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Gemeinderat, 5. Sitzung vom 21.9.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 103 von 105

 

Mir geht es jetzt konkret um die Geburtshilfestation. Etwas voreilig ist im Vorstandsprotokoll der letzten KFA-Vorstandssitzung unter Punkt "Allfälliges" schon gestanden, die Geburtshilfestation würde geschlossen werden. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir darüber schon einen Beschluss gefasst hätten, der ist noch ausständig. Aber die Frage stellt sich natürlich, ob es Sinn macht, dort eine Geburtshilfestation weiterzuführen, so gut ausgestattet und gut hergerichtet sie zumindest räumlich auch ist.

 

Ich würde, bevor wir hier sozusagen schließen und abwickeln, die notwendigen Vorfragen klären, und zu den notwendigen Vorfragen gehört über das Schicksal der Geburtshilfestation im Sanatorium Hera hinaus eine Klärung des Gesamtkonzepts Geburtshilfe in Wien. Da sind noch einige Fragen offen. Das betrifft die Semmelweis-Klinik, das betrifft das Geburtshaus Nussdorf, das betrifft zukünftige neue Standorte, bevor man andere schließt.

 

Wir sind nicht grundsätzlich gegen jede Schließung, das muss ich auch sagen, aber wenn wir schließen, sollten wir vorher darüber nachdenken, welche Qualitätsstandards wir erwarten, wer sie erreichen kann, wo man Verbesserungen vornehmen und Unterstützungen gewähren soll und wo man dann auch sagen soll, diese oder jene Einrichtung braucht es nicht mehr. Dazu gehört eine sicher optimale Versorgung für Mutter und Kind während und nach der Geburt, dazu gehört auch eine nötige Frequenz an Geburten in der Einrichtung und dazu gehört motiviertes Personal.

 

Was das alles für die Geburtshilfestation Hera bedeutet, möchte ich nicht sozusagen im Handstreich entschieden wissen, denn die Bediensteten dort, die natürlich für ihre eigene Einrichtung, für ihre Geburtshilfestation kämpfen und hoffen, sehen -und das betrifft jetzt unser heutiges Thema - in der künftigen Zielgruppe, die durch diese Satzungsänderung angesprochen werden kann, das junge Personal des Magistrats, das künftig einfach auch adressierbar ist, wenn man sich überlegt, dass das auch junge Frauen sind, die Kinder kriegen können und werden und die diese Chance gerne ergreifen würden.

 

Mein Appell bevor wir schließen und über Sozialpläne nachdenken - und auch die sind zu diskutieren, wenn schon geschlossen werden muss -: Reden wir darüber, wie wir uns die Gesamtversorgung im geburtshilflichen Bereich in der Stadt vorstellen! Dann ist die Entscheidung, was mit der Geburtshilfestation Hera geschehen soll, eine unter mehreren.

 

Insofern würde ich wirklich an Sie appellieren, rechtzeitig nachzudenken und dann zu entscheiden und die Entscheidung auf qualitative Standards aufzubauen und nicht auf kurzfristige wirtschaftliche Kalküle. - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zum Wort gemeldet ist Frau GR Frauenberger. Ich erteile es ihr.

 

GR Sandra Frauenberger (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte einen Abänderungsantrag zur Satzung der KFA stellen, der auf Grund der Änderung der Vertragsbedienstetenordnung, die wiederum auf Grund bundesgesetzlicher Änderungen notwendig geworden ist, erforderlich ist.

 

Es geht darum, dass bisher die Beamten bei der Krankenfürsorgeanstalt und alle Vertragsbediensteten bei der Wiener Gebietskrankenkasse versichert waren, aber jetzt nach der 58. Novelle des ASVG und der 28. Novelle des B-KUVG ist es so, dass dort, wo Landeskrankenfürsorgeanstalten der Länder für die Bediensteten vorhanden sind, künftig alle neu eintretenden Bediensteten in die Landeskrankenfürsorgeanstalten integriert werden sollen.

 

Nach den Fristen der VBO, also der Vertragsbedienstetenordnung, die ja das höher wirkende Recht darstellt, ist dafür der 1.1.2002 vorgesehen. Die Satzung der KFA muss diese Fristen ebenfalls berücksichtigen und an dieses Recht anpassen, damit Vollzugsprobleme ausgeräumt werden können.

 

Ich stelle daher den Antrag: Der Wiener Gemeinderat möge beschließen, dass die Ziffer 20 des Entwurfs einer Änderung der Satzung der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien in Zukunft lautet, dass die Ziffer 9 und die Ziffer 10 mit 1. März 2001 und die übrigen Bestimmungen mit 1.1.2002 in Kraft treten.

 

Wir hoffen, dass wir damit eine praxisgerechtere und kundennähere Lösung schaffen können und ich bitte um Zustimmung für diesen Abänderungsantrag. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 

Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort.

 

Berichterstatter GR Godwin Schuster: Das Schlusswort kann ein sehr kurzes sein, denn Frau GR Frauenberger hat sich in ihren Ausführungen sehr eingehend mit dem Akt beschäftigt. Das ist auch der Gesamtinhalt dieses Akts, und ich würde um Zustimmung bitten, und zwar nicht nur zum Geschäftsstück, sondern auch zum Abänderungsantrag.

 

Zu den Ausführungen der Frau GR Pilz kann ich nur darauf hinweisen, dass unser Informationsstand wahrscheinlich identisch ist, nämlich jener, dass wir bei der Sitzung in der KFA im Juli die Mitteilung erhielten, dass im Einvernehmen mit der Gewerkschaft diese Änderung durchgeführt wird, und zwar auch deshalb, weil die Anzahl jener Personen, die die Geburtshilfestation in der Hera in Anspruch nehmen, ständig sinkt und weil die übrigen Geburtshilfestationen in Wien qualitativ derart hoch stehend sind, dass diesbezüglich eine ausreichende Versorgung gegeben ist.

 

In diesem Sinne möchte ich auch meine Antwort hier verstanden wissen, dass die Hera mit den Mitteln, die sie zur Verfügung hat, auch entsprechend korrekt umgehen muss und eine Investition vielleicht in andere

 

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