Gemeinderat,
22. Sitzung vom 12.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 66 von 93
gibt, weil wir bestimmte Zeitlängen haben, die zu
unterscheiden sind, und das alles mit den Gebühren, wie wir sie haben, nicht in
Gleichklang zu bringen ist.
Ich gebe Ihnen Recht, es war der große Gedanke bei der
Errichtung des Zentralfriedhofs, dass wir hier eine Vorgangsweise wählen, die
es allen, unterschiedlichster Konfession, möglich macht, dort bestattet zu
werden, aber wir haben bei der Betreibung und bei der Form und auch bei den
Kosten, wenn wir diesen Punkt ansprechen, es immer so gehalten, dass wir nur
die Lage, Art und Ausstattung des Grabes, aber nicht die Religion in Betracht
ziehen.
Und das, wenn es auf die Dauer so bleiben würde, dass
wir bestimmte strenggläubige oder gläubige Menschen zwingen, eine Form zu
wählen auf einem Friedhof von uns, dann müsste es bedeuten, dass es hier auch
zu Unterschiedlichkeiten bei den Friedhofsgebühren kommt, je nach der Religion.
Und ich halte das für falsch, diese Entwicklung zu
gehen und es war daher sehr vernünftig, dass diese Glaubensgemeinschaft an die
Stadt Wien den Wunsch herangetragen hat, dass auch sie zumindest über einen
Friedhof in Wien verfügt, wie es die katholische Kirche, die evangelische
Kirche und die jüdische Glaubensgemeinschaft hat, wo sie für jene, die nicht am
Zentralfriedhof oder auf einem öffentlichen Friedhof bestattet werden wollen,
nach ihren Regeln, nach ihren Bestimmungen, aber auch in ihrer
Kostenverantwortung, eine Möglichkeit der Bestattung anbieten.
Gestatten Sie mir jetzt, gar nicht polemisch, sondern
ganz einfach zu sagen: Ich halte es nicht für klug, wenn eine Gesellschaft
einem solchen Ansinnen und einem solchen Wunsch, wenigstens eine
Begräbnisstätte der eigenen Religionsart zu haben, in einer Stadt wie Wien
nicht nachkommt. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Zum
Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort.
Berichterstatter GR Dr Kurt Stürzenbecher:
Ich darf zum Inhalt des Akts noch anfügen, dass laut Statistischem Zentralamt
die Islamische Glaubensgemeinschaft in Wien über 105 000 Mitglieder
verfügt und damit die zweitgrößte rechtlich anerkannte Glaubensgemeinschaft in
der Bundeshauptstadt ist.
Im Sinne dessen, was Herr Präsident Hatzl gesagt hat,
muss man auch hinzufügen, dass zwar der überwiegende Teil der Friedhöfe in Wien
städtische Friedhöfe sind, und zwar 595 000 Grabstellen von 778 000,
aber dass drei staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften eigene Friedhöfe
betreiben. Die Römisch-Katholische Kirche betreibt vier Friedhöfe mit
3 700 Grabstellen, die Evangelische Kirche betreibt zwei Friedhöfe mit
13 000 Grabstellen und die Israelitische Kultusgemeinde drei Friedhöfe mit
97 000 Grabstellen. Das heißt, die Trennung von Kirche und Staat ist durch
das vorliegende Geschäftsstück nicht berührt, zumindest nicht mehr, als es
bisher akzeptiert war, dass es berührt ist.
Man muss auch berücksichtigen, dass ein nicht
unbeträchtlicher Anteil der Zuwanderer islamischen Glaubens ist und immer mehr
Zuwanderer nach Österreich kommen und den größten Teil ihres Lebens hier
verbringen und auch die Familien ihr Leben hier verbringen und es bis jetzt
sehr oft so war, dass viele Verstorbene islamischen Glaubens per Flugzeug in
ihr Herkunftsland transportiert werden mussten, um dort den islamischen Riten
entsprechend bestattet zu werden. Das war sehr kostenintensiv und war
eigentlich nicht richtig. Deshalb wurde ein islamischer Friedhof gesucht nach
Kriterien einer guten Verkehrsanbindung, nicht im dicht verbauten Gebiet
gelegen, mit Möglichkeiten der Erweiterung.
Es ist auch anzufügen, dass am islamischen Friedhof
keine Lärmbelästigung der Anrainer zu erwarten ist. Das Totengebet wird im
Abschiedsraum gehalten. Es gibt auch keine Gebetsrufe. Bevor der Körper des
oder der Verstorbenen in die Totentücher gewickelt wird, wird er gereinigt und
es gelten strengste hygienische Regeln. Die Bezirksvorstehung hat auch
zugestimmt.
Ich glaube, für eine multikulturelle und
multireligiöse Stadt war es eine sehr würdige und vorbildhafte Vorgangsweise,
bei der Errichtung dieses islamischen Friedhofs mitzuhelfen.
Und ich glaube, wenn man für die Trennung von Kirche
und Staat ist, was wir grundsätzlich sind, dann muss man auch die
Religionsfreiheit berücksichtigen, die eben auch, wie der Präsident ausgeführt
hat, mit Leben erfüllt wird und in dem Sinn darf ich die Zustimmung zu diesem
Akt empfehlen und die Ablehnung der freiheitlichen Entschließungsanträge.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Wir
kommen nun zur Abstimmung.
Wer für die Postnummer 191 ist, bitte ich um ein
Zeichen mit der Hand. - Das ist die Mehrheit, ohne FPÖ.
Wir kommen nun zum vorliegenden Beschlussantrag. Hier
wird die sofortige Abstimmung verlangt.
Wer dafür ist, bitte ein Zeichen mit der Hand. - Das
ist nur von der FPÖ und der ÖPV unterstützt und somit nicht ausreichend, der
Antrag ist somit abgelehnt. (GR Gerhard Pfeiffer: Was heißt nur?) Ich
weiß nicht, wir haben nur zwei Parteien, die das unterstützen und wenn wir vier
haben, heißt eben nur "nur". Ich weiß nicht, was soll das? - Der
24. November hat in diesem Haus nicht stattgefunden, nur damit wir das
klargestellt haben. (GR Gerhard Pfeiffer: Erstens hat er auch in diesem Haus
stattgefunden, zweitens war diese Aussage entbehrlich!) Ja, administrativ,
aber nicht in der Zusammensetzung dieses Saales.
Postnummer 192 (05242/2002-GWS): Sie
betrifft die Einräumung einer Kaufoption für die Liegenschaft EZ 526 der KatG
Heiligenstadt ua an die HW Hohe Warte Projektentwicklungs- und ErrichtungsgmbH.
Herr GR Stürzenbecher, bitte.
Berichterstatter GR Dr Kurt Stürzenbecher:
Ich ersuche, die Debatte einzuleiten.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Ich
darf die Debatte eröffnen und darf als Erstes Herrn GR Kenesei das Wort
erteilen. Und darf Herrn GR Kenesei aber gleichzeitig mitteilen, er hat nur
mehr 19 Minuten.
GR Günter Kenesei (Grüner Klub im Rathaus):
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