Gemeinderat,
41. Sitzung vom 26.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 18 von 87
hier immer der Fall war, nicht das Wort zu verwehren,
was, glaube ich, zum ersten Mal in der Geschichte des Wiener Gemeinderats wäre,
dass einem Bezirksvorsteher, ja, der nicht der Sozialdemokratie angehört, die
Möglichkeit gegeben wird zu reden oder sonst den Unterschied zu erklären, warum
für zusätzliche Polizisten zu appellieren von der Bundesregierung schon im
unmittelbaren Zusammenhang, die Mariahilfer Straße aber nicht im unmittelbaren
Zusammenhang mit dem 7. Bezirk steht. Hier appelliere ich und gehe davon
aus, dass dieser Appell vom unabhängigen Vorsitzenden, der, auch wenn er der
SPÖ angehört, hier unabhängig vorsitzt, entsprechend gewürdigt wird. Danke
schön. (Beifall bei den GRÜNEN und GR Gerhard Pfeiffer.)
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung ergibt eine zweite Wortmeldung. Herr
Klubobmann Oxonitsch, bitte.
GR Christian Oxonitsch (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr
Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir haben eine Geschäftsordnung im Haus, die nichts
anderes ist als die Spielregeln, wie wir in diesem Haus verfahren, und diese
Geschäftsordnung lässt in einzelnen Bereichen durchaus aus vielen
nachvollziehbaren Gründen einen Spielraum offen, sie lässt aber in anderen
Bereichen keine Spielräume offen.
Es ist ganz klar und aus guten Gründen geregelt
worden, wie es mit dem Rederecht der Bezirksvorsteher in diesem Wiener Gemeinderat
zu halten ist. Die Geschäftsordnung ist hier - und es ist auch korrekt zitiert
worden - sehr eindeutig in dieser Frage. Es geht hier nicht um die Frage, ob es
ein Grüner Bezirksvorsteher ist, (GR Mag
Christoph Chorherr: Aber überhaupt nicht!) ob es ein Bezirksvorsteher der
Österreichischen Volkspartei ist, ob es um die Frage eines sozialdemokratischen
Bezirksvorstehers geht, sondern es geht um die Frage, handelt es sich hier um
ein Geschäftsstück, das unmittelbar den 7. Bezirk betrifft, und das tut es
nicht. (GR Mag Christoph Chorherr: Oh
ja!) Und das tut es nicht. In der gesamten Praxis und im gesamten
Ablaufverfahren einer Flächenwidmung entsprechend dem § 2 der Wiener
Bauordnung, handelt es sich hier um ein Plandokument des 6. Bezirks. Es
wäre dem Herrn Bezirksvorsteher völlig unbenommen gewesen, zu einem Zeitpunkt,
als wir sein Plandokument beschlossen haben, wo er ja im Übrigen ja durchaus
eine sehr gleiche Regelung für den 7. Bezirk beschlossen hat, die wir
heute hier auch zur Beratung vorgelegt haben, sich zu Wort zu melden, hier auch
seine Vorstellungen für die Entwicklung der Mariahilfer Straße zu geben, wenn
ihm das wichtig ist. Nur, es geht hier einfach um ein ganz klares Verfahren,
das wir in dieser Stadt haben, und es geht um ganz klare Spielregeln, die wir
hier auch haben und es ist dies ein Plandokument des 6. Bezirkes.
Wie halten wir es denn dann bei der Frage zur
Mariahilfer Straße? Endet die jetzt automatisch am Gürtel oder ist es das
Rederecht aller Bezirksvorsteher, die auch in weiterer Fortsetzung ja nicht nur
im 6. Bezirk verläuft, wird das Rederecht auch allen anderen Bezirken
eingeräumt zu jedem Plandokument, das irgendwo die Mariahilfer Straße berührt.
Oder gibt es eine beliebige Grenze der Mariahilfer Straße am Gürtel? Wie halten
wir es mit den Ringstraßen-Widmungen im 1. Bezirk? Da können dann auch
alle anderen Bezirke mitsprechen? Es gibt ständig deshalb auch diese
Spielregel. Es ist ein Plandokument, ein klares Plandokument des
6. Bezirkes, es ist ein ganz klares, eingegrenztes Gebiet, das den
7. Bezirk nicht berührt, er ist im Verfahren als solches im Rahmen seiner
umfassenden Mitwirkung zu Mitgestaltungsrechten nicht eingebunden und daher ist
es einfach nach der Geschäftsordnung nicht möglich.
Das ist Faktum, und daher ist es keine Entscheidung
der Sozialdemokratie in diesem Kreis, es ist eine Entscheidung, die sich
durchaus auch auf die entsprechenden Rechtsgutachten des Hauses stützt. Und ich
glaube, wenn man eine Geschäftsordnung hat, dann geht es auch darum, den entsprechenden
Rahmen einzuhalten. Daher appelliere ich an den Vorsitzenden, entsprechend dem
Gutachten, das die Juristen des Hauses hier vorgelegt haben und das, glaube
ich, sehr fundiert ist, die Praxis, die wir bisher gepflogen haben, auch
beizubehalten. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Als
nächster Redner zum Wort gemeldet zur Geschäftsordnung ist Herr GR Kenesei.
GR Günter Kenesei (Grüner Klub im
Rathaus): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Vorsitzender!
Diese Interpretation der Geschäftsordnung, die jetzt
der Klubobmann Oxonitsch der sozialdemokratischen Fraktion vorgenommen hat,
wirft ein bezeichnendes Licht auf das, was in diesem Haus und in dieser Stadt
unter dem strapazierten Wort Demokratie abläuft.
Ich darf Ihnen den § 12, Kollege Oxonitsch,
vielleicht einmal nochmals näher bringen, denn in dem § 12 ist nämlich
nirgends hingewiesen, dass es irgendwie mit Flächenwidmungen, mit irgendwelchen
baulichen Tätigkeiten oder sonst etwas zu tun hat, sondern da wird darauf
hingewiesen, was unmittelbar einen Bezirk berührt. (GR Christian Oxonitsch: Ja unmittelbar, unmittelbar!) Da heißt es,
“Teilnahme der Bezirksvorsteher: Die Bezirksvorsteher und die von ihnen
bestimmten Bezirksvorsteher-Stellvertreter können jederzeit an den Sitzungen
des Gemeinderates mit beratender Stimme teilnehmen und sich zu
Geschäftsstücken“ und jetzt kommt es, “soweit dadurch Angelegenheiten ihres
Bezirkes unmittelbar berührt werden.“ (GR
Christian Oxonitsch: Ist es unmittelbar oder nicht!) Da steht nicht
drinnen, dass es territorial nur die Bezirke sind.
Sie werden doch nicht den
Wienerinnen und Wienern und uns da herinnen erklären, dass die Mariahilfer
Straße ausschließlich den 6. Bezirk betrifft und alles, was sich auf der
anderen Straßenseite, nämlich im 7. Bezirk befindet, nicht unmittelbar
ist. Darf ich Ihnen ... (GR Christian
Oxonitsch: Ist es unmittelbar oder nicht!) Darf ich Ihnen den § 28
vorlesen bezüglich der Anträge, was da unmittelbar ist, denn da hätten Sie uns
damals erklären müssen, was bei dem Vertrag ÖBB – WIENER
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