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Gemeinderat, 6. Sitzung vom 25.10.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 54 von 100

 

welche Form da bezeichnet ist, es steht hier nur "in dieser Form" - den Verlust der Einflussmöglichkeiten für stadtentwicklungs-, verkehrs- und umweltpolitische Ziele bringen würde.

 

Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Welche Einflussmöglichkeiten? - Gerade das haben wir verabsäumt, in diesen Vertrag präzise hineinzunehmen. Dieser Möglichkeit haben wir uns diesmal begeben. Es bleibt nach wie vor die unbeantwortete Frage im Raum stehen, die auch schon Kollege Chorherr aufgeworfen hat, wer die Verkehrspolitik macht, wer in dieser Stadt definiert, was öffentliches Interesse ist, wie im Interesse der Bürger der Verkehr zu funktionieren hat, welche Qualität er haben soll und in welcher Quantität er angeboten werden soll. Das lässt dieser Vertrag leider offen.

 

Es steht hier auch noch - ich zitiere aus dem Papier von StR Schicker -: "Dieser Verordnungsentwurf bedeutet die Gefahr der Desintegration von U-Bahn-, Straßenbahn- und Busangebot." - Das ist ein bisschen eine einseitige Sicht der Dinge, denn dazu gibt es ja Verträge, oder sagen wir später Ausschreibungen, wenn die EU-Verordnung so kommt, dass man das festlegen kann. Das ist ja nicht gottgewollt oder liegt in der Hand irgendeines nicht definierbaren Schicksals, sondern das kann und soll die Kommune auch bestimmen. Es gibt natürlich ernsthafte Befürchtungen, wenn es einmal zur Ausschreibung kommt und diese so abgefasst wird, wie dieser Vertrag abgefasst wurde, dann wird das in Wien nicht bestmöglich geregelt sein. Ich hoffe aber doch, dass, wenn das einmal kommt, dann die Vernunft Einzug hält und dass dann die Vorgaben viel präziser sind, so wie es die Qualität verlangt.

 

Ich will jetzt nicht die selben Punkte noch einmal bringen, die Herr Kollege Chorherr schon in seiner Kritik gebracht hat, dass es einen Mangel an quantitativen Vorgaben und Qualitätskriterien gibt. Wir haben das, weil das ein zentraler Punkt der Kritik war, ausführlich diskutiert. Es hat im Sommer, noch vor der Unterausschusssitzung, so genannte Parteiengespräche - in Wahrheit war es ein Gespräch - gegeben und als Reaktion auf diese Gespräche - oder auf dieses Gespräch - und den Austausch der gegenseitigen Standpunkte ist dann ein bisschen etwas an dem Vertrag geändert worden. Es kam dann noch auf Grund der Kritik, dass die Qualitätskriterien nicht ausreichend determiniert sind, zu einer Anlage zu diesem Vertrag.

 

Diese Anlage - meine Damen und Herren, Sie werden sie kennen - hat ein einviertel A4-Seite und darin gibt es Stichworte, wie "Qualitätsstandard", "Sicherheit", "Pünktlichkeit", "Sauberkeit", "Zuverlässigkeit", "Kundenfreundlichkeit" und so weiter. Das wäre an sich zutreffend. Ich nehme aber nur ein Beispiel heraus, weil es zu langatmig wäre, wenn ich auf jeden Punkt einginge, obwohl jeder Punkt die gleiche Qualität oder den gleichen Qualitätsmangel hat, wie ich ihn jetzt kritisiere.

 

Unter dem Punkt "Zuverlässigkeit" ist die Qualitätsanforderung - ich betone, die Qualitätsanforderung - wörtlich so definiert: "Bei Ausfall einer Fahrt aus einem Grund, der von den WIENER LINIEN nicht zu vertreten ist, gilt die geplante Verkehrsleistung trotzdem als erbracht." - Ich habe das schon in der Ausschusssitzung als Verhöhnung bezeichnet. Ich bleibe dabei, es ist eine Verhöhnung, denn wenn es mir nicht der Mühe wert ist, dass ich zuerst eine kurze Erklärung abgebe, was ich unter Zuverlässigkeit verstehe, dann kann ich das nicht als Qualitätsanforderung bezeichnen. Ich bin dafür zu haben, meine Damen und Herren, dass wir es auch anerkennen, dass die WIENER LINIEN nichts dafür können, wenn irgendeine Unzuverlässigkeit oder eine Unterbrechung oder was auch immer auftritt, wenn ein Zwischenfall passiert, wo sie nichts dafür können, dass wir sie dafür nicht zur Verantwortung ziehen, aber ich muss zuerst einmal sagen, was die Verantwortung ist, was Zuverlässigkeit ist, was sie zu erbringen haben, damit ich beurteilen kann, ob sie das erbracht haben oder ob sie es nicht erbracht haben.

 

Damit bin ich beim Punkt "Kontrollmechanismen und Sanktionen". Ich will mich da nicht weiter verbreiten, weil der Nachredner aus meiner Fraktion, Kollege Tschirf, darauf noch eingehen wird. Kontrollmechanismen und Sanktionen vermissen wir.

 

Ich komme zuletzt noch auf einen wichtigen Punkt zu sprechen. Ich verkürze es, weil auch da Herr Kollege Chorherr schon sehr eingehend darauf zu sprechen gekommen ist. Es handelt sich um die Frage der Tarifhoheit.

 

Auch wir sind der Meinung, dass ein Monopolunternehmen an sich nicht dafür geeignet ist, die alleinige Tarifhoheit zu bekommen. Ich gehe aber jetzt nicht näher darauf ein, sondern ich gehe auf eine Äußerung des Herrn VBgm Rieder ein, der mir bei unserer Kritik vorgeworfen hat, gerade eine Partei, die für Auslagerung, Ausgliederung, Privatisierung plädiert, und nun ist ein Unternehmen ausgegliedert, gerade eine solche Partei verlangt dann sozusagen wieder die Rücknahme, damit das alles wieder politisch bestimmt wird und der Gemeinderat wieder das bestimmende Element ist.

 

Wir haben uns missverstanden, Herr Vizebürgermeister, obwohl ich es schon einmal gesagt und gehofft habe, dass ich mich klar ausgedrückt habe. Das ist keine unzulässige, politische Intervention, wenn ich als Kommune mit jemandem einen Vertrag abschließe und mir im Zuge des Vertragsabschlusses Bedingungen vereinbare. Das ist auch im Privatrecht gang und gäbe. Wenn ich als privater Bauherr Bauleistungen vereinbare und unten steht, es kann noch zu Regiestunden kommen und die Regiestunde kostet soundso viel ... (VBgm Dr Sepp Rieder: Frau Kollegin! Ich mache einen Mietvertrag, wo der Mieter jederzeit das Recht hat, den Mietzins zu bestimmen? Ist das so gemeint?)

 

Nein, ich versuche, es jetzt noch einmal zu erklä

 

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