Minderheitsberichtes -, haben die Vertreter der SPÖ-Fraktion am 22. Juni einen nach Schwerpunkten gegliederten Bericht für die Sitzung am 24. Juni 2004 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

In dieser Sitzung wurde nach der Vernehmung der letzten Zeugen und der Feststellung, dass sich aus der Vernehmung keine neuen Erkenntnisse in der Hinsicht ergeben haben, dass eine Ergänzung des Berichtes erforderlich wäre, sowie aufgrund der Tatsache, dass die wörtlichen Zusammenfassungen des Vorsitzenden sowie die Beschlussprotokolle auch Beilage dieses Berichtes sind, der Antrag auf Vorlage eines Berichtes an den Gemeinderat mehrheitlich beschlossen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wissen, die Ausgangsituation für die Untersuchungskommission war ein Prüfbericht der MA 47 vom 23. Juli letzten Jahres. Diese Prüfung erfolgte aufgrund von Beschwerden über Vorkommnisse auf zwei Stationen des

 

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