Gemeinderat,
22. Sitzung vom 12.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 76 von 93
Wahrheit ist.
Ich glaube, wir kommen in einem Rechtsstaat nicht
darum herum, die verfassungsgemäßen Einrichtungen letztendlich jeden
Sachverhalt überprüfen zu lassen. Selbstverständlich müssen auch Grund- und
Freiheitsrechte, wie Recht auf Meinungsäußerung, ganz oben in unserem
Wertekanon stehen, was nichts damit zu tun hat, dass, wo immer der Verdacht
besteht, dass gegen das Verbotsgesetz verstoßen werden könnte, die staatlichen
Behörden sehr effektiv und sehr effizient einschreiten werden.
Es ist heute schon dargelegt worden, wie es zu dieser
Zahlung der Stadt Wien an diesen Dachverband gekommen ist: Es gibt eine
Vereinbarung in der Landeshauptleutekonferenz. Schon davor im Jahr 2001 wurde
die grundsätzliche Absicht des Bundesministeriums für Finanzen und der
Landeshauptmänner bekannt, einen Vertriebenenfonds durch den Bund im Ausmaß von
55 Millionen S und durch die Bundesländer mit
45 Millionen S zu dotieren. Der Beschluss ist dann in der
Landeshauptleutekonferenz am 6. März 2002 gefasst worden. Unter der
Voraussetzung, dass auch der Bund seinen Anteil von 55 Millionen S
leistet, haben sich die Länder verpflichtet, 45 Millionen S
beizusteuern. Die Bedingung ist mit dem Beschluss im Nationalrat am
20. September 2002 eingetreten.
Wie ist man auf diesen Betrag von
100 Millionen S gekommen? - Ich habe mich informiert und wenn ich
recht informiert bin, handelt es sich hierbei um eine Form der Wiedergutmachung
betreffend verlorenes Vermögen von Sudetendeutschen und Donauschwaben. Es war
so, dass es im Jahr 1945 zu dieser Vertreibung gekommen ist und als absehbar
war, dass es zu einer Enteignung der Sudetendeutschen kommen wird, wurden
Gelder von Banken dieser sudetendeutschen Volksgruppe an eine Wiener Bank
überwiesen. Im Zuge der Vertreibung haben Volksdeutsche ihr Vermögen, ihre
Sparbücher verloren und waren nicht mehr in der Lage, den Nachweis bei der
Wiener Bank zu erbringen, dass es sich um ihr Vermögen handelt, das
mittlerweile aus dem Sudetenland nach Wien überwiesen worden ist. Diese Gelder
sind verwaist und sind letztendlich der Republik Österreich anheim gefallen. Es
hat somit über 50 Jahre gedauert, bis dieses Unrecht, wenn Sie so wollen,
auf die Art und Weise wieder gutgemacht worden ist, dass man nun einen Betrag
von 7 Millionen EUR diesem Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften
Österreichs zur Verfügung stellt.
Diese Dachorganisation ist massiv in der
Versöhnungsarbeit engagiert. Ich darf auf das donauschwäbisch-serbische
Dialogforum hinweisen. Es wird jetzt im Mai 2003 wieder stattfinden. Es jährt
sich das dritte Mal. Es wird hier sehr viel für Minderheitenschutz gearbeitet.
Man hat am kroatischen Entschädigungsgesetz mitgewirkt und sich auch viele
andere Verdienste erworben.
Ich glaube daher, dass es gerechtfertigt ist, diesem
Verband der Landsmannschaften die ihm gebührende Unterstützung zuteil werden zu
lassen. (Beifall bei der ÖVP und bei der FPÖ.)
Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Als
Nächster ist Herr StR Herzog zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
StR Johann Herzog: Meine sehr geehrten
Damen und Herren!
Frau Kollegin Ringler sieht beim "Haus der
Heimat" ein massives Problem für sich und die GRÜNEN. Ich glaube aber,
Kollegin Ringler und die GRÜNEN haben einfach ein massives Problem mit dem
Vertreibungsschicksal ihrer Landsleute. Das ist in erster Linie festzustellen!
Ich darf zum Beispiel die Zeitung
"Kontext 21" aus dem Jahr 2000 hier erwähnen und nennen, die von
der "Bürogemeinschaft Schottengasse" organisiert wird, von wo der Herr
Peter Steyrer vom Grünen Klub im Nationalrat sowie auch die Frau
Landtagsabgeordnete, unsere Kollegin Vrana, herkommen.
In dieser Schrift - ich werde dann Einzelnes zitieren
- wird der Versuch einer Relativierung der Vertreibung beziehungsweise - könnte
ich sagen - ein Rechtfertigungsversuch in historischem Gewand unternommen. Hier
ist die Rede von Sudetennazis und Benes-Dekreten. Hier wird ohne irgendeine
Form einer Beurteilung schlicht und einfach das so genannte Amnestiegesetz ohne
Kommentar und mit offensichtlicher Billigung zitiert. Hier wird formuliert:
"Im Dezember 96 erreichte der Verband der Volksdeutschen
Landsmannschaften, die Dachorganisation der so genannten 'Vertriebenen', dass
sie das mit öffentlichen Geldern finanzierte 'Haus der Heimat' einrichten
konnten." Und zum Schluss wird ebenfalls mit einer klaren Tendenz
geschrieben: "Geizte schon die SPÖ/ÖVP-Koalition nicht mit finanzieller
Unterstützung, so freut sich das 'Haus der Heimat' nun über einen wahren
Geldregen. Die FPÖ/VP-Koalition, die ja den Revanchismus der Volksdeutschen zu
einem Bestandteil ihres Regierungsprogramms gemacht hat, möchte bis 2003 einen
Fonds und eine Stiftung etablieren und damit die Existenz dieses
'Vertriebenen'-Zentrums auf Dauer sichern."
Aus diesen Worten und aus diesen Zeilen spricht schon
der Geist, mit dem Frau Ringler, Frau Vrana und die GRÜNEN an das Problem der
Heimatvertriebenen und der Vertriebenen herangehen und zwar natürlich der
Vertriebenen im eigenen Land, jener Vertriebenen, die eben als Deutsche oder
Altösterreicher nach Österreich gekommen sind. Natürlich eine andere
Einstellung haben sie zu den Vertriebenen in Jugoslawien richtigerweise oder
irgendwo in der Dritten Welt!
So schaut kein Mitgefühl mit dem Schicksal von
Hunderttausenden, Millionen aus. Hier sieht man, dass außer Ablehnung und Häme
für die Überlebenden dieses Schicksalschlags und dieser Katastrophe wenig von
den GRÜNEN empfunden wird.
So schaut auch nicht das Verneigen vor
Hunderttausenden Toten aus, die wirklich ein Anrecht darauf haben, ihr
Schicksal nach einem halben Jahrhundert beachtet zu sehen.
Ich darf in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, wie
Prof Ermacora - ich werde nicht lange vorlesen, nur zwei, drei Zeilen - das
beurteilt hat. Er hat
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