Gemeinderat,
9. Sitzung vom 14.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 138 von 138
aus gutem Grund aus dem Jahr 1978
stammt und teilweise aus den 1960er Jahren, weil man auch damals schon
entkernen wollte und einen durchgehenden Grünzug schaffen wollte.
Man muss
dazusagen, dass die Flächenwidmung ausreichend aufgelegen ist und dass sich
kein Einziger von den Wohnungs- und vor allem von den Grundstückseigentümern zu
dieser Frage gemeldet hat. Erst als der Herr Bezirksvorsteher des
19. Bezirks Brieferln versandt hat, mit dem Inhalt, dass bei einer Katastrophe
oder bei einer Brandkatastrophe das Gebäude nicht nach Bestand wieder aufgebaut
werden könnte, nachdem er gesagt hat, dass ein drohender Wertverlust vor der
Tür steht, was nicht stimmen kann, wenn die Widmung seit den 1970er Jahren so
ist wie sie jetzt auch vorgeschlagen wird, erst dann hat sich der eine oder
andere gemeldet.
Und Sie
kennen genauso gut wie ich die Stellungnahme der Baupolizei und ich denke mir,
das hätte man auch ehrlicherweise den Bürgerinnen und Bürgern, die dort ihre
Grundstücke haben, sagen müssen, wenn man wirklich fair mit ihnen umgeht. Die
Baupolizei ist der Rechtsansicht, und das nicht erst seit heute, dass im Zuge einer
Brandkatastrophe in dem Moment, wo ein geringer Teil, selbst ein geringer Teil
des Gebäudes noch steht, nach Bestand, nach Konsens noch steht, dieses wieder
errichtet werden kann. Also, die Gefahr, dass nach einer Brandkatastrophe dort
das nicht errichtet werden könnte, ist in Wirklichkeit aus der Luft gegriffen
und auch die Vergangenheit der Praxis der Baupolizei zeigt sehr deutlich, dass
anders vorgegangen worden ist, als Sie das oder Ihr Bezirksvorsteher im
19 Bezirk beschlossen haben. (GR Gerhard Pfeiffer: Warum wird anders
vorgegangen, das ist doch Unsinn!) Ganz einfach deshalb, weil Planung - und das
ist grundsätzlich missverständlich offensichtlich zwischen uns beiden und auch
zwischen Ihnen und auch der Sozialdemokratischen Fraktion - etwas ist, was in
der Zukunft orientiert ist, und da wird sich die Stadtplanung ja wohl Ideen und
Ziel
setzungen
geben können.
Das heißt
nicht, dass man bestehende Rechtssituationen verbietet, das heißt nicht, dass
man bestehende Bausubstanz verbietet, aber das heißt, dass man sich in der
Zukunft etwas vorstellen kann. Das passiert in Wien 100-fach, und gerade in dem
konkreten Beispiel soll es nicht passieren?
Mir
erscheint das Ganze nach dem Motto, wenn Herr BV Tiller nicht will, dann spielt
gar nichts, oder viel Lärm um nichts. Und das ist in der konkreten Situation
sicherlich nicht sehr sinnvoll. Deshalb empfehle ich meiner Fraktion, empfehle
der Frau Berichterstatterin zum einen den Abänderungsantrag der
Österreichischen Volkspartei zur Ablehnung zu empfehlen und gleichzeitig auch
den Antrag der Freiheitlichen zur Ablehnung zu empfehlen. - Danke schön. (Beifall
bei der SPÖ.)
Vorsitzender
GR Rudolf Hundstorfer: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte
ist geschlossen.
Die Frau
Berichterstatterin hat auf ihr Schlusswort verzichtet.
Wir kommen
zur Abstimmung.
Wer für
den Abänderungsantrag der ÖVP ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand.
- Dies ist nicht die erforderliche Mehrheit. Er ist somit abgelehnt.
Wir kommen nun zur Postnummer 197 in der vorliegenden
Fassung. Wer dafür ist, ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist mit Mehrheit ohne
die Stimmen der ÖVP, FPÖ und GRÜNEN angenommen.
Ich habe nun zur Abstimmung zu bringen den Beschlussantrag
der FPÖ, GRe RUDOLPH, Römer und Strache; betreffend Nachnutzung der
Kinderklinik Glanzing.
Es wird die Zuweisung an den GRA für Bildung, Jugend,
Soziales, Information und Sport beantragt.
Wer dafür ist, ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist
nicht ausreichend unterstützt und somit abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Somit ist die
öffentliche Sitzung beendet.
(Schluss um 22.53 Uhr.)
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