Gemeinderat,
41. Sitzung vom 26.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 68 von 87
Tennisplätzen dort situiert wird? Es haben sich sehr
viele Bürgerinnen und Bürger mit diesem Thema beschäftigt. Es ist ein Großteil
der Sachen, die von den Leuten dort beeinsprucht worden sind, in dem
Plandokument so weit geändert worden, dass die Epk-Widmung für diesen einen
Teil, also keine Verbreiterung der Straße, was immer dort auch geplant gewesen
war, jetzt kommen wird.
Das einzige, was uns besonders stört – ich habe es
auch im Ausschuss gesagt und dort ist der Hinweis gekommen, dass es sowieso
Denkmalschutz ist –, ist der Bereich des Gebäudes Kornhäusel neben dem
Neubaubereich. Unabhängig von dem Neubaubereich, wo Architekt Nehrer eine sehr
gute Lösung für eine Neubebauung gefunden hat, geht es uns darum, diese Villa,
kann man nicht einmal sagen (GR Christian
Oxonitsch: Zukünftige Villa!), dieses Gebäude auf diesem Standort
sicherzustellen. Jetzt weiß ich schon, es gibt eine Absichtserklärung des
Bauträgers, nachdem es den Vertrag mit der Grundeigentümerin gegeben hat,
dieses Gebäude im Bestand zu sichern. Was mich ein bisschen stört, was mich ein
bisschen stutzig macht und was unser Nichtzustimmen heute begründen wird, ist
dass es in dem Vertrag einen Punkt gibt, wo vorgesehen ist beziehungsweise sich
die Neue Heimat mit der Grundeigentümerin verständigt, wenn eine Möglichkeit
besteht, dass die Villa oder dieses Gebäude abgerissen wird, es dann eine
Anpassung beim Kaufpreis gibt. Das heißt, diese Option hat der neue Eigentümer
auf Grund der Situation, die in dem Vertrag steht.
Die jetzige Widmung sieht vor, dass das Gebäude im
Bestand gesichert wird. Ich weiß auch, dass auf dem Gebäude Denkmalschutz ist.
Das heißt aber leider in dieser Stadt noch lange nicht, dass das Gebäude auch
vor einem Abbruch gesichert ist. Beim Nachweis der technischen Abbruchreife –
wenn ich mir den Zustand des Gebäudes jetzt ansehe, denke ich mir, ist das fast
nicht schwierig nachzuweisen – ist der Denkmalschutz irrelevant und kann in
dieser Form nicht mehr aufrecht erhalten werden. Das heißt, der Denkmalschutz
kann relativ leicht aufgehoben werden und dann bedarf es keiner sonstigen
zusätzlichen Bewilligung mehr, um dieses Gebäude zu entfernen.
Sie wissen alle wie das funktioniert. Es ist dort
weder eine Schutzzone noch irgendein anderer Bereich, der irgendeinen Schutz
für dieses Gebäude bieten würde. Daher war auch die Nachfrage, ob man diesen
Bereich nicht als Schutzzone ausweisen sollte. Es hat zwar dann richtigerweise
den Hinweis gegeben, es gibt in der Schutzzonenverordnung nur den
Ensembleschutz und kein Einzelgebäude. Jetzt sage ich dazu, das ist eine
Schwäche der Wiener Bauordnung, weil das durchaus bei verschiedenen Objekten in
dieser Stadt Sinn machen würde, sie trotzdem unter Schutz zu stellen, auch wenn
es einen Ensembleschutz nicht betrifft.
Wir als GRÜNE wollen nur sicherstellen, dass wir
dieser Thematik oder diesem Plandokument deshalb nicht zustimmen. Das Ganze ist
nicht klar und auch aus den Plänen nicht klar erkennbar. Es gibt zwar die
Absichtserklärung, das zu renovieren und einer anderen Nutzung zuzuführen, ich
gehe aber davon aus, wenn sich für den Bauträger eine kostengünstigere Variante
mit einem Abbruch ergibt, würde er wahrscheinlich diese Variante nutzen. Aus
dem Grund werden wir dieser Flächenwidmung nicht zustimmen. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Vorsitzende GRin Renate Winklbauer: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte
ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort.
Berichterstatter GR Andreas Schieder: Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren!
Ich darf kurz auf das eingehen, was gesagt wurde und
möchte noch einmal unterstreichen, es geht um einen Flächenwidmungsplan und die
Flächenwidmung (GR Günter Kenesei: Na
geh! Überraschung!), insofern nur wichtig zu betonen, weil hier in der
Diskussion Dinge angesprochen wurden, die nicht wirklich mit dem
Flächenwidmungsplan zu tun haben (GR
Günter Kenesei: Wieso haben die nichts damit zu tun?) und dass man ein
Abstimmungsverhalten über einen Flächenwidmungsplan mit Mutmaßungen über die
Zukunft verknüpft, die nichts mit der Flächenwidmung zu tun haben. Es ist
durchaus notwendig, darauf hinzuweisen, dass es hier nur um einen
Flächenwidmungsplan geht und daher einfach zu sagen, nicht überraschend, weil
die Wortmeldung genau auf das vorher Beschriebene hindeutet.
Ich möchte schon noch einmal sagen, es ist bezüglich
der Kornhäuselvilla ein Denkmalschutz darauf und auch eine gesamtschützende
Widmung, die genau den Bestand festschreibt. Wie bereits erwähnt, ist eine Schutzzone
ein Instrument für Ensembles und eben nicht ein Instrument für einzelne
Gebäude. So ist das festgelegt. Für einzelne Gebäude gilt eben der
Denkmalschutz als das Bestandsetzende. (GR
Günter Kenesei: Das stimmt aber nicht!)
Ich möchte im Weiteren schon noch darauf hinweisen,
dass mit diesem Plandokument auch noch einige andere Dinge erledigt werden. So
wird zum Beispiel das Pensionistenwohnhaus, das sich in dem Plangebiet
befindet, erweitert und werden auch die Bettenstationen massiv ausgebaut, wo Dutzende
Betten dazu kommen, vielleicht auch ein wichtiger Punkt, eingedenk der
Diskussion von heute Morgen.
Des Weiteren wollte ich noch darauf hinweisen, dass
bei der Frage mit dem öffentlichen Gut unweit, also auch in dem Plandokument, das
mitunter damit zu tun hat, im öffentlichen Gut zum Beispiel die Errichtung
eines Radwegs möglich ist, was in einer Epk-Widmung nicht möglich gewesen wäre,
aber es mit eben dieser Widmung ermöglicht wird, einen diesbezüglichen Ausbau
zu machen.
So möchte ich noch einmal zu dem, was kritisch
bemerkt worden ist, sagen, die Flächenwidmung schützt den Bestand, geht genau
auf den Bestand ein und ist daher auch eine gute. Ich bitte daher, dem
vorliegenden Akt zuzustimmen.
Vorsitzende GRin Renate Winklbauer: Wir kommen nun zur Abstimmung.
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