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Gemeinderat, 44. Sitzung vom 28.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 121

 

wer letztendlich eine Betriebsansiedlung kriegt, ob sie fünf Meter auf der Gemeindegrenze oder fünf Meter auf der anderen Gemeindegrenze liegt, oder sei es eine große Firma, die darüber entscheidet, wem die Kommunalsteuer zugute kommt, wem das regionale Wirtschaftswachstum zugute kommt, solange auf diese Art und Weise gegeneinander und nicht miteinander gearbeitet wird, bleiben vor allem unerwünschte Mitnahmeeffekte für Unternehmen übrig und weniger das zentrale Ziel der wirklichen Neuansiedlung von Arbeitsplätzen durch Unternehmen, die sich ganz bewusst das Ziel gesetzt haben, nicht einen konsumtiven Markt zu befriedigen, sondern wirklich Innovation voranzutreiben.

 

Das ist meines Erachtens ein großes Problem und das gehört meines Erachtens ebenso in den kommenden Finanzausgleichsverhandlungen geregelt wie noch einige andere Punkte.

 

Ich gebe StR Rieder Recht, und damit komme ich zum Finanzausgleich, und ich glaube, er war es, der gesagt hat, es ist eine Schnapsidee – ich sage es jetzt mit eigenen Worten –, Ländern und Gemeinden eine Steuerhoheit zuzuerkennen, insbesondere den Ländern. Ich halte das auch für eine Schnapsidee, weil ich glaube, dass das nur dazu führen würde, dass der Steuerwettbewerb auf Bundesländerebene transportiert wird und wir sehen momentan auf europäischer Ebene, welch katastrophale Auswirkungen das hat.

 

Aber es gilt meines Erachtens, die Idee eine Nuance weiterzuspinnen, um wegzukommen von einem Finanzausgleich, den die Regierungsparteien - gleich welcher Fraktion sie irgendwann einmal angehören würden - beschließen, hin zu einem kooperativen Finanzausgleich mit Ländern und Gemeinden.

 

Und da stellt sich zum Beispiel die Frage, ob es nicht vorstellbar wäre, dass die Länder via Bundesrat – das ist nur ein Beispiel, es kann auch anders geregelt werden – die Kompetenz erhalten, Zuschläge, die dann nur Länder und Gemeinden zugute kommen festzusetzen und auch bestehende Steuersätze zu erhöhen. (GR Mag Helmut Kowarik: Das wäre ein Gedanke!) Das wäre eine Geschichte, wodurch sich sozusagen die einzelnen Bundesländer nicht mehr abputzen könnten beim Bund, denn wenn der Bund, so wie er es jetzt macht - meines Erachtens vollkommen verrückt -, die Körperschaftssteuer auf 25 Prozent heruntersenkt, ohne die Bemessungsgrundlage demgemäß auch einzuschränken, und die Länder sagen, okay, geben wir drei Prozent dazu, dann ist es eine gemeinsame Verantwortung und nicht auf der Ebene geregelt, dass sich immer der eine auf den anderen ausreden kann. (GR Gerhard Pfeiffer: Die wollen es halt nicht!) Und es wäre durchaus spannend, einmal zu zeigen, ob die Länder und Gemeinden, vor allem die Länder, tatsächlich Interesse daran haben, die Politik der Bundesregierung zu unterstützten, so wie es vor allem die ÖVP-dominierten Bundesländer letztendlich, wenn es ums Geld geht, immer tun, denn da gilt das, was der Schüssel sagt und alles andere zählt nicht, oder ob sie ob ihrer eigenen Kompetenz, wenn dies so wäre, tatsächlich im Interesse der Bevölkerung handeln würden.

 

So gesagt, die Kooperation im Finanzausgleich muss gestärkt werden. Es darf meines Erachtens, und es müsste ein zentraler Punkt auch einer föderalen ÖVP sein, das einmal einzubringen, dass über die Bundesländer drübergefahren werden darf. Und Sie wissen, Herr Pfeiffer, weil Sie mich so anschauen, die Bundesländer haben nichts mitzureden, nichts mitzuentscheiden. (GR Gerhard Pfeiffer: Die wollen gar nicht!)

 

Ich glaube, das kommt darauf an, welche Angebote man macht, ob sie wollen oder nicht. Würden sie gerne wollen, dann setzen Sie sich in der ÖVP durch und sagen, wir wollen es. Nein, Sie wollen auch nicht, Sie interessieren die Finanzen von Wien nicht, Chef, ist in Ordnung.

 

Dann kommen wir weiter zu einem zweiten Punkt, was den Finanzausgleich betrifft, (GR Johannes Prochaska: Da sollten Sie einmal zum Städtebund mitfahren oder einen Kollegen hinschicken!) wo meines Erachtens ein wesentlicher Punkt auch in der Struktur und in der Aufgabenorientierung des Finanzausgleichs liegt, nämlich dahin gehend, dass insbesondere angesichts der explodierenden Kosten im Sozial- und Gesundheitswesen jedenfalls eine viel stärker aufgabenorientierte Komponente, keine ausschließlich aufgaben- und aufwandsorientierte Komponente, aber eine viel stärker aufgabenorientierte Komponente in den Finanzausgleich Eingang findet. Dazu wäre es natürlich notwendig und auch sinnvoll, dann mit den richtigen Zahlen in die Verhandlungen hineinzugehen.

 

Und, Frau GRin Korosec, ich muss ein bisschen korrigieren, was Sie gesagt haben, bei der allgemeinen Sozialhilfe gäbe es sogar weniger als im Rechnungsabschluss 2002. Es stimmt, wenn man sich nur die Überschrift ansieht. Es stimmt nicht, wenn man die Prokuratiofälle herausrechnet und gleichzeitig sofort erkennt, dass um das bisschen, was da gespart wurde - es sind ungefähr 30 Millionen EUR im Bereich der Prokuratiofälle - die man abziehen müsste, dann kommt man darauf, die Sozialhilfe ist tatsächlich höher geworden und der Krankenanstaltenverbund hat deshalb ein höheres Minus. So ist es das Spannende daran, jetzt haben wir dann im Krankenanstaltenverbund halt ein strukturelles Minus von ungefähr 120, 130 Millionen EUR.

 

Wie das letztendlich wegkommen soll, nun ja, vielleicht sperrt doch die Stadt Wien einige Krankenanstalten zu, oder aber – und wir werden das, hoffe ich zumindest, heute noch erfahren. Der scheidende Generaldirektor Hauke hat tatsächlich das Übereinkommen über die Finanzierung der Krankenanstalten gekündigt, denn als Generaldirektor, dem etwas an seinem Unternehmen liegt, müsste er erkennen, bleibt es bei den vereinbarten Subventionen in der Größenordnung von rund 700 Millionen EUR, ein bisschen mehr, zusammengerechnet für den Krankenanstaltenverbund, dann geht sich das nicht aus, dann fehlen halt jährlich 120, 130 Millionen EUR.

 

Und wir alle wissen, dass wenn ab 2006 tatsächlich mehr Geld vorhanden sein sollte, müsste dieses Übereinkommen mit 30. Juni 2004 seitens des

 

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