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Gemeinderat, 4. Sitzung vom 27.6.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 121

 

ständlichen Fall die Rechtsnachfolge vollkommen geklärt, es ist auch vollkommen geklärt, wer für die Bezahlung allfälliger höherer Kosten der Kontaminierung verantwortlich ist. Ich sehe daher, und ich wiederhole es, kein Risiko bei der Stadt Wien.

 

Vorsitzende GR Josefa Tomsik: Ich danke für die Beantwortung.

 

Wir kommen nun zur 2. Anfrage (PrZ 0012/GM/01-KFP). Sie wird von Herrn GR Josef Wagner gestellt und ist an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet: Für die von der FPÖ seit 1992 geforderte und mit 1. Juni 2001 in Kraft getretene Allgemeine Wohnbeihilfe liegen in Ihrem Ressort Antragsformulare auf, die aus 12 Seiten Anleitungen und Hinweise und aus 8 Seiten Antragstext und Erklärungen bestehen. Von den errechneten 33 000 Familien könnten viele an der bürokratischen Hürde scheitern. Wie viele Anträge wurden bisher gestellt?

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr verehrte Damen und Herren!

 

Die Allgemeine Wohnbeihilfe hat, glaube ich, hier im Hause eine so hohe Akzeptanz, dass ich sie jetzt nicht generell erläutern möchte, sondern nur auf den einen Punkt eingehen möchte, der angesprochen wurde, nämlich ob dieses 12-seitige Antragsformular und die Informationsbroschüre, die es in diesem Zusammenhang gibt, zu umfangreich ausgefallen sind.

 

Ich sage hier sehr offen und ohne besondere gesellschaftspolitischen Interessen bei der Frage des Umfangs von Antragsformularen: Wir haben eine Reihe von Informationsstellen, die direkte Gespräche mit den Bürgern führen, die natürlich geschult sind im Umgang mit Bürgern, die die Bürger – und ich glaube, das kann man doch über viele dieser Stellen sagen - mit sehr viel Einfühlungsvermögen beraten und die daher auch sehr genau beobachten werden, ob dieses Formular weniger Seiten haben soll, ob es in Zukunft verändert werden soll und ob es an die praktisch gestellten Fragen der Bürger angepasst werden soll.

 

Zusammenfassend lässt sich aber sagen: In den ersten 14 Arbeitstagen haben sich 1 130 Menschen an uns gewandt. Wir schätzen, es gibt insgesamt 33 000 in Wien, die bezugsberechtigt sind. Das ist natürlich eine Schätzung und keine 100-prozentige Gewissheit. In Deutschland etwa, in den deutschen Städten hat der Vergleich ergeben, dass sich 60 Prozent der Anspruchsberechtigten dann auch tatsächlich um eine solche Beihilfe bewerben. Ich hoffe, dass der Anteil höher ist. Die ersten Tage sind insgesamt gut angelaufen.

 

Vorsitzende GR Josefa Tomsik: Danke. - Die erste Zusatzfrage stellt Herr GR Josef Wagner. - Bitte.

 

GR Josef Wagner (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke für Ihre Antwort, Herr Stadtrat.

 

Ich muss Ihnen - Sie werden es wissen - sagen: Ich war hoch überrascht, nicht weil es seit der Thematisierung der Allgemeinen Wohnbeihilfe, für die wir sehr dankbar und auch stolz sind, weil eine freiheitliche Idee nach vielen Jahren verwirklicht werden konnte, sondern weil ich gesehen habe, dass dieses 12-seitige Informationsblatt mit 8 Seiten Antragstext in der Zwischenzeit auf 27 Seiten Informationstext und 13 Seiten Antragsformulare angewachsen ist.

 

Ich frage Sie daher: Ist das Ihr Beitrag zur Verwaltungsreform?

 

Vorsitzende GR Josefa Tomsik: Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Danke, Frau Vorsitzende.

 

Verwaltungsreform, Herr Kollege, bedeutet: Ein Bürger kommt zu uns und wird auf kurzem Weg richtig beraten. Ob da jetzt 100 Berechnungsbeispiele drinnen sein sollen, ob die Philosophie richtig ist, das zweizuteilen für jene, die in einem geförderten Wohnbau und jene, die in einem nicht geförderten Wohnbau leben, oder das in dieselbe Broschüre hineinzunehmen, weil oft Menschen, die in Stadterneuerungshäusern wohnen, sich nicht dessen bewusst sind, ob sie eigentlich in das eine Kapitel oder zum anderen Kapitel in den Berechnungsgrundlagen gehören - das sage ich wirklich emotionslos –, das werde ich beobachten. Ich werde auch ein Institut damit beschäftigen, uns eine Antwort darüber zu geben: Wie kommen die Betroffenen damit zurecht?

 

Das Service, die Leistung und die Verwaltungsvereinfachung zeigt sich daran, wie rasch, wie oft und wie leicht kann man in Wien auf eine Frage, die man hat, eine Antwort bekommen und wie rasch kann man auf einen Antrag, den man stellt, mit einer Behandlung, nämlich mit einer positiven Behandlung, wenn einem die Gelder zustehen, rechnen. Da glaube ich mit Stolz sagen zu können: 70 Stellen in Wien nehmen die Anträge entgegen. Mieterhilfetelefon, Wohnbeihilfestellen sind besonders ausgebildet im Umgang mit Antragsstellern und das Unbürokratische zeigt sich aus meiner Sicht bei der Abwicklung.

 

Vorsitzende GR Josefa Tomsik: Danke. - Die zweite Zusatzfrage stellt Herr GR Ellensohn vom Grünen Klub.

 

GR David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus): Das ist ein sehr umfangreicher Antragstext, das haben wir schon gehört.

 

Liegt dieser Antragstext, nachdem die Allgemeine Wohnbeihilfe auch Migranten und Migrantinnen zusteht, in mehreren Sprachen vor? Wenn ja, in welchen? Und sind Berater und Beraterinnen in mehreren Sprachen geschult, um Bewerber und Bewerberinnen für die Allgemeine Wohnbeihilfe beraten zu können?

 

Vorsitzende GR Josefa Tomsik: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Mit den Mitarbeitern des Integrationsfonds gibt es seit längerem in unserer zentralen Beratungsstelle, die hier einen besonderen Schwerpunkt gesetzt hat, eine Zusammenarbeit, das heißt auch Dolmetschleistungen. Das heißt, in der Beratung kann ich Ihnen das 100-prozentig mit "Ja" beantworten.

 

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