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Gemeinderat, 5. Sitzung vom 21.9.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 46 von 105

 

meinde Wien haben, wo die Kosten übernommen werden, sondern weil wir meinen, dass hier wesentlich stärker und eingehender verhandelt werden müsste mit den Sozialversicherungen über diese Kostenübernahmen. Denn wir haben hier in Wien eine Vielzahl von Fällen, wo Kranke, Hilfe Suchende die Rettung rufen und nach einem halben Jahr von der Gemeinde Wien eine Vorschreibung über diese Rettungskosten bekommen, und zwar eigentlich ungerechtfertigterweise.

 

Es ist auch so, dass viele dieser Fälle anhängig sind beim Patientenanwalt, dass sogar beim Arbeits- und Sozialgericht ein Präzedenzfall gerade abgehandelt wird. Ich möchte den doch ein bisschen schildern. Hier geht es darum, dass eine Kranke mit multipler Sklerose mehrfach aus dem Bett gestürzt ist und dass der Angehörige, der Mann, jeweils die Rettung gerufen hat, weil er nicht wusste, ob der Patient verletzt ist, teilweise war er schlecht ansprechbar und so weiter. Er konnte es nicht verantworten, selbst oder mit Nachbarn den Patienten wieder ins Bett zu heben.

 

Es war klar, dass die Rettung gekommen ist. Sie hat auch eine entsprechende medizinische Leistung durchgeführt, weil jeweils der Patient untersucht worden ist, ob er verletzt ist oder nicht, und dann ist immer eine so genannte Betthebung erfolgt. Und obwohl eine medizinische Leistung vollbracht wurde, ist die Gebietskrankenkasse der Meinung, dass hier die Kosten für die Rettung nicht übernommen werden müssen oder nicht übernommen werden sollen.

 

In diesem speziellen Fall haben sich Kosten in der Höhe von 80 000 S angesammelt, was darauf zurückzuführen ist, dass die Stadt Wien verhältnismäßig spät, erst nach einem halben Jahr, begonnen hat, Rechnung zu legen. Auch das ist etwas, was meiner Ansicht nach unhaltbar ist, dass erst so spät nach diesem Einsatz die Rechnungslegung erfolgt.

 

Es müssen unbedingt Maßnahmen getroffen werden beziehungsweise auch gesetzliche Maßnahmen oder Gesetzesänderungen durchgeführt werden, die vielleicht nicht nur das Abkommen zwischen der Stadt Wien und den Sozialversicherungsträgern betreffen, sondern es muss auch im Sozialversicherungsgesetz die eine oder andere Änderung erfolgen; nämlich dort wird der Krankentransport nicht als selbständige Leistung der Krankenbehandlung betrachtet.

 

Hier geht es um die Frage, dass einerseits gar kein Krankentransport vorgelegen ist und andererseits die Gebietskrankenkasse feststellt, dass keine medizinische Leistung erbracht wurde.

 

Das ist sicherlich ein Spezialthema, das aber sehr viele Bürger betrifft und auch zu einer großen Verunsicherung geführt hat. Denn viele Leute, die hier Probleme haben, die allein entscheiden sollten, ob es sich um einen Patienten handelt, ob er verletzt ist, ob er ins Spital gehört und so weiter, können das nicht, sie brauchen einen medizinischen Beistand. Hier ist es notwendig, dass die Rettung eingesetzt wird und dass ein Abkommen getroffen wird, zwischen der Stadt Wien und den Sozialversicherungsträgern. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zum Wort gemeldet ist Frau GR Dr Neck-Schaukowitsch.

 

GR Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Herr Vorsitzender! Herr Berichterstatter! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Auch ich werde mich ganz kurz fassen, da ja zu erwarten ist, dass es heute noch eine längere Gesundheitsdebatte gibt.

 

Ich kann Ihnen versichern: Wir hätten nicht die neue Wiener Rettungszentrale eröffnet und nicht mit 140 Millionen S gebaut, wenn wir nicht vorhätten, dass die Rettung auch im Jahr 2002 zuverlässig und sicher in Wien fahren wird.

 

Sicher ist es aber notwendig, sich anzuschauen, welche Mittel aus den Krankenkassen für diese Transportdienste lukriert werden können. Und das ist natürlich davon abhängig, wieweit der Bund die Krankenkassen mit Mitteln ausstattet. Bislang ist aber Ihren Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene nichts anderes eingefallen, möchte ich sagen, als Köpferollen oder die Ambulanzgebühr; sonst habe ich ja noch nichts Neues gehört, wie die Budgetsituation der Krankenkassen verbessert werden könnte.

 

Die Sorge der Frau Stadträtin, die auch gestern angesprochen wurde, dass wir bei einer zunehmenden Alterung der Bevölkerung, bei zunehmenden medizinischen Möglichkeiten und Maßnahmen mehr Geld - ich sage jetzt nicht nur in Wien, sondern auch österreichweit wahrscheinlich - in die Hand nehmen müssen, hängt natürlich stark damit zusammen, denn sonst, wenn wir das auf der einen Seite einfrieren und auf der anderen Seite höhere Kosten haben werden, bleibt es dem Wiener Steuerzahler sozusagen übrig, und ich denke mir, das kann auch nicht die Lösung sein. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Was den angesprochenen Fall der Betthebung betrifft, wissen Sie ja mittlerweile auch schon, dass hier ein Angebot zur Kulanzlösung gemacht wurde und es gibt hier auch Gespräche. Und es ist ja - das wissen Sie auch - ein Wiener Rettungsgesetz in Vorbereitung, wo wir eigentlich nur auf die EU-Entscheidung warten, ob eine Bedarfsprüfung erforderlich ist oder nicht. Denn es kann ja in Zukunft nicht so sein, dass die Gewinn bringenden Dienste privatisiert werden und die Dienste, die hohe Kosten verursachen, der öffentlichen Hand anheim fallen und übrig bleiben und so eigentlich ein sehr verzerrtes Verhältnis entsteht. Ich denke mir, da macht es Sinn, darauf zu warten. Wir werden das sicher dann auch im Ausschuss entsprechend diskutieren.

 

Es wird vielleicht auch Sinn machen, die von Ihnen angesprochenen Fälle im Rahmen des Wiener Rettungsgesetzes zu diskutieren. Aber ich denke mir, da sind schon andere Bundesländer auch gefordert. Denn dass wir dann Fälle haben, dass niederösterreichische Patienten von einem niederösterreichischen Spital

 

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