Gemeinderat,
22. Sitzung vom 12.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 34 von 93
Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin verzichtet auf das
Schlusswort.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag
zustimmen können, die Hand zu erheben. - Dies ist mehrheitlich, ohne die
Stimmen der GRÜNEN, der Fall.
Es liegt noch ein Abänderungsantrag vor, und zwar ...
(GR Paul Zimmermann: Das ist dieser! - Rufe bei der SPÖ: Das war dieser!)
- Entschuldigung, das war dieser Abänderungsantrag. (Ruf bei der SPÖ: Jetzt
kommen wir zum Geschäftsstück!) - Entschuldigung, das war jetzt ein Fehler.
Jetzt kommen wir zum Geschäftsstück.
Ich
bitte diejenigen Damen und Herren, die dem Geschäftsstück zustimmen wollen, die
Hand zu erheben. - Dies ist wiederum mehrheitlich, ohne die GRÜNEN, der Fall.
Es gelangt nunmehr Postnummer 156 (05150/2002-GSV) der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft das Plandokument
Nr 7421 im 11. Bezirk, KatG Kaiserebersdorf.
Es ist niemand zum Wort gemeldet, deshalb können wir
sogleich zur Abstimmung schreiten.
Ich
bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen wollen, die Hand zu
erheben. - Dies ist mehrheitlich, ohne die GRÜNEN, der Fall.
Es gelangt nunmehr Postnummer 157 (05126/2002-GSV) der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft das Plandokument
Nr 7324V im 23. Bezirk, KatG Inzersdorf.
Ich bitte den Berichterstatter, Herrn GR Deutsch, die
Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter GR Christian Deutsch:
Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich ersuche um Zustimmung zum gegenständlichen Akt.
Vorsitzende GRin Mag Heidemarie Unterreiner:
Zum Wort gemeldet ist Herr GR Kenesei. Ich erteile es ihm.
GR Günter Kenesei (Grüner Klub im
Rathaus): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
- Stadtrat kann ich leider keinen begrüßen, weil er bei dieser Debatte, obwohl
sie seine Geschäftsgruppe betrifft, nicht da ist. Aber das ist eben so.
Dieses Geschäftsstück behandelt unter anderem eine
Verlängerung einer zeitlich begrenzten Bausperre. Das wäre an und für sich kein
großes Thema, das einen Grund darstellen würde, hier am Rednerpult einen Diskussionsbeitrag
abzuliefern. Es betrifft aber ein Plangebiet, das schon einmal zu einem etwas
längeren Debattenbeitrag von meiner Seite Anlass gegeben hat. (GR Christian
Oxonitsch: Soll vorkommen!) Soll vorkommen, ist aber auf Grund der neuen
Geschäftsordnung ohnedies nicht mehr möglich. Ich möchte hier aber trotzdem
einige Punkte klarlegen, nämlich auch wie in diesem Zusammenhang - es geht um
einen Teilbereich der B 301, der Wiener Südrandstraße - mit Bürgerinnen
und Bürgern in dieser Stadt und mit deren Rechten umgegangen wird.
Das ist ein Thema, das an und für sich Herrn StR
Schicker immer sehr interessiert. Er ist einer, der ja immer vehement darauf
drängt, dass Bürgerbeteiligung als eine der Prämissen in der Stadtplanung hoch
angeschrieben ist. Sie steht wahrscheinlich in der Prioritätenliste bei ihm
ganz weit oben - ich hoffe, dass an der zweiten Stelle die Anwesenheit im
Gemeinderatssaal steht. Ich möchte hier einmal für all diejenigen, die sich
vielleicht nicht so sehr damit beschäftigt haben, klar machen, wie bei einem
UVP-Gesetz, also bei einem Bundesgesetz mit Mitwirkung der Landesbehörde, tatsächlich
mit Bürgerbeteiligung umgegangen wird.
Jeder weiß, dass zum Straßenbauprojekt B 301 ein
UVP-Verfahren durchgeführt wurde - wie wir jetzt im Nachhinein wissen: ein
UVP-Verfahren, das einer Farce gleichkommt. Zwar wird den Bürgerinnen und
Bürgern in dieser Stadt mitgeteilt, dass sie, wenn sie sich zu einer
Zweihundertschaft zusammenfinden, eine Bürgerinitiative, eine Partei, eine
Bürgerpartei bilden können und dass diese Bürgerpartei per Gesetz allerlei
Rechte und Möglichkeiten übertragen bekommt. Diese Bürgerinitiativen haben
sich, insgesamt 16 an der Zahl, gebildet, haben beim UVP-Verfahren zu diesem
Straßenbauprojekt ihre Stellungnahmen abgegeben und haben an dem gesamten
Verfahren mitgewirkt. Es hat eine Anhörung gegeben, die im Austria Center
stattgefunden und über vier Tage lang gedauert hat, unter reger und intensiver
Beteiligung aller Betroffenen. Es hat dort Versprechen, die in einem Protokoll
nachzulesen sind, von Seiten der Errichtergesellschaft gegeben, welche
Maßnahmen alle ergriffen werden, um dieses Straßenbauprojekt umweltverträglich
zu gestalten. Es hat Forderungen der Sachverständigen gegeben, die von der
Straßenbaugesellschaft selbst nominiert wurden und die alle dazu gesagt haben:
Ja, wenn man all diese Maßnahmen, die wir hier jetzt festgelegt haben, umsetzt,
dann ist es umweltverträglich.
Nach dieser Sitzung hätte es dann ein Protokoll geben
sollen, um für die Bürgerinnen und Bürger nachzuweisen und nachlesbar zu
machen, was tatsächlich von diesen Maßnahmen umgesetzt wird und wie die ÖSAG in
Zukunft vorzugehen gedenkt. - Dieses Protokoll gibt es offiziell bis zum
heutigen Tage nicht. Mittlerweile ist diese Anhörung über zwei Jahre her. Die
Maßnahmen, die von den Sachverständigen und Gutachtern aufgelistet wurden, sind
bei weitem nicht in die Projektierungsarbeiten der ÖSAG eingeflossen. Und seit
zirka einem halben Jahr gibt es einen höchstgerichtlichen Entscheid, mit dem
allen Bürgerinnen und Bürgern in dieser Stadt quasi ausgerichtet wird: Spart
euch die Zeit, die ihr bei Sitzungen von Bürgerparteien, UVP-Verfahren oder
Anhörungen verbringt! Sie kann sinnvoller genutzt werden, denn dieses
UVP-Verfahren bei dieser Bundesstraße, bei dieser Südrandstraße war von
Anbeginn eigentlich nur eine Bürgerbeschäftigungstherapie. Durch die §-4-Trassenverordnung,
die als Grundlage für dieses UVP-Gesetz beziehungsweise für dieses
UVP-Verfahren gegolten hat, war nämlich eigentlich schon festgelegt, dass diese
Straße errichtet wird, und alle Diskussionen
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