Gemeinderat,
4. Sitzung vom 27.6.2001, Wörtliches Protokoll
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ständlichen Fall die
Rechtsnachfolge vollkommen geklärt, es ist auch vollkommen geklärt, wer für die
Bezahlung allfälliger höherer Kosten der Kontaminierung verantwortlich ist. Ich
sehe daher, und ich wiederhole es, kein Risiko bei der Stadt Wien.
Vorsitzende GR
Josefa Tomsik: Ich danke für
die Beantwortung.
Wir kommen nun
zur 2. Anfrage (PrZ 0012/GM/01-KFP). Sie wird von Herrn GR
Josef Wagner gestellt und ist an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe
Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet: Für die von der FPÖ seit 1992
geforderte und mit 1. Juni 2001 in Kraft getretene Allgemeine Wohnbeihilfe
liegen in Ihrem Ressort Antragsformulare auf, die aus 12 Seiten
Anleitungen und Hinweise und aus 8 Seiten Antragstext und Erklärungen
bestehen. Von den errechneten 33 000 Familien könnten viele an der
bürokratischen Hürde scheitern. Wie viele Anträge wurden bisher gestellt?
Bitte, Herr
Stadtrat.
Amtsf StR
Werner Faymann: Sehr geehrte
Frau Vorsitzende! Sehr verehrte Damen und Herren!
Die Allgemeine
Wohnbeihilfe hat, glaube ich, hier im Hause eine so hohe Akzeptanz, dass ich
sie jetzt nicht generell erläutern möchte, sondern nur auf den einen Punkt
eingehen möchte, der angesprochen wurde, nämlich ob dieses 12-seitige Antragsformular
und die Informationsbroschüre, die es in diesem Zusammenhang gibt, zu
umfangreich ausgefallen sind.
Ich sage hier
sehr offen und ohne besondere gesellschaftspolitischen Interessen bei der Frage
des Umfangs von Antragsformularen: Wir haben eine Reihe von Informationsstellen,
die direkte Gespräche mit den Bürgern führen, die natürlich geschult sind im
Umgang mit Bürgern, die die Bürger – und ich glaube, das kann man doch über
viele dieser Stellen sagen - mit sehr viel Einfühlungsvermögen beraten und die
daher auch sehr genau beobachten werden, ob dieses Formular weniger Seiten
haben soll, ob es in Zukunft verändert werden soll und ob es an die praktisch gestellten
Fragen der Bürger angepasst werden soll.
Zusammenfassend
lässt sich aber sagen: In den ersten 14 Arbeitstagen haben sich 1 130
Menschen an uns gewandt. Wir schätzen, es gibt insgesamt 33 000 in Wien,
die bezugsberechtigt sind. Das ist natürlich eine Schätzung und keine 100-prozentige
Gewissheit. In Deutschland etwa, in den deutschen Städten hat der Vergleich
ergeben, dass sich 60 Prozent der Anspruchsberechtigten dann auch
tatsächlich um eine solche Beihilfe bewerben. Ich hoffe, dass der Anteil höher
ist. Die ersten Tage sind insgesamt gut angelaufen.
Vorsitzende GR
Josefa Tomsik: Danke. - Die
erste Zusatzfrage stellt Herr GR Josef Wagner. - Bitte.
GR Josef Wagner (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke für Ihre Antwort, Herr
Stadtrat.
Ich muss Ihnen - Sie werden
es wissen - sagen: Ich war hoch überrascht, nicht weil es seit der Thematisierung
der Allgemeinen Wohnbeihilfe, für die wir sehr dankbar und auch stolz sind,
weil eine freiheitliche Idee nach vielen Jahren verwirklicht werden konnte,
sondern weil ich gesehen habe, dass dieses 12-seitige Informationsblatt mit
8 Seiten Antragstext in der Zwischenzeit auf 27 Seiten
Informationstext und 13 Seiten Antragsformulare angewachsen ist.
Ich frage Sie
daher: Ist das Ihr Beitrag zur Verwaltungsreform?
Vorsitzende GR
Josefa Tomsik: Herr Stadtrat.
Amtsf StR
Werner Faymann: Danke, Frau
Vorsitzende.
Verwaltungsreform,
Herr Kollege, bedeutet: Ein Bürger kommt zu uns und wird auf kurzem Weg richtig
beraten. Ob da jetzt 100 Berechnungsbeispiele drinnen sein sollen, ob die
Philosophie richtig ist, das zweizuteilen für jene, die in einem geförderten
Wohnbau und jene, die in einem nicht geförderten Wohnbau leben, oder das in
dieselbe Broschüre hineinzunehmen, weil oft Menschen, die in
Stadterneuerungshäusern wohnen, sich nicht dessen bewusst sind, ob sie eigentlich
in das eine Kapitel oder zum anderen Kapitel in den Berechnungsgrundlagen
gehören - das sage ich wirklich emotionslos –, das werde ich beobachten. Ich
werde auch ein Institut damit beschäftigen, uns eine Antwort darüber zu geben:
Wie kommen die Betroffenen damit zurecht?
Das Service,
die Leistung und die Verwaltungsvereinfachung zeigt sich daran, wie rasch, wie
oft und wie leicht kann man in Wien auf eine Frage, die man hat, eine Antwort
bekommen und wie rasch kann man auf einen Antrag, den man stellt, mit einer
Behandlung, nämlich mit einer positiven Behandlung, wenn einem die Gelder
zustehen, rechnen. Da glaube ich mit Stolz sagen zu können: 70 Stellen in Wien
nehmen die Anträge entgegen. Mieterhilfetelefon, Wohnbeihilfestellen sind
besonders ausgebildet im Umgang mit Antragsstellern und das Unbürokratische
zeigt sich aus meiner Sicht bei der Abwicklung.
Vorsitzende GR
Josefa Tomsik: Danke. - Die
zweite Zusatzfrage stellt Herr GR Ellensohn vom Grünen Klub.
GR David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus): Das ist ein sehr umfangreicher
Antragstext, das haben wir schon gehört.
Liegt dieser Antragstext,
nachdem die Allgemeine Wohnbeihilfe auch Migranten und Migrantinnen zusteht, in
mehreren Sprachen vor? Wenn ja, in welchen? Und sind Berater und Beraterinnen
in mehreren Sprachen geschult, um Bewerber und Bewerberinnen für die Allgemeine
Wohnbeihilfe beraten zu können?
Vorsitzende GR
Josefa Tomsik: Bitte, Herr
Stadtrat.
Amtsf StR
Werner Faymann: Mit den
Mitarbeitern des Integrationsfonds gibt es seit längerem in unserer zentralen
Beratungsstelle, die hier einen besonderen Schwerpunkt gesetzt hat, eine
Zusammenarbeit, das heißt auch Dolmetschleistungen. Das heißt, in der Beratung
kann ich Ihnen das 100-prozentig mit "Ja" beantworten.
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