Gemeinderat,
40. Sitzung vom 03.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 65 von 78
dem es ja auch andere Beziehungen der Stadt gibt.
Ich habe mir jetzt herausgesucht, was vor zwei Jahren
auf meine Frage, ob man da nicht einen Runden Tisch machen und diskutieren könnte,
geantwortet wurde. Ich habe gefragt – und ich zitiere hier wörtlich –: Können
Sie sich vorstellen, einen Runden Tisch einzuberufen? Und darauf hat es damals
geheißen: Es ist ja nicht so, dass ein derartiger Runder Tisch tatsächlich
etwas bringen würde. Und ungefähr ist es dann so weitergegangen: Mit dem Runden
Tisch würden alle die Gespräche nichts bringen, die im Hintergrund geführt
werden. Die Frage von mir stammt vom 26.4.2002. Das heißt, es ist zwei Jahre
her. Ich frage mich daher: Was ist in diesen zwei Jahren geschehen? Was ist von
Seiten der Stadt Wien getan worden, damit diese Ruine, dieses tatsächliche
Schandmal wieder zu dem wird, was es in Wien sein sollte: Eine wichtige
kulturelle Einrichtung. Es ist höchste Zeit. Ich hoffe, dass heute die Aussage
des Bürgermeisters ein neuer Anlauf ist, dass etwas geschieht. (Beifall bei
der ÖVP.)
Vorsitzende GRin Mag Heidemarie Unterreiner:
Als nächster Redner ist Herr GR Dr Stürzenbecher gemeldet. Ich erteile ihm das
Wort.
GR Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr
Bürgermeister! Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Dringliche Anfrage des Herrn Strache ist mit sehr
wenig oder eigentlich fast gar keiner Substanz behaftet. Es werden falsche,
teilweise geradezu absurde Vorwürfe gegen die Stadt Wien erhoben, und es ist
absolut kein Verständnis gegenüber dem Rechtsstaat bei Ihnen, Herr Kollege
Strache, zu bemerken. (Zwischenruf des GR
Heinz-Christian Strache.) Weil das so ist. Ich meine, das ganze Vorbringen
entspringt einer Geisteshaltung, die wir nur ablehnen können.
Der einzige Zweck der Dringlichen scheint mir zu
sein, dass Sie eine Art Morgengabe für den FPÖ-Parteitag am Wochenende liefern
wollen, dass Sie dort den Eindruck erwecken wollen: Ich bin eigentlich sehr
aktiv. Eine gewisse Geschäftigkeit des Herrn Strache soll irgendwie dargelegt
werden. Er möchte beim Parteitag nachweisen können, dass er sich scheinbar
vielleicht doch irgendwie für die Stadt oder für den Denkmalschutz einsetzt.
Aber ich sage, ein so wichtiges parlamentarisches Instrument wie die Dringliche
Anfrage sollte nicht missbraucht werden für Morgengaben bei einem
FPÖ-Parteitag. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des StR Johann Herzog.)
Aber es ist ja eigentlich die Dringliche Anfrage
insofern schon ziemlich in die Hosen gegangen, als der Herr Bürgermeister
dadurch die Gelegenheit hatte, hier wirklich sehr ausführlich, vollkommen
umfangreich und mit zwingenden Argumenten darzulegen, wie die ganze Geschichte
war (GR Heinz-Christian Strache: Zum Unterschied von Ihnen!) und dass
die Stadt Wien keine Versäumnisse zu verantworten hat, im Gegenteil, dass
alles, was im Rahmen des Rechtsstaates möglich ist, alle notwendigen Schritte
gesetzt wurden. Das sei einmal ganz klar festzuhalten.
Wie halten Sie es aber, Herr Kollege Strache,
eigentlich mit dem Eigentum und dem Eigentumsrecht? Bei Ihrer Partei auf
Bundesebene ist es ja so, dass bei fragwürdigen Privatisierungen sehr oft
Volksvermögen mehr oder weniger verschleudert wird und einige wenige davon
profitieren. Und dort haben Sie die Philosophie: Alles, was privat ist, ist
gut, alles, was staatlich oder kommunal ist, ist schlecht. Das ist sonst Ihre
Philosophie. Und auf einmal, da sind Sie ganz anderer Auffassung. Sonst also,
öffentliches Eigentum ist fast was Unsittliches. Und jetzt haben wir da einen
privaten Eigentümer der Sofiensäle, und der Herr Bürgermeister hat schon
gesagt, es ist weder die Stadt Wien noch irgendeine juristische Person, die uns
nahe steht, oder eine natürliche Person, die der Stadt Wien nahe steht,
irgendwie an dieser Aktiengesellschaft beteiligt. Und das passt Ihnen auch
wieder nicht. Sie erwecken den Eindruck, Herr Kollege Strache, als könnte die
Stadt Wien und könnten die Behörden der Stadt Wien hergehen und mit dem
Eigentumsrecht, das eben einmal in der Verfassung existiert, so umgehen, wie
sie will. Das geht aber nicht!
Die Behörde kann nur rechtsstaatlich vorgehen und sie
kann nicht vorgehen wie der Rambo. Was Sie sich vorstellen, ist der Rambo. Sie
schauen sich die Filme an, die Rambo-Methoden gefallen Ihnen, aber der
Rechtsstaat ist es nicht. (Zwischenruf des GR Günter Kenesei.) Auf Sie
komme ich schon noch, Herr Kollege Kenesei. Ihnen fehlt wieder einmal vollkommen
jeder sachliche Zugang. Aber Sie passen gut zusammen mit dem Strache in dieser
Hinsicht. (Beifall bei der SPÖ.)
Aber jedenfalls, das bleibt Ihnen unbenommen,
Rambo-Methoden für sich zu fordern. Die Stadt Wien wird es nicht machen. Die
Behörden der Stadt Wien gehen streng rechtsstaatlich vor. Der Rechtsstaat ist
ein hohes Gut und kann nicht durch Willkür außer Kraft gesetzt werden.
Ich will jetzt nicht die ganze juristische Geschichte
noch einmal hier im Detail, wie es der Herr Bürgermeister eh schon in der
Anfragebeantwortung gesagt hat, aufzählen, aber folgende Schritte. Kollege
Kenesei. Der erste Winter (Zwischenruf des GR Günter Kenesei) – hören
Sie einmal zu –, der erste Winter: Am 22. Jänner 2002 hat das
Bundesdenkmalamt bestätigt, dass ein entsprechender Witterungsschutz im Sinne
des Bundesdenkmalamtes hergestellt wurde. Also erster Winter – Witterungsschutz
da. Das sei einmal klargestellt.
Dann, nächster Schritt, 8. November 2002.
(Zwischenruf des GR Heinz-Christian Strache.) Hören Sie einmal zu, dann
wissen Sie, wie das wirklich war. – Am 8. November 2002 hat ein
Lokalaugenschein des Bundesdenkmalamtes ergeben, dass Plastikplanen zerrissen
wurden. 8. November 2002. (Zwischenruf des GR Günter Kenesei.)
Gehen Sie jetzt ein bisschen zeitlich mit, Kollege Kenesei. 8. November
2002. Also ein Handlungsbedarf der Behörde war gegeben.
Unmittelbar danach gibt es einen
Bescheid des Magistratischen Bezirksamtes für den 3. Bezirk, der
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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