Gemeinderat,
22. Sitzung vom 12.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 36 von 93
ursprünglich, beim Wettbewerbsprojekt, waren diese
Spielflächen noch auf dem eigenen Grundstück und nicht auf dem
Nachbargrundstück untergebracht.
Ich
glaube, dass das wieder ein Mosaiksteinchen mehr ist, das die Aussage des Herrn
StR Schicker, dass sein oberstes Ziel in Bürgerbeteiligung und Mitsprache
bestehe, Lügen straft. Denn überall dort, wo es der sozialdemokratischen
Fraktion mit der Bürgerbeteiligung nicht so wirklich passt, werden dann eben
die Mehrheitsverhältnisse im Wiener Gemeinderat ausgepackt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! Das
ist eine Politik, die sich gegen die Menschen richtet, gegen die Interessen der
Bewohnerinnen und Bewohner, egal in welchem Teil Wiens, und eine solche Politik
werden wir sicherlich nicht mittragen! (Beifall bei den GRÜNEN.)
Vorsitzende GRin Mag Heidemarie Unterreiner:
Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort.
Berichterstatter GR Christian Deutsch:
Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich darf gleich mit dem von Kollegen Kenesei
eingebrachten Beschluss- und Resolutionsantrag beginnen und dazu anmerken, dass
es sich entgegen dem Titel des Antrags, der lautet: "Erhaltung von
öffentlich zugänglichen Grün- und Erholungsgebieten in Wohngebieten", bei
der betreffenden Fläche derzeit eher um eine Hundewiese als um ein
Erholungsgebiet im Sinne einer öffentlichen Nutzung für die Bevölkerung von
Siebenhirten handelt und dass es für die Wohnbebauung durch die bereits 1995
und in der Folge auch 1997 beschlossenen Plandokumente auch die entsprechende
Widmung gibt. Ich möchte auch daran erinnern, dass die Beschlüsse in der
Bezirksvertretung sowohl 1995 als auch 1997 einstimmig, also mit den Stimmen
aller Parteien, gefasst wurden.
Im Konkreten geht es hier sozusagen um ein Projekt
der "Heimbau", das Kollege Kenesei angesprochen hat, das in vielen
Diskussionen auch mit den Anrainern immer wieder adaptiert und letztendlich
auch im Sinne der Anrainer umgeplant wurde und wozu von Seiten des Bezirks auch
eine sehr rechtzeitige Information eingesetzt hat. Andererseits gibt es für die
verbleibende Grünfläche eine Sportplatzwidmung - die eben auch vom Gemeinderat
beschlossen wurde -, wobei sogar eine Errichtung von Tennishallen möglich wäre,
was aber dort nicht geplant ist, sondern die MA 51 hat als
Grundstückseigentümer bereits im Jahr 1999 einen Pachtvertrag mit der
"Heimbau" abgeschlossen, der auch beinhaltet, dass die Ausgestaltung
dieser Sportanlage durch die "Heimbau" vorzunehmen ist und dass in
Form eines Themenprojekts, nämlich "Wohnen und Sport", eben keine
Tennishallen, sondern eine Freiluftsportanlage mit Tennisplätzen, Flächen für
Tischtennis, Volleyball, Fußball, aber auch für Spielgeräte vorgesehen werden
soll. (GR Günter Kenesei: Gestern ist ganz was anderes gesagt worden! Warst
du dabei bei der Besprechung gestern?)
Das heißt, die Ausgestaltung dieser Sportfläche wird
letztendlich auch im Rahmen dieses Wohnbauprojekts von den zukünftigen Mietern finanziert.
Es ist aber auch daran gedacht, über einen eigenen Verein hier auch die
Anrainer einzubinden und letztendlich auch eine Mitbenützung dieser Sportanlage
zu gewährleisten.
Daher ersuche ich um Ablehnung des eingebrachten
Resolutions- und Beschlussantrags.
Zum Plandokument selbst und auch zu den
grundsätzlichen Bemerkungen des Kollegen Kenesei möchte ich feststellen, dass
es viele Beispiele gibt, gerade im Planungsressort, anhand deren deutlich wird,
dass die Bürgerbeteiligung ein fester Bestandteil dieses Ressorts und der
Wiener Stadtplanung ist. Das lässt sich anhand von vielen Beispielen
nachweisen, gerade auch jenem des Plandokuments für die Sensengasse, das ja bis
heute noch nicht beschlossen wurde, sondern einem weiteren Diskussionsprozess
zugeführt wurde. Aber auch im Rahmen der Verkehrsorganisation, beispielsweise
durch die mit den Bezirken durchgeführte Veranstaltungsreihe "Mobil in
Wien", gibt es eine Fülle von dezentralen Beispielen für aktive
Mitbestimmung.
Zum Plandokument selbst darf ich noch anmerken, dass
es eine zeitlich begrenzte Bausperre gibt, und zwar mit dem Ziel, dass es eben
die erforderlichen Grundflächen für die Herstellung einer Verbindungsspange
zwischen der S 1 und der A 23, der Südosttangente, im Bereich der
Hanssonkurve geben soll. Diesbezüglich werden von der zuständigen MA 18
zwei Varianten untersucht, nämlich eine niveaufreie, aber auch eine
niveaugleiche Trassenführung, es liegt aber noch keine Entscheidung vor. In
beiden Fällen wäre eine Abänderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans
notwendig, die aber noch nicht entscheidungsreif ist, und daher wäre eine
Verlängerung der zeitlich begrenzten Bausperre zu beschließen.
Ich darf daher nochmals um Zustimmung ersuchen. (Beifall
bei der SPÖ.)
Vorsitzende GRin Mag Heidemarie Unterreiner:
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ein Gegen- oder Abänderungsantrag wurde nicht
gestellt.
Ich
bitte jene Damen und Herren des Gemeinderats, die dem Antrag des
Berichterstatters zustimmen können und wollen, die Hand zu erheben. - Dies ist,
ohne die Stimmen der GRÜNEN, mehrstimmig angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung des Beschlussantrags
der GRÜNEN.
Herr
GR Kenesei hat einen Antrag betreffend Erhaltung von öffentlich zugänglichen
Grün- und Erholungsgebieten in Wohngebieten gestellt. In formeller Hinsicht ist
die sofortige Abstimmung beantragt.
Ich bitte jene Damen und Herren des Gemeinderats, die
diesem Antrag zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Dieser Antrag hat nicht
die Mehrheit erlangt. Die Sozialdemokraten haben dagegen gestimmt.
Es gelangt nunmehr Postnummer 158 (05111/2002-GSV) der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft das Plandokument
Nr 7443 im 21. Bezirk, KatG Donau-
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