Gemeinderat,
41. Sitzung vom 26.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 64 von 87
werden diesem Geschäftsstück deshalb auch zustimmen. (Beifall
bei der ÖVP.)
Vorsitzende GRin Renate Winklbauer: Zum
Wort gemeldet ist der Herr GR VALENTIN. Ich erteile es ihm.
GR Erich VALENTIN (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau
Vorsitzende! Frau Berichterstatterin! Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen
und Herren!
Bevor ich auf die inhaltlichen Fragen der Mariahilfer
Straße und die Widmung eingehe, die ich im Übrigen für eine maßgeschneiderte
Widmung halte, möchte ich kurz über die formalen Dinge sprechen.
Zum einen hat Kollege Kenesei gesagt, dass es keine
ausreichende, er hat sogar gemeint keine Kommunikation mit dem Bezirk gegeben
hätte. Das ist richtig. Der Bezirk hat zwei Mal das Geschäftsstück, die
Widmung, abgelehnt und hat dann auch noch im Bezirk den zweiten Beschluss, den
Beharrungsbeschluss, einstimmig gefasst. Eine Kommunikation im Zuge des
Verfahrens ist zwischen der Fachdienststelle und dem Bezirk dann gegeben, wenn
Argumente kommen. Das heißt, wenn beispielsweise ein Bezirk sagt, in dem
Straßenzug kann ich mir keine Bauklasse III vorstellen, sondern aus diesen
und jenen Gründen Bauklasse II oder einen Durchgang einfordert oder die
Flächenwidmung in einem anderen Bereich beispielsweise in eine Verdichtung oder
eine Verdünnung abändern möchte.
Das Problem im institutionalisierten Dialog mit dem
6. Bezirk bestand darin, dass der 6. Bezirk keine Veränderungen oder
keine Anträge zur vorliegenden Flächenwidmung gemacht hat, sondern diese
grundsätzlich abgelehnt hat. Der 6. Bezirk hat beispielsweise nicht
gesagt, dass er sich in der Front der Mariahilfer Straße eine andere Widmung
wünscht. Er hat gesagt, das vorgelegte Widmungsdokument, so wie es eben
vorgelegt wurde, möchte er nicht, ohne Begründung. Sie können sich das im Akt
ansehen. Darum ist es auch nicht möglich, dass die Fachdienststelle Argumenten,
die einfach nicht gestellt worden sind, ein Gegenargument gegenüberstellt.
Was falsch ist, ist wenn man daraus den Schluss
zieht, dass mit der Frau Bezirksvorsteherin und mit anderen Mitgliedern der
Bezirksvertretung kein Kontakt gepflogen worden ist. Ganz im Gegenteil. Es hat
eine lange, lange Diskussion über die sehr berechtigten Ängste der Frau
Bezirksvorsteherin gegeben. Ängste, bei denen wir meinen, dass sie durch die
vorliegende Flächenwidmung nicht nur nicht gegeben sind, sondern sogar
auszuschließen sind. Das zu dem einen.
Und zum Zweiten. Ich bin sehr dafür und ich hoffe,
Sie kennen mich auch als einen Mandatar dieses Hauses, der sich vor Demokratie
nicht fürchtet und der sich auch nicht vor einem sachlichen Dialog fürchtet und
es auch gut findet, dass Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher in diesem
Haus das Wort ergreifen dürfen. Nur wenn ich mir den Passus in der Verfassung,
in der Geschäftsordnung, ansehe, dann steht dort „In Angelegenheiten des Bezirkes“
und das ist in unserer Verfassung geregelt. Nicht zuletzt auch in der
Begrifflichkeit der Dezentralisierung, wo explizit aufgelistet ist, was die
Angelegenheiten des Bezirks sind. Die Angelegenheit des 7. Bezirks ist
ganz sicherlich nicht die Flächenwidmung des 6. Bezirks. Das ist in
unserer Verfassung so nicht definiert. Wir können uns darüber unterhalten, dass
wir das in Zukunft wollen. Setzen wir uns zusammen und diskutieren wir, ob da
jetzt ein weitergehendes Anhörungsrecht und Diskussionsrecht der
Bezirkvorsteher gewünscht ist. Aber nach unserem jetzigen Rechtsstand - und das
ist nicht Interpretation, weil die Angelegenheiten der Bezirke in unserer
Verfassung definiert sind, nicht zuletzt auch in der Dezentralisierung - ist
das explizit nicht beinhaltet. Das heißt, das ist nicht böser Wille. Das ist
nicht ein Nicht-anhören-Wollen von Argumenten, sondern das ist ganz im
Gegenteil eine Durchflutung der Verfassung mit Leben und es sind einfach die
gelebten demokratischen Spielregeln, die wir uns selber gegeben haben. (GR
Kurth-Bodo Blind: Gelebte demokratische Spielregeln!)
Und jetzt, meine Damen und Herren, zum sachlichen
Bereich. Ich stimme Ihnen zu und auch der Kollege Blind wird mir da sicherlich
Recht geben, dass die Mariahilfer Straße als Nummer 1 der Geschäftsstraßen
in Wien gesehen werden kann. Ich sage dazu, das war nicht immer so. Wenn ich
mich an die Debatten rund um den U Bahn-Bau erinnere und was man uns da
vorgeworfen hat, dass gerade die Bautätigkeit dort nicht geholfen hätte, so ist
genau das Gegenteil passiert.
Wir haben
in der Mariahilfer Straße eine Struktur, die so geartet ist, wenn ein Fremder
wahrscheinlich einen Portier um den Rat fragt, in welcher Straße man einkaufen
soll, was die Einkaufsstraße Nummer eins in Wien ist, dann wird ganz sicher in
den meisten Fällen die Mariahilfer Straße genannt.
Warum hat
die Mariahilfer Straße diesen Status? Wie der Kollege Neuhuber richtig gesagt
hat, weil es einen interessanten Mix hat, einen Mix, der mittelgroße bis große
Betriebe vorsieht, die interessantes Klientel in größerem Maße heranbringen,
auf der anderen Seite Klein- und Mittelbetriebe, die sich als Spezialisten
betätigen und nicht zuletzt auch das, was der Kollege Kenesei eingefordert und
beschrieben hat, nämlich jede Menge von Plätzen, die zum Verweilen einladen,
Gastronomie, kleinere Nahversorger, die unter anderem die geschätztermaßen
3 000 bis 4 000 Menschen versorgen, die direkt in der
Mariahilfer Straße leben, nicht diejenigen mitgerechnet, die in den hinteren
Vierteln ihr Zuhause finden.
Wenn Sie sich erinnern, wir haben
in dem anderen Bereich der Mariahilfer Straße, nämlich im Bereich des Gerngroß,
vor einigen Jahren eine Bausperre verhängt. Wir haben diese Bausperre deshalb
verhängt, weil die Stadt und die Stadtverantwortlichen gemeinsam mit dem Bezirk
gesagt haben, das ist ein Bereich, wo die Gefahr droht, dass
Geschäftsinteressen, die wir in der Mariahilfer Straße wollen, aber die dort
wesentlich stärker als erwartet sind, die dortige Wohnbevölkerung verdrängen.
Wir waren uns darin einig, dass wir die Wohnbevölkerung und das
Gut-wohnen-Können in der Mariahilfer
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