Gemeinderat,
5. Sitzung vom 21.9.2001, Wörtliches Protokoll
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Mir geht es jetzt
konkret um die Geburtshilfestation. Etwas voreilig ist im Vorstandsprotokoll
der letzten KFA-Vorstandssitzung unter Punkt "Allfälliges" schon
gestanden, die Geburtshilfestation würde geschlossen werden. Ich kann mich
nicht erinnern, dass wir darüber schon einen Beschluss gefasst hätten, der ist
noch ausständig. Aber die Frage stellt sich natürlich, ob es Sinn macht, dort
eine Geburtshilfestation weiterzuführen, so gut ausgestattet und gut hergerichtet
sie zumindest räumlich auch ist.
Ich würde,
bevor wir hier sozusagen schließen und abwickeln, die notwendigen Vorfragen
klären, und zu den notwendigen Vorfragen gehört über das Schicksal der
Geburtshilfestation im Sanatorium Hera hinaus eine Klärung des Gesamtkonzepts
Geburtshilfe in Wien. Da sind noch einige Fragen offen. Das betrifft die
Semmelweis-Klinik, das betrifft das Geburtshaus Nussdorf, das betrifft
zukünftige neue Standorte, bevor man andere schließt.
Wir sind nicht
grundsätzlich gegen jede Schließung, das muss ich auch sagen, aber wenn wir
schließen, sollten wir vorher darüber nachdenken, welche Qualitätsstandards wir
erwarten, wer sie erreichen kann, wo man Verbesserungen vornehmen und
Unterstützungen gewähren soll und wo man dann auch sagen soll, diese oder jene
Einrichtung braucht es nicht mehr. Dazu gehört eine sicher optimale Versorgung
für Mutter und Kind während und nach der Geburt, dazu gehört auch eine nötige
Frequenz an Geburten in der Einrichtung und dazu gehört motiviertes Personal.
Was das alles
für die Geburtshilfestation Hera bedeutet, möchte ich nicht sozusagen im
Handstreich entschieden wissen, denn die Bediensteten dort, die natürlich für
ihre eigene Einrichtung, für ihre Geburtshilfestation kämpfen und hoffen, sehen
-und das betrifft jetzt unser heutiges Thema - in der künftigen Zielgruppe, die
durch diese Satzungsänderung angesprochen werden kann, das junge Personal des Magistrats,
das künftig einfach auch adressierbar ist, wenn man sich überlegt, dass das
auch junge Frauen sind, die Kinder kriegen können und werden und die diese Chance
gerne ergreifen würden.
Mein Appell
bevor wir schließen und über Sozialpläne nachdenken - und auch die sind zu
diskutieren, wenn schon geschlossen werden muss -: Reden wir darüber, wie wir
uns die Gesamtversorgung im geburtshilflichen Bereich in der Stadt vorstellen!
Dann ist die Entscheidung, was mit der Geburtshilfestation Hera geschehen soll,
eine unter mehreren.
Insofern würde
ich wirklich an Sie appellieren, rechtzeitig nachzudenken und dann zu
entscheiden und die Entscheidung auf qualitative Standards aufzubauen und nicht
auf kurzfristige wirtschaftliche Kalküle. - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Vorsitzender
GR Günther Reiter: Zum Wort
gemeldet ist Frau GR Frauenberger. Ich erteile es ihr.
GR Sandra Frauenberger (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats):
Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte
einen Abänderungsantrag zur Satzung der KFA stellen, der auf Grund der Änderung
der Vertragsbedienstetenordnung, die wiederum auf Grund bundesgesetzlicher
Änderungen notwendig geworden ist, erforderlich ist.
Es geht darum,
dass bisher die Beamten bei der Krankenfürsorgeanstalt und alle
Vertragsbediensteten bei der Wiener Gebietskrankenkasse versichert waren, aber
jetzt nach der 58. Novelle des ASVG und der 28. Novelle des B-KUVG
ist es so, dass dort, wo Landeskrankenfürsorgeanstalten der Länder für die Bediensteten
vorhanden sind, künftig alle neu eintretenden Bediensteten in die
Landeskrankenfürsorgeanstalten integriert werden sollen.
Nach den
Fristen der VBO, also der Vertragsbedienstetenordnung, die ja das höher
wirkende Recht darstellt, ist dafür der 1.1.2002 vorgesehen. Die Satzung der
KFA muss diese Fristen ebenfalls berücksichtigen und an dieses Recht anpassen,
damit Vollzugsprobleme ausgeräumt werden können.
Ich stelle
daher den Antrag: Der Wiener Gemeinderat möge beschließen, dass die
Ziffer 20 des Entwurfs einer Änderung der Satzung der Krankenfürsorgeanstalt
der Bediensteten der Stadt Wien in Zukunft lautet, dass die Ziffer 9 und
die Ziffer 10 mit 1. März 2001 und die übrigen Bestimmungen mit
1.1.2002 in Kraft treten.
Wir hoffen,
dass wir damit eine praxisgerechtere und kundennähere Lösung schaffen können
und ich bitte um Zustimmung für diesen Abänderungsantrag. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzender
GR Günther Reiter: Zum Wort
ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr
Berichterstatter hat das Schlusswort.
Berichterstatter
GR Godwin Schuster: Das
Schlusswort kann ein sehr kurzes sein, denn Frau GR Frauenberger hat sich in
ihren Ausführungen sehr eingehend mit dem Akt beschäftigt. Das ist auch der
Gesamtinhalt dieses Akts, und ich würde um Zustimmung bitten, und zwar nicht
nur zum Geschäftsstück, sondern auch zum Abänderungsantrag.
Zu den
Ausführungen der Frau GR Pilz kann ich nur darauf hinweisen, dass unser
Informationsstand wahrscheinlich identisch ist, nämlich jener, dass wir bei der
Sitzung in der KFA im Juli die Mitteilung erhielten, dass im Einvernehmen mit
der Gewerkschaft diese Änderung durchgeführt wird, und zwar auch deshalb, weil
die Anzahl jener Personen, die die Geburtshilfestation in der Hera in Anspruch
nehmen, ständig sinkt und weil die übrigen Geburtshilfestationen in Wien
qualitativ derart hoch stehend sind, dass diesbezüglich eine ausreichende
Versorgung gegeben ist.
In diesem Sinne
möchte ich auch meine Antwort hier verstanden wissen, dass die Hera mit den
Mitteln, die sie zur Verfügung hat, auch entsprechend korrekt umgehen muss und
eine Investition vielleicht in andere
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