Gemeinderat,
40. Sitzung vom 03.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 66 von 78
neuerlich die Liegenschaftseigentümerin auffordert, Sicherungsmaßnahmen zu setzen. Das wurde aufgetragen. Dagegen gibt es wiederum die Berufung der Eigentümerin. Und wie schon vom Magistrat ausgeführt wurde: Es ist eben so in einem Rechtsstaat, dass das Erheben von Berufungen, von Rechtsmitteln per se noch kein Delikt ist. Das ist einfach so. Also es gibt eine Berufung gegen das Magistratische Bezirksamt für den 3. Bezirk.
Dann, dritter Schritt. Nach der Berufung der
Sofiensäle AG ergeht eine Berufungsentscheidung des Amtes der Wiener
Landesregierung, MA 64, Bescheid vom 2. Mai 2003. Und da werden
wieder umfassende Maßnahmen aufgetragen, denkmalgeschützte Bauteile zu sichern.
Dagegen gibt es neuerlich eine Berufung. Also jetzt sind wir schon im Mai 2003,
Kollege Kenesei. Vielleicht können Sie ein bisschen mitgehen.
Neuerliche Berufung. Der Bescheid des Bundesministers
für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfolgte dann am 3. Dezember 2003.
Damit wurde die Berufung abgelehnt. Also wir haben schon den dritten Winter.
Wir haben den 3. Dezember 2003, da wurde die Berufung endgültig abgelehnt.
Die Zustellung des Bescheides erfolgte am 17. Dezember 2003. Damit ist
jetzt erst der Auftrag, die Sicherungsmaßnahmen binnen acht Wochen
durchzuführen, in Rechtskraft erwachsen. Also wir sind Ende Dezember 2003.
Jetzt gibt es zwar noch die Beschwerdemöglichkeiten
beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof, aber da ist in der Regel keine
aufschiebende Wirkung möglich. Es sei denn, es wird extra so anerkannt, aber
das ist in der Regel nicht der Fall. (GR Heinz-Christian Strache: Sie haben
keine Ahnung! Was Sie da erzählen!) Schauen Sie, Sie schreien! Sie können
nur schreien! Sie haben keine Argumente, sondern nur eine Schreierei, und das
ist alte und neue FPÖ-Politik! (Beifall bei der SPÖ.)
Jetzt haben wir also die Rechtskraft. Jetzt ist es
so: Wenn die Sicherungsmaßnahmen nicht in der Frist durchgeführt werden, kann
es eine Androhung der Ersatzvornahme geben. Das hat es am 19. Februar
gegeben, mit einer, soviel ich weiß, angemessenen Leistungsfrist. Während
dieser Frist hat man aber schon vorbereitende Schritte für die Ersatzvornahme
durchgeführt, sie wurden bereits gesetzt, und als Nächstes wäre dann, wenn in
dieser Frist wieder nichts geschieht, die Anordnung der Ersatzvornahme und die
Vollstreckungsverfügung.
Das ist der ganze Ablauf, wie es in einem Rechtsstaat
ist und wie es eben auf Grund der ganzen Rechtslage vor sich geht.
Und eines muss man natürlich auch sagen: Die Kosten
der Arbeiten für die Ersatzvornahme betragen nach zwei verschiedenen
Schätzungen 1,2 bis 2 Millionen EUR. Das sind vorläufig einmal
Steuergelder. Also vorläufig zumindest müssen da Steuergelder eingesetzt
werden. Gegebenenfalls kriegt man es dann zurück, gegebenenfalls, aber es ist
ein sorgfältiger und sorgsamer Umgang mit diesen Steuergeldern geboten, und da
kann man nicht sagen, hollodaro, es muss irgendwas geschehen, sondern man muss
hier so vorgehen, dass bei Zwangsmaßnahmen wie der Ersatzvornahme darauf
Bedacht genommen wird, dass die gelindesten Mittel zur Durchsetzung der
öffentlichen Interessen zu wählen sind. Also die gelindesten Mittel sind zu
wählen, das ist Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs.
Also jetzt habe ich für jeden, der zuhören will, die
Darlegung gebracht, noch einmal anschaulich, wie das abgelaufen ist, und ich
kann nur die eine Schlussfolgerung ziehen: Die Stadt Wien hat alle in ihrem
Zuständigkeitsbereich liegenden, im Rechtsstaat möglichen und gebotenen
Maßnahmen gesetzt, um den endgültigen Verfall des denkmalgeschützten Teils der
Sofiensäle zu verhindern. Natürlich hat die Stadt ein hohes Interesse daran,
dass ein Projekt umgesetzt wird, welches die denkmalgeschützten Teile der
Sofiensäle einbezieht, aber das erreicht man nicht nur, indem man es sich
wünscht oder indem man einfach laut die Forderung stellt, sondern hier ist
konkret auch vom Eigentümer etwas zu fordern.
Und eine persönliche Bemerkung: Mir sind die
Sofiensäle durchaus ans Herz gewachsen. Ich war dort seinerzeit als Junger, wie
die Rockgruppe die "Kings" dort gespielt hat. Es war eine sehr
beeindruckende Sache. Und ich war dort bei mehreren
Solidaritätsveranstaltungen. Einmal hat es geheißen "Solidarität mit dem
Club 2", den man abschaffen wollte. Es war auch beeindruckend. Ich war
mehrmals dort beim Ökista-Gschnas. Also einen wesentlichen Teil meiner Jugend
und meiner jüngeren Jahre habe ich in den Sofiensälen verbracht. Sie sind mir
ans Herz gewachsen, wie vielen von uns, und jeder, der wirklich das mitempfinden
kann, würde sie gerne retten. Aber nur haben wir die Fakten aufgezählt, wie es
derzeit ausschaut und wie die Situation ist. Und es ist eben so, dass sie
tragischerweise weitgehend, also teilweise abgebrannt sind, dass relativ viel
zerstört worden ist, dass die Eigentümerin eine private AG ist, über deren
Verhalten heute schon ausführlich gesprochen wurde. Aber es ist jedenfalls der
Vorwurf der Untätigkeit der Stadt Wien gegenüber falsch. Es ist unangebracht,
wenn man diesen Vorwurf erhebt. Die Vorwürfe des Herrn Strache und die ganze
Dringliche Anfrage gehen ins Leere. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzende GRin Mag Heidemarie Unterreiner:
Als nächste Rednerin ist Frau GRin Cordon gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.
GRin Waltraud Cécile Cordon (Grüner
Klub im Rathaus): Werte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir haben jetzt sehr viel gehört über die Sofiensäle,
und ich muss sagen, wir haben damals unseren Wahlerfolg dort gefeiert. Also wahnsinnig
ans Herz gewachsen sind sie mir nicht unbedingt, denn dafür haben sie mir nicht
so toll ausgeschaut innen. (Zwischenruf des StR Johann Herzog.) Sie
waren schon abgefuckt.
Zu den Sofiensälen will ich jetzt
nichts mehr sagen, sondern mir liegt ein anderer Bau am Herzen. Mit diesem
Antrag, den wir heute früh schon eingebracht haben, möchte ich die Stadt davor
bewahren, noch einmal einen historischen Bau so zu vernachlässigen. Es geht
nämlich
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