Gemeinderat,
5. Sitzung vom 21.9.2001, Wörtliches Protokoll
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meinde Wien haben, wo die Kosten übernommen werden, sondern
weil wir meinen, dass hier wesentlich stärker und eingehender verhandelt werden
müsste mit den Sozialversicherungen über diese Kostenübernahmen. Denn wir haben
hier in Wien eine Vielzahl von Fällen, wo Kranke, Hilfe Suchende die Rettung
rufen und nach einem halben Jahr von der Gemeinde Wien eine Vorschreibung über
diese Rettungskosten bekommen, und zwar eigentlich ungerechtfertigterweise.
Es ist auch so, dass viele dieser Fälle anhängig sind
beim Patientenanwalt, dass sogar beim Arbeits- und Sozialgericht ein
Präzedenzfall gerade abgehandelt wird. Ich möchte den doch ein bisschen schildern.
Hier geht es darum, dass eine Kranke mit multipler Sklerose mehrfach aus dem
Bett gestürzt ist und dass der Angehörige, der Mann, jeweils die Rettung gerufen
hat, weil er nicht wusste, ob der Patient verletzt ist, teilweise war er
schlecht ansprechbar und so weiter. Er konnte es nicht verantworten, selbst
oder mit Nachbarn den Patienten wieder ins Bett zu heben.
Es war klar, dass die Rettung gekommen ist. Sie hat
auch eine entsprechende medizinische Leistung durchgeführt, weil jeweils der
Patient untersucht worden ist, ob er verletzt ist oder nicht, und dann ist
immer eine so genannte Betthebung erfolgt. Und obwohl eine medizinische
Leistung vollbracht wurde, ist die Gebietskrankenkasse der Meinung, dass hier
die Kosten für die Rettung nicht übernommen werden müssen oder nicht übernommen
werden sollen.
In diesem speziellen Fall haben sich Kosten in der
Höhe von 80 000 S angesammelt, was darauf zurückzuführen ist, dass
die Stadt Wien verhältnismäßig spät, erst nach einem halben Jahr, begonnen hat,
Rechnung zu legen. Auch das ist etwas, was meiner Ansicht nach unhaltbar ist,
dass erst so spät nach diesem Einsatz die Rechnungslegung erfolgt.
Es müssen unbedingt Maßnahmen getroffen werden
beziehungsweise auch gesetzliche Maßnahmen oder Gesetzesänderungen durchgeführt
werden, die vielleicht nicht nur das Abkommen zwischen der Stadt Wien und den
Sozialversicherungsträgern betreffen, sondern es muss auch im Sozialversicherungsgesetz
die eine oder andere Änderung erfolgen; nämlich dort wird der Krankentransport
nicht als selbständige Leistung der Krankenbehandlung betrachtet.
Hier geht es um die Frage, dass einerseits gar kein
Krankentransport vorgelegen ist und andererseits die Gebietskrankenkasse
feststellt, dass keine medizinische Leistung erbracht wurde.
Das ist sicherlich ein Spezialthema, das aber sehr
viele Bürger betrifft und auch zu einer großen Verunsicherung geführt hat. Denn
viele Leute, die hier Probleme haben, die allein entscheiden sollten, ob es
sich um einen Patienten handelt, ob er verletzt ist, ob er ins Spital gehört
und so weiter, können das nicht, sie brauchen einen medizinischen Beistand.
Hier ist es notwendig, dass die Rettung eingesetzt wird und dass ein Abkommen
getroffen wird, zwischen der Stadt Wien und den Sozialversicherungsträgern. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Günther Reiter: Zum
Wort gemeldet ist Frau GR Dr Neck-Schaukowitsch.
GR Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Herr Vorsitzender! Herr
Berichterstatter! Sehr geehrte Damen und Herren!
Auch ich werde mich ganz kurz fassen, da ja zu
erwarten ist, dass es heute noch eine längere Gesundheitsdebatte gibt.
Ich kann Ihnen versichern: Wir hätten nicht die neue
Wiener Rettungszentrale eröffnet und nicht mit 140 Millionen S
gebaut, wenn wir nicht vorhätten, dass die Rettung auch im Jahr 2002 zuverlässig
und sicher in Wien fahren wird.
Sicher ist es aber notwendig, sich anzuschauen,
welche Mittel aus den Krankenkassen für diese Transportdienste lukriert werden
können. Und das ist natürlich davon abhängig, wieweit der Bund die Krankenkassen
mit Mitteln ausstattet. Bislang ist aber Ihren Kolleginnen und Kollegen auf
Bundesebene nichts anderes eingefallen, möchte ich sagen, als Köpferollen oder
die Ambulanzgebühr; sonst habe ich ja noch nichts Neues gehört, wie die
Budgetsituation der Krankenkassen verbessert werden könnte.
Die Sorge der Frau Stadträtin, die auch gestern
angesprochen wurde, dass wir bei einer zunehmenden Alterung der Bevölkerung,
bei zunehmenden medizinischen Möglichkeiten und Maßnahmen mehr Geld - ich sage
jetzt nicht nur in Wien, sondern auch österreichweit wahrscheinlich - in die
Hand nehmen müssen, hängt natürlich stark damit zusammen, denn sonst, wenn wir
das auf der einen Seite einfrieren und auf der anderen Seite höhere Kosten
haben werden, bleibt es dem Wiener Steuerzahler sozusagen übrig, und ich denke
mir, das kann auch nicht die Lösung sein. (Beifall
bei der SPÖ.)
Was den angesprochenen Fall der Betthebung betrifft,
wissen Sie ja mittlerweile auch schon, dass hier ein Angebot zur Kulanzlösung
gemacht wurde und es gibt hier auch Gespräche. Und es ist ja - das wissen Sie
auch - ein Wiener Rettungsgesetz in Vorbereitung, wo wir eigentlich nur auf die
EU-Entscheidung warten, ob eine Bedarfsprüfung erforderlich ist oder nicht.
Denn es kann ja in Zukunft nicht so sein, dass die Gewinn bringenden Dienste
privatisiert werden und die Dienste, die hohe Kosten verursachen, der öffentlichen
Hand anheim fallen und übrig bleiben und so eigentlich ein sehr verzerrtes
Verhältnis entsteht. Ich denke mir, da macht es Sinn, darauf zu warten. Wir
werden das sicher dann auch im Ausschuss entsprechend diskutieren.
Es wird vielleicht auch Sinn machen, die von Ihnen
angesprochenen Fälle im Rahmen des Wiener Rettungsgesetzes zu diskutieren. Aber
ich denke mir, da sind schon andere Bundesländer auch gefordert. Denn dass wir
dann Fälle haben, dass niederösterreichische Patienten von einem niederösterreichischen
Spital
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