Gemeinderat,
12. Sitzung vom 01.03.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 75 von 81
immer unter
"Reklewskigasse" gestanden - zum ersten Mal im Sommer 1998 gehört.
Ich glaube, es war in einer Leiterbesprechung, wo erkennbar war, dass eine
kritische Flächenwidmung ansteht, wo es unterschiedliche Auffassungen gibt. Es
ist in der Sitzung beschlossen worden, am 20. Oktober 1988 - das habe ich
in meinem Kalender nachgeprüft - in meinem Büro, im Beisein von Herrn SR
Vokaun, von Herrn Planungsdirektor Klotz, von Frau SRin Hilke - ich weiß nicht,
ob sie damals schon Senatsrätin gewesen ist -, von Herrn SR Kotyza und meines
Büroleiters, eine Sitzung, die nur dem Thema gewidmet ist.
Herr SR Vokaun
hat mündlich vorgetragen, warum er für diese Widmung plädiert. Er hat das
sachlich begründet und hat als Zusatzargument das Argument gebracht, dass es
darüber hinaus einen Rechtsanspruch des Grundeigentümers auf diese Widmung
gibt. Ich habe dann dem Planungsdirektor das Wort erteilt. Der Planungsdirektor
hat zwar zu erkennen gegeben, dass es innerhalb der Magistratsabteilungen,
sprich der MA 21 und der MA 18, sehr heftige Diskussion gegeben hat,
aber letztlich hätten sich die Abteilungen, nicht nur wegen des
Rechtsanspruchs, sondern auch aus sachlichen Gründen, geeinigt, dass dieser
Widmungsvorschlag gerechtfertigt ist. Ich habe daraufhin spontan gesagt:
"Dann ist es okay, dann machen wir das."
Schließlich
ist etwas für mich sehr Denkwürdiges passiert und deswegen erinnere ich mich so
gut an den Vorgang. Es hat sich plötzlich der stellvertretende Leiter der
MA 18 zu Wort gemeldet und gesagt - ich kann mich nicht mehr an den
genauen Wortlaut erinnern -: "Herr DDr Görg, wenn Sie das genehmigen, dann
machen Sie einen riesigen Fehler, weil weder die sachlichen Gründe, die von
Herrn Vokaun vorgetragen worden sind, sprechen für eine solche Widmung und er
zieht auch die Rechtsmeinung, dass ein Rechtsanspruch bestehen würde, in
Zweifel." Ich habe daraufhin in der Sitzung spontan gesagt: "Ich
ziehe meine Genehmigung, die ich drei Minuten vorher erteilt hatte, zurück und
ich möchte ein Rechtsgutachten haben" - ich habe also dieses
Rechtsgutachten beauftragt -, "ob jetzt ein Widmungsanspruch von Seiten
des Grundstückseigentümers besteht oder nicht, weil wenn der besteht, dann
braucht man nicht mehr weiterzureden." Es klang aber schon in der
Wortmeldung des stellvertretenden Leiters der MA 18, ohne dass er es
ausgesprochen hat, durch, dass andere Gründe dafür sprechen werden, dass hier
eine solche Forcierung einer Widmung passiert. Wer zwischen den Zeilen lesen
konnte, der musste das durchaus heraushören, ohne dass er das konkret
angesprochen hat.
Jetzt sage ich
noch zum Schluss etwas, weil ich will jetzt gar nicht die Redezeit voll
ausschöpfen, denn sie ist heute nicht meine Zeit. Drei Monate später kam Herr
SR Vokaun zu mir und hat mir gesagt, es gibt jetzt ein Rechtsgutachten des
Leiters der MA 64, des Herrn OSR Schiller. Dieses Rechtsgutachten würde
voll und ganz seine Rechtsansicht bestätigen, dass der Grundstückseigentümer
einen Rechtsanspruch auf diese Wohnbauwidmung hat, von der wir reden.
Soviel möchte
ich nur einmal jetzt zur Klarstellung sagen. Wer hat ein Rechtsgutachten
beauftragt? - Ich habe das am 20. Oktober 1998, in dieser Sitzung,
beauftragt. (GR Günter Kenesei: Das ist
aber vom Herrn Dr Ponzer auch widerlegt worden!) Ich sage das, weil Sie die
Frage gestellt haben, wer das Rechtsgutachten beauftragt hat. Dazu sage ich
gleich, ich habe es beauftragt. Erst wesentlich später habe ich vom
Planungsdirektor die Information bekommen, dass es von Herrn Ponzer ein
Gegengutachten gibt.
Ich muss
fairerweise sagen, meine erste Reaktion war, dass das ein typischer Streit
zwischen Primadonnen, zwischen zwei Spitzenjuristen, ist. Ich habe aber dann
spontan gesagt: "Arnold, ich möchte, solange die Rechtsfrage nicht geklärt
ist, von der Reklewskigasse nichts mehr hören, verschwindet mir damit." -
Und ich habe nie wieder etwas von dem Widmungsakt oder von dem Vorschlag
Reklewskigasse gehört. - Danke schön. (Beifall
bei der ÖVP.)
Vorsitzende
GRin Josefa Tomsik: Ich
möchte nur sagen, dass ich natürlich die Geschäftsordnung nicht breche. Herr
DDr Görg hat sich statt dem Kollegen Pfeiffer gemeldet. Der Kollege Pfeiffer
wird nachher sprechen. Es können sich zwischendurch nur Stadträte zum Wort
melden, aber großzügig sind wir.
Ich darf nun
den Kollegen Serles bitten. Er ist als Nächster zum Wort gemeldet.
GR Dr Wilfried
Serles (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Vorsitzende! Meine sehr
geehrten Damen und Herren!
Die
Ausführungen von Herrn DDr Görg waren in mehrfacher Hinsicht interessant. Sie
waren auch deswegen interessant, weil die Geschichte mit dem Gutachten im
Bericht des Kontrollamts in einem völlig anderen Licht erscheint. Ich erwarte
mir daher, nicht zuletzt auf Grund dieser Diskrepanzen, für die
Untersuchungskommission neue und interessante Erkenntnisse.
Ich betone zu
Beginn dieser Diskussion: Es ist richtig, es ist wichtig, es ist gut, dass die
politische Verantwortung für die skandalöse Widmungspraxis in Wien in Form
einer Untersuchungskommission geklärt wird. Wir werden dort zielgerichtete
faire Beiträge leisten. Aus unserer Sicht wird das kein öffentliches Tribunal
gegen irgendjemanden. Wir sind an der Aufklärung der Sache interessiert und wir
sind daran interessiert, Licht ins Dunkel der rechtswidrigen Widmungspraxis der
letzten acht Jahre in Wien zu bringen.
Herr Bürgermeister!
Im Vorfeld dieser Diskussion haben Sie in der Öffentlichkeit gemeint, Sie
könnten nicht nachvollziehen, warum die Sache jetzt zum Gegenstand einer
politischen Untersuchung gemacht wird. Da sind wir völlig anderer Meinung, denn
spätestens seit August 2000
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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