Gemeinderat,
9. Sitzung vom 14.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 137 von 138
man schauen, um wie viel man es
verkaufen wird. "Der Käuferkreis wird in Form einer öffentlichen
Interessentensuche ermittelt werden und die einlangenden Angebote an Hand von
vorher festgelegten Bewertungskriterien beurteilt und so das optimale Angebot
ermittelt", schreibt StR Faymann, datiert 27. August 2001. Nun ja.
"Nach entsprechender Änderung der Flächenwidmung ein Verkauf angestrebt
und dann wird der Bezirk mitwirken können."
Wie liest sich
dasselbe im Flächenwidmungsplan, in dem Akt, der heute zur Beschlussfassung
ansteht? - "Das Gebäude der Kinderklinik Glanzing und das Areal des
Schwesternwohnheims sind zukünftig einer neuen Nutzung zuzuführen, da der
Betrieb eingestellt wurde." Jawohl! "Die Bebauungsbestimmungen sind
daher mit der künftigen Nutzung und den Gegebenheiten im Plangebiet
abzustimmen. Dies setzt natürlich voraus, dass man weiß, was man mit dieser
Liegenschaft tun möchte."
Das ist in
Ordnung, wenn Sie es wissen. Nur, dann sollten Sie es bitte auch sagen und
schriftliche Anfragen oder schriftliche Anfragen der Mandatare hier im Haus
dann auch dementsprechend beantworten und nicht erst quasi sagen, na ja, wir
werden schon einmal schauen, wann wir ehrlich drüber reden müssen, und wenn wir
den Preis bekannt geben, müssen wir auch die Käufer bekannt geben.
Es gibt
von der Bezirksvertretung Döbling einen, bislang nicht veränderten,
beschlossenen einstimmigen Antrag, was mit der Kinderklinik Glanzing weiter
passieren soll. Dieser Beschluss der Bezirksvertretung Döbling - ich darf ihn
da wiederholen -, meine Fraktion hat ihn in Döbling eingebracht und ich
wiederhole das hier:
"Die
Liegenschaft der ehemaligen Kinderklinik Glanzing möge von der Stadt Wien als Einrichtung
zur Kurzzeitunterbringung von schwer- und schwerstbehinderten Kindern und
Jugendlichen genützt werden. Des Weiteren mögen Wohnungen zum Zwecke des
Betreuten Wohnens für erwachsene behinderte Menschen geschaffen werden."
Meine
Damen und Herren! Wir glauben, dass damit der Liegenschaft und der
seinerzeitigen Verwendung der Liegenschaft und all den Möglichkeiten, die diese
Liegenschaft bietet, am besten entsprochen werden würde.
Und ich
ersuche in formeller Hinsicht einmal, zuerst diesen Antrag dem GRA für Bildung,
Jugend, Soziales, Information und Sport zuzuweisen. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender
GR Rudolf Hundstorfer: Herr GR Pfeiffer, zu einer tatsächlichen
Berichtigung.
GR Gerhard
Pfeiffer (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich weiß
schon, die Bauordnung ist sehr kompliziert und man kann wahrscheinlich drei
Doktorstudien eher machen, als die Bauordnung und ihre Auswirkungen ganz zu
durchschauen. Aber laut Bauordnung, Herr Kollege RUDOLPH, hat der
Abteilungsleiter die Entscheidung über die Einleitung des Planverfahrens, der
Abteilungsleiter der MA 21A in diesem Fall, und er stellt autonom den
Antragsvorentwurf (Gründruck). Das ist einmal die Tatsache. Da hat der
Stadtrat, der ist da gar nicht der Auftraggeber in dem Fall dieses Verfahrens.
Das muss man klar und deutlich sagen. Und der Abteilungsleiter berichtet dann
über das Ergebnis des magistratsinternen Begutachtungsverfahrens (Gründruck)
dem Stadtrat erstmalig und erstellt danach dann den Antragsentwurf, das ist der
erste Rotdruck.
Es ist
also ganz eindeutig so, dass Sie das nicht in dem Fall dem StR Görg in die
Schuhe schieben können. Das ist genau in dieser Übergangszeit passiert, wo der
Gründruck schon gelaufen ist, wo dann in der weiteren Folge der Rotdruck schon
in der neuen Stadtregierung angekommen ist. (GR Franz Ekkamp: Gut bemerkt hier!)
Vorsitzender
GR Rudolf Hundstorfer: Herr GR VALENTIN.
GR Erich VALENTIN (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Herr Vorsitzender! Frau
Berichterstatterin!
Zuallererst
das, was für mich überraschend ist bei der Debatte: Dass ich zumindest zum Teil
Kollegen RUDOLPH dankbar bin für etwas, was er gesagt hat, weil der Aktenlauf
dieser Flächenwidmung hat doch etwas sehr Bezeichnendes. In der Zeit - und er
hat das richtig ausgeführt -, als der Grün- und der Rotdruck erstellt worden
ist und dem Bezirk - das ist der zweite Teil der Wahrheit - zugestellt worden
ist, hat der Bezirk nichts an dieser Flächenwidmung gefunden, auch trotz der
Berichtigung, die aber erst später gekommen ist, erst als veränderte
Mehrheitsverhältnisse auch eine veränderte Verantwortlichkeit im
Planungsressort nach sich gezogen haben. Das ist das eine. (GR Gerhard Pfeiffer: Das
ist doch wieder falsch!)
Zum
Zweiten denke ich mir, Kollege Pfeiffer, auch etwas anderes stimmt nicht. Sie
haben gesagt, dass der Bezirk in seiner Stellungnahme nicht berücksichtigt
worden ist. Ich nehme an - weil ich Sie als gewissenhaften Abgeordneten kenne
-, Sie haben sich genauso gewissenhaft den Akt angesehen, wie ich es getan
habe.
Der Bezirk
hat drei Forderungen gestellt. Das eine war das ganzjährige Wohnen in der
Anlage Windmühlhöhe, das war aber aus topographischen Gründen nicht möglich.
Der Bezirk
hat gefordert, in der Strehlgasse keinen Fußweg zu widmen, dem hat die Planung
zu 100 Prozent Rechnung getragen. Und dann wurden für fünf Örtlichkeiten
die Widmung nach dem Bestand eingefordert.
Dazu muss man eines
sagen: Wie Sie selbst erwähnt haben, ist diese Widmung, nämlich die im hinteren
Trakt der am Grundstück befindlichen Nebengebäude nicht nach Bestand zu widmen,
keine Neuerung der diesjährigen Widmung, das ist eine Widmung, die
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular