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Gemeinderat, 22. Sitzung vom 12.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 93

 

ursprünglich, beim Wettbewerbsprojekt, waren diese Spielflächen noch auf dem eigenen Grundstück und nicht auf dem Nachbargrundstück untergebracht.

 

Ich glaube, dass das wieder ein Mosaiksteinchen mehr ist, das die Aussage des Herrn StR Schicker, dass sein oberstes Ziel in Bürgerbeteiligung und Mitsprache bestehe, Lügen straft. Denn überall dort, wo es der sozialdemokratischen Fraktion mit der Bürgerbeteiligung nicht so wirklich passt, werden dann eben die Mehrheitsverhältnisse im Wiener Gemeinderat ausgepackt.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! Das ist eine Politik, die sich gegen die Menschen richtet, gegen die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner, egal in welchem Teil Wiens, und eine solche Politik werden wir sicherlich nicht mittragen! (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzende GRin Mag Heidemarie Unterreiner: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 

Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort.

 

Berichterstatter GR Christian Deutsch: Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich darf gleich mit dem von Kollegen Kenesei eingebrachten Beschluss- und Resolutionsantrag beginnen und dazu anmerken, dass es sich entgegen dem Titel des Antrags, der lautet: "Erhaltung von öffentlich zugänglichen Grün- und Erholungsgebieten in Wohngebieten", bei der betreffenden Fläche derzeit eher um eine Hundewiese als um ein Erholungsgebiet im Sinne einer öffentlichen Nutzung für die Bevölkerung von Siebenhirten handelt und dass es für die Wohnbebauung durch die bereits 1995 und in der Folge auch 1997 beschlossenen Plandokumente auch die entsprechende Widmung gibt. Ich möchte auch daran erinnern, dass die Beschlüsse in der Bezirksvertretung sowohl 1995 als auch 1997 einstimmig, also mit den Stimmen aller Parteien, gefasst wurden.

 

Im Konkreten geht es hier sozusagen um ein Projekt der "Heimbau", das Kollege Kenesei angesprochen hat, das in vielen Diskussionen auch mit den Anrainern immer wieder adaptiert und letztendlich auch im Sinne der Anrainer umgeplant wurde und wozu von Seiten des Bezirks auch eine sehr rechtzeitige Information eingesetzt hat. Andererseits gibt es für die verbleibende Grünfläche eine Sportplatzwidmung - die eben auch vom Gemeinderat beschlossen wurde -, wobei sogar eine Errichtung von Tennishallen möglich wäre, was aber dort nicht geplant ist, sondern die MA 51 hat als Grundstückseigentümer bereits im Jahr 1999 einen Pachtvertrag mit der "Heimbau" abgeschlossen, der auch beinhaltet, dass die Ausgestaltung dieser Sportanlage durch die "Heimbau" vorzunehmen ist und dass in Form eines Themenprojekts, nämlich "Wohnen und Sport", eben keine Tennishallen, sondern eine Freiluftsportanlage mit Tennisplätzen, Flächen für Tischtennis, Volleyball, Fußball, aber auch für Spielgeräte vorgesehen werden soll. (GR Günter Kenesei: Gestern ist ganz was anderes gesagt worden! Warst du dabei bei der Besprechung gestern?)

 

Das heißt, die Ausgestaltung dieser Sportfläche wird letztendlich auch im Rahmen dieses Wohnbauprojekts von den zukünftigen Mietern finanziert. Es ist aber auch daran gedacht, über einen eigenen Verein hier auch die Anrainer einzubinden und letztendlich auch eine Mitbenützung dieser Sportanlage zu gewährleisten.

 

Daher ersuche ich um Ablehnung des eingebrachten Resolutions- und Beschlussantrags.

 

Zum Plandokument selbst und auch zu den grundsätzlichen Bemerkungen des Kollegen Kenesei möchte ich feststellen, dass es viele Beispiele gibt, gerade im Planungsressort, anhand deren deutlich wird, dass die Bürgerbeteiligung ein fester Bestandteil dieses Ressorts und der Wiener Stadtplanung ist. Das lässt sich anhand von vielen Beispielen nachweisen, gerade auch jenem des Plandokuments für die Sensengasse, das ja bis heute noch nicht beschlossen wurde, sondern einem weiteren Diskussionsprozess zugeführt wurde. Aber auch im Rahmen der Verkehrsorganisation, beispielsweise durch die mit den Bezirken durchgeführte Veranstaltungsreihe "Mobil in Wien", gibt es eine Fülle von dezentralen Beispielen für aktive Mitbestimmung.

 

Zum Plandokument selbst darf ich noch anmerken, dass es eine zeitlich begrenzte Bausperre gibt, und zwar mit dem Ziel, dass es eben die erforderlichen Grundflächen für die Herstellung einer Verbindungsspange zwischen der S 1 und der A 23, der Südosttangente, im Bereich der Hanssonkurve geben soll. Diesbezüglich werden von der zuständigen MA 18 zwei Varianten untersucht, nämlich eine niveaufreie, aber auch eine niveaugleiche Trassenführung, es liegt aber noch keine Entscheidung vor. In beiden Fällen wäre eine Abänderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans notwendig, die aber noch nicht entscheidungsreif ist, und daher wäre eine Verlängerung der zeitlich begrenzten Bausperre zu beschließen.

 

Ich darf daher nochmals um Zustimmung ersuchen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzende GRin Mag Heidemarie Unterreiner: Wir kommen nun zur Abstimmung.

 

Ein Gegen- oder Abänderungsantrag wurde nicht gestellt.

 

Ich bitte jene Damen und Herren des Gemeinderats, die dem Antrag des Berichterstatters zustimmen können und wollen, die Hand zu erheben. - Dies ist, ohne die Stimmen der GRÜNEN, mehrstimmig angenommen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung des Beschlussantrags der GRÜNEN.

 

Herr GR Kenesei hat einen Antrag betreffend Erhaltung von öffentlich zugänglichen Grün- und Erholungsgebieten in Wohngebieten gestellt. In formeller Hinsicht ist die sofortige Abstimmung beantragt.

 

Ich bitte jene Damen und Herren des Gemeinderats, die diesem Antrag zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Dieser Antrag hat nicht die Mehrheit erlangt. Die Sozialdemokraten haben dagegen gestimmt.

 

Es gelangt nunmehr Postnummer 158 (05111/2002-GSV) der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft das Plandokument Nr 7443 im 21. Bezirk, KatG Donau-

 

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