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Gemeinderat, 42. Sitzung vom 28.04.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 49 von 76

 

Arbeitslosen bei ihren Leistungsrechten im AMS. Und weil es aber - und das ist der entscheidende Punkt zu den aufgezählten Anwaltschaften in Wien, die Sie genannt haben - hier einen wesentlichen Unterschied gibt, dass nämlich der Partner für so eine Anwaltschaft eine Bundeseinrichtung ist, nämlich das AMS, wenn auch für uns natürlich primär das AMS-Wien, macht es glaube ich keinen Sinn, eine Anwaltschaft jetzt nur für ein Bundesland zu machen, sondern wenn man zur Überzeugung kommt, dass das eine wichtige Ergänzung wäre, dann muss das für alle Arbeitslosen in ganz Österreich gelten.

 

Ich persönlich glaube, dass trotz einem bereits bestehenden Vertretungsanspruch von bestehenden Organisationen eine Arbeitslosenanwaltschaft eine ganz, ganz wichtige Funktion auf der Bundesebene ausüben kann. Es geht auf der einen Seite darum, die Rechtsstellung des Arbeitslosen zu verstärken und zu verbessern, nämlich gegenüber der Institution AMS. Die zweite große Aufgabe wäre aber, auch eine unabhängige Stelle zu haben, die die soziale Situation von Arbeitssuchenden und deren Entwicklung ständig analysiert, dokumentiert und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, um hier auch im gesellschaftlichen Mainstream sozusagen eine zusätzliche Rolle im Lobbying für Vollbeschäftigungspolitik für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und das Bewusstsein in der Bevölkerung über die reale soziale Situation der Arbeitslosen herzustellen und dafür zu sorgen.

 

In diesem Zusammenhang vielleicht noch ein Hinweis, warum das auf Bundesebene so gut wäre, weil Oberösterreich Gegenstand des Themas war. Nur so nebenbei sei gesagt, dass Oberösterreich jenes Bundesland ist, wo die meisten so genannten Zehner, nämlich die Arbeitslosengeldsperren verhängt werden und es nicht unwesentliche Vertreter gibt, die uns erklären wollen, dass das das Modell ist, wie man mit Arbeitslosen umzugehen hätte. Also hier, glaube ich, wird sich doch eine breite Allianz finden, die einen qualitativ anderen Zugang zur Arbeitslosenbetreuung und zur Vertretung von Arbeitslosen in ihrer schwierigen Situation hat.

 

Wir haben die Frage des Abg Römer noch offen, der gemeint hat, dass der Grund der Tatsache, dass 50 Prozent der Arbeitslosen keinen formalen Berufsabschluss haben, nicht mit den Bundesbediensteten, die abgebaut worden sind, erklärbar wäre. Eine Korrektur: Die 50 Prozent der Arbeitslosen sind nicht ohne Schulabschluss, sondern sie sind bis zur Ebene Pflichtschulabschluss. Und was im Arbeitsmarktprozess passiert, ist, dass wenn bestimmte Stellen hochqualifizierte Beschäftigte nicht mehr aufnehmen, die natürlich selbstverständlich dann weiterhin am Arbeitsmarkt auftreten. Sie nehmen nun schlechter qualifizierte Jobs an und drücken damit die Arbeitslosigkeit auch von der Qualifikation her nach unten. Das ist eine Erklärung, die Sie auch statistisch nachvollziehen können, warum das so ist. Das heißt, wir sind dabei dann letztlich in einem Bereich, wo wir es mit sehr vielen Personen zu tun haben, die auch bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und ihrer Interessen - und deswegen sage ich, die Stärkung der Rechtsstellung ist eine ganz entscheidende Frage - Schwierigkeiten haben.

 

Hier kann auch die Arbeitslosenanwaltschaft als eine ausgewiesene Institution, die signalisiert, dass sie unabhängig Parteistellung für den rechtssuchenden Arbeitslosen hat, eine wichtige Ergänzung sein.

 

Daher stellen wir den Antrag, dass eine solche Einrichtung geschaffen werden soll. Diese soll dort geschaffen werden, wo sie hingehört, nämlich auf der Bundesebene für den gesamten Bereich des Bundes, damit in ganz Österreich die Arbeitslosen eine entsprechende Unterstützung und Vertretung erhalten. Ich darf diesen Antrag hiermit überreichen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau GRin Jerusalem. – Bitte.

 

GRin Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Ich habe meinen Vorrednerinnen und Vorrednern jetzt sehr aufmerksam zugehört und möchte auf einige Punkte, die vorgekommen sind, etwas näher eingehen.

 

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann sind alle Parteien, die hier sitzen und alle Rednerinnen und Redner durchaus der Meinung, dass arbeitslose Menschen ein Recht auf Beratung haben. Sie sollen gut informiert werden, sie sollen gut betreut werden und sie sollen in ihren Rechten gut vertreten werden. Wir brauchen eine starke Lobby für diese Menschen. Das ist das, was uns eint.

 

Wenn ich jetzt einen Punkt mache, kommen nur noch die Unterschiede. Da verstehe ich dann nicht, warum man nicht doch versucht, sich konstruktiv auf etwas zu einigen. Ganz verstehe ich es nicht, weil wir alle wollen, dass es eine Lobby für Arbeitslose gibt, aber darüber hinaus feststellen – die Frau GRin Korosec hat das gemacht –, es gibt andere Einrichtungen, die das leisten sollten. Wir sind uns jedoch auch darin einig, dass diese nichts tun. Es hat sich niemand hingestellt und behauptet, dass die Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer so eine tolle Lobby für Arbeitslose wären. Das hat niemand behauptet. (GR Godwin Schuster: Das Gegenteil hat auch niemand behauptet!) Das heißt, es gibt noch einen Punkt, wo wir uns in der Diskussion, wie sie bis jetzt stattgefunden hat, durchaus angenähert haben, nämlich die Einrichtungen, die es gibt, machen das nicht zur Zufriedenheit der betroffenen Arbeitslosen. (GR Godwin Schuster schüttelt verneinend den Kopf.) – Sie schütteln den Kopf. (GR Godwin Schuster: Das haben wir nicht festgestellt!) Man redet mit vielen Arbeitslosen, mit sehr vielen Menschen, und wenn diese jetzt hier wären, das Wort ergreifen könnten, würden sie aussagen: "Achtung, wir haben keine Lobby, aber wir wollen eine haben!"

 

Es hat uns der Herr GR Römer aus dem Aufgabenkatalog der Arbeiterkammer zitiert, die für die Vertretung der Arbeitnehmer zuständig ist. Das steht so drinnen. Wir haben es vorhin auch gehört. Auch bei der Gewerkschaft ist bekannt, dass sie die erste Arbeit, die sie leistet, den Arbeitnehmern gilt. Der Herr GR Scheed hat das dann "Arbeitsplatzbesitzerlobby" genannt. Dazu hätte ich mich

 

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