Gemeinderat,
12. Sitzung vom 01.03.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 76 von 81
- damit sind wir
wieder beim Friedhof in Atzgersdorf, wenn Sie mir diesen Begriff erlauben -,
als der Direktor der Gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft Wien-Süd, Herr
Wöhren, in aller Öffentlichkeit gesagt hat, es hätte politische Signale
gegeben, dass Grünland in den Bereichen in Bauland umgewidmet werden kann,
nachdem die Wien-Süd dort billig Grünland erworben hat und nachdem Herr Vokaun
in jahrelangem engem Zusammenwirken mit der Wien-Süd versucht hat, diese
Umwidmung herbeizuführen, ist die Flächenwidmungssache rund um diese fünf Kontrollamtsberichte
eine eminent politische Geschichte, eben nicht mehr nur die Widmungsgeschichte
in Atzgersdorf und damit das Problem eines pensionierten Obersenatsrats, nicht
mehr nur die Fehlleistung eines einzelnen Beamten und nicht mehr nur der Fall
für die Disziplinarkommission.
Dazu darf ich
schon betonen, ich verstehe es einfach nicht, warum nach dem Studium von
Hunderten Seiten Kontrollamtsberichten, wo klar zu Tage tritt, dass Herr OSR
Vokaun nachvollziehbar rechtswidrig gehandelt hat, bis zum heutigen Tage gegen
diesen Herrn noch kein Disziplinarverfahren eingeleitet worden ist. Ich
verstehe das nicht. Herr Bürgermeister, ich ersuche Sie, im eigenen Interesse
darauf einzuwirken, dass diese disziplinären Schritte so rasch wie möglich
erfolgen. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie
haben gemeint, und Herr DDr Görg hat eigentlich das gleiche Argument verwendet,
dass der Friedhof Atzgersdorf der beste Beweis dafür ist, dass die Kontrolle in
der Flächenwidmung funktioniert hat, weil es im konkreten Fall eben zu keiner
Umwidmung gekommen sei. Ich glaube, dass das nicht so ist. Ich glaube, dass
dieses Argument nicht richtig ist. Ihr Fraktionskollege hat heute in der
Aktuellen Stunde darauf hingewiesen, dass eine verschwindende Anzahl sämtlicher
Flächenwidmungen in Wien vom Kontrollamt untersucht worden ist, ganze fünf
Stück von insgesamt 1 200 in den letzten zehn Jahren, also eine
verschwindend geringe Anzahl. Das bedeutet letztlich, nachdem bei all diesen
fünf Prüfberichten massive Vorwürfe zu Tage getreten sind, dass die Trefferquote
bei 100 Prozent liegt! (GR DDr
Bernhard Görg: Die sind per Zufall ausgesucht wurden, per Zufallsprinzip!) Daraus
kann man doch nicht ableiten, dass rundherum alles in Ordnung ist! Herr DDr
Görg, ich sage Ihnen, ohne dass ich Vorverurteilungen treffe, dass sich das
Gegenteil herausstellen wird.
Schauen
wir uns die fünf konkreten Fälle noch einmal an:
Da
geht es um eine Widmung eines Grundstücks im 13. Bezirk. Sie kennen die
ganze Angelegenheit. Hier wurde nachweislich der Grundstückseigentümer durch die
Widmung eines so genannten Geschäftsviertels in einer Villengegend eindeutig
bevorzugt. (GR DDr Bernhard Görg: Das war
nicht zu meiner Zeit!) Das sind nicht Vorwürfe an Sie, sondern ist die
Beweisführung dafür, dass die ganze Angelegenheit stinkt, Herr DDr Görg! Da hat
nachweislich der Leiter der MA 21B rechtswidrig gehandelt! Deswegen
sprechen wir zu Recht von einem Flächenwidmungsskandal!
Zweiter
Fall, meine Damen und Herren, ist die Widmung des Grundstücks in Wien 23,
Maurer Hauptplatz Nr 7. Hier hat die MA 21B - das ist das
Interessante -, in mehreren Anläufen, Jahre hindurch versucht, mit Erfolg in
dem Fall, ein Haus aus der Schutzzone zu bringen. Es ist ihr gelungen.
Letztlich hat sie durch Widmungsänderungen das Bauvolumen bei diesem Grundstück
von ursprünglichen 3 600 Kubikmeter um 6 000 Kubikmeter oder
166 Prozent auf insgesamt 9 600 Kubikmeter erhöht. Jetzt steht dort
zurzeit kein Haus mehr, das Haus wurde abgerissen. Der Bauträger, der dort in
Kürze Wohnungen errichten wird, freut sich über diese ungemeine Wertsteigerung
seines Grundstücks, die dadurch erzielt wurde. Die Vorgangsweise des Leiters
der MA 21B - das ist in dem Zusammenhang nachzulesen - war eindeutig
rechtswidrig. Die ganze Sache ist schlicht und einfach skandalös.
Der
dritte Fall, meine Damen und Herren, ist die Widmung mehrerer Grundstücke in
Wien 12, in der Aßmayergasse. Auch hier hat die MA 21B nach der
öffentlichen Auflage des Flächenwidmungsplans durch Änderung der
Bebauungsvorschriften bei acht Liegenschaften eigenmächtig die Baumasse um
insgesamt 3 580 Kubikmeter erhöht. Kurz vor der Sitzung des
Planungsausschusses hat diese Magistratsabteilung - Sie verzeihen mir den
Ausdruck, Herr Stadtrat -, quasi unter Ihrem Hintern, den Akt aus dem Büro des
Planungsstadtrats zurückgeholt und weitere Änderungen eingefügt, wodurch
weitere Änderungen der Baumasse um 2 500 Kubikmeter zu verzeichnen sind.
Der Fall Aßmayergase ist zugegebenermaßen ein Grenzfall. Es stellt sich bei
diesem Fall die Frage, ob diese Änderungen erlaubt waren, weil sie nicht
wesentlich waren oder ob sie die Grenzen der Wesentlichkeit überschritten
haben. Das Kontrollamt kommt zur Auffassung, diese Änderungen seien gerade noch
im Ausmaß des Akzeptablen gewesen.
Aber
auch hier, meine Damen und Herren, ist die Vorgangsweise des ehemaligen Leiters
der MA 21B mehr als merkwürdig. Nachdem alle Gremien alles beschlossen
haben, aber bevor es im Gemeinderatsausschuss beschlossen werden kann, stürmt
er noch einmal in Ihr Büro, nimmt Ihnen den Akt weg, fügt weitere Änderungen an
und dann wird es dem Gemeinderatsausschuss vorgelegt, ohne dass die Mitglieder
dieses Ausschusses den Funken einer Chance hatten, diese Änderungen tatsächlich
nachzuvollziehen. Jeder Experte, hätte er nicht mit der Lupe stundenlang über
den Änderungen, die in letzter Sekunde eingefügt worden sind, gebrütet, hätte
diese Änderungen wahrscheinlich nicht erkannt.
Der nächste Fall,
meine Damen und Herren, ist die Widmung der Liegenschaft in Wien 23, der
so genannte "Wohnpark Perfektastraße". Dabei handelt es sich um eine
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