Gemeinderat,
9. Sitzung vom 14.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 89 von 138
aufnehmen. Die tun
das auch. Ich kenne genügend konfessionelle katholische Schulen, die auch
muslimische Kinder aufgenommen haben. Da gehen sogar recht viele muslimische
Kinder hin. Aber das, was wir wollen, ist, dass natürlich auch nachgewiesen
wird, dass diese Kinder gleich behandelt werden, dass sie mit Würde und
Toleranz behandelt werden, dass ihre Religion dort auch einen Stellenwert
erhält, dass dort auch diese andere Religion unterrichtet wird, dass die
kulturellen Rechte, die diese Kinder haben, dort verfolgt werden, dass ihre
Traditionen dort Berücksichtigung finden, dass das Recht auf Identität gewahrt
wird. Es ist so, wenn auch nur Bestandteile der Identität genommen werden, ist
die UNO-Kinderrechtskonvention nicht erfüllt. Das Gleiche gilt für das Recht
auf Meinungsfreiheit.
Das sind jetzt
nur ein paar Schlagworte, weil ich das kurz halten will. Ich stelle daher den
Antrag, und dieser Antrag gilt nicht nur für die konfessionellen Schulen, das
würde genauso für jede andere Schule gelten, die hier im Gemeinderat eine
Subvention erhält. Ich lese Ihnen die Begründung nicht vor, sondern nur den
Antrag:
"Subventionen
der Stadt Wien werden nur an jene Schulen und Lerninitiativen vergeben, die das
'UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes' einhalten."
Das gilt bitte
für die Hofmühlgasse genauso wie für jede konfessionelle Schule.
In formeller
Hinsicht beantrage ich die sofortige Abstimmung dieses Antrags.
Jetzt hoffe
ich doch sehr, dass alle, die hier sitzen, die Kinderrechtskonvention
unterstützen und selbstverständlich der Meinung sind, dass das das notwendige
Kriterium ist, um einer Subvention zuzustimmen. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Vorsitzender
GR Günther Reiter: Zum Wort
gemeldet ist Herr GR Walter Strobl. Ich erteile es ihm.
GR Walter Strobl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr
Vorsitzender! Meine Damen und Herren!
Die Frage der UNO-Kinderrechtskonvention
in einen Zusammenhang mit katholischen oder evangelischen Privatschulen zu
bringen, ist von vornherein eine Frage, die für mich auch durch meine
Vorrednerin in keinen echten Zusammenhang gebracht werden konnte. Ich konnte
nicht erkennen, in welchem Zusammenhang hier irgendein Punkt der
UNO-Kinderrechtskonvention, egal jetzt einmal, an welchem Standort, stehen
sollte. Ich habe mich ein bisschen erkundigt - Sie haben sich konkret selbst
erkundigt - über die Friesgasse und über die Hofzeile, und ich konnte nicht
erkennen, dass dort irgendetwas in diesem Zusammenhang nicht in Ordnung wäre.
Also ich darf
Ihnen Folgendes dazu sagen, ich habe das sehr genau recherchiert: In der
Friesgasse gibt es den islamischen Religionsunterricht, weil er angeboten wird.
In einer katholischen Privatschule wird islamischer Religionsunterricht
angeboten. Die Schüler werden zusammengezogen, wie das üblich ist, und das
Ganze wird durch die islamische Glaubensgemeinschaft organisiert. In der
Hofzeile geht ein Großteil der Schüler in den islamischen Unterricht und nur
zwei Schüler davon nicht direkt in der Hofzeile, sondern an einer öffentlichen
Schule. Auch hier sind all jene Dinge erfüllt, die zur Glaubensfreiheit und zur
Ausübung des Glaubens notwendig sind.
Ich verstehe
aber einen Zusammenhang nicht, meine Damen und Herren. Wenn ich heute mein Kind
in einer katholischen Privatschule anmelde, dann muss ich davon ausgehen, dass
es hier eine konfessionelle Schulatmosphäre gibt, die sich genau an der
Konfession orientiert, die auch sozusagen als Überschrift beim Eingang steht.
Ich wünsche mir, dass in gleichem Ausmaß Toleranz geübt wird und auch an jenen
Schulen anderer Glaubensgemeinschaften, die wir hier in Wien auch haben,
katholische Schüler Eintritt finden können. Dort kann ich diesen Zusammenhang
nicht erkennen.
Aber ich muss
eines wissen: Wenn ich mir heute eine Opernkarte für "La Traviata"
löse und ich gehe dann in die Oper hinein und beginne eine Diskussion, warum
nicht "Die Zauberflöte" gespielt wird und will das abstimmen lassen,
dann werden mich die Leute fragen, warum ich nicht zu einem anderen Zeitpunkt
oder möglicherweise in ein anderes Opernhaus gegangen bin. Hier jetzt
herauszukommen und zu sagen, wir müssen uns an der UNO-Kinderrechtskonvention
orientieren und das hier im Gemeinderat beschließen lassen, das ist eine
Chuzpe, und zwar eine echt frivole, lächerliche Aktion. (Beifall bei der ÖVP.)
Die
Begründung, die Sie hier vorgebracht haben, Frau Kollegin Jerusalem, ist
fadenscheinig und - das wissen Sie ganz genau - auch nicht zutreffend. Es gibt
keine einzige Schule in Wien, und wenn - und jetzt kommt der springende Punkt -
in irgendeiner Schule ein rechtlicher Bereich nicht eingehalten wird, dann ist
die Behörde aufgefordert, diese Rechtssituation im Sinne egal welcher
gesetzlichen Dinge, die übertreten werden, zu beanstanden und einzufordern,
dass das abgestellt wird. Aber ich halte es für frivol, heute einen Beschluss-
und Resolutionsantrag einzubringen, in dem Sie verlangen, dass die UNO-Kinderrechtskonvention
eingehalten werden muss im Zusammenhang mit Maßnahmen der Förderung.
Ich behaupte,
alle Gesetze, die es gibt in diesem Land, in dieser Stadt, die die Schulen
betreffen und möglicherweise auch den Randbereich der Schulen betreffen. müssen
eingehalten werden. Deswegen können wir jetzt nicht für jedes mögliche Gesetz
einen Resolutionsantrag einbringen und sagen: Bitte, hier gibt es ein Gesetz,
und ich habe gehört, da hat sich irgendjemand vielleicht nicht so ganz daran
orientiert, daher beschließen wir heute, wir halten uns an die Gesetze. Also,
das ist lächerlich und frivol.
Wir werden aus diesem
Grund diesen Missbrauch des Stadtparlaments ablehnen und daher diesem Antrag
auch ganz sicher nicht zustimmen. (Beifall
bei der
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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