Gemeinderat,
4. Sitzung vom 27.6.2001, Wörtliches Protokoll
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Ob
die Texte übersetzt sind, weiß ich nicht auswendig. Wenn das notwendig ist, werden
wir das tun.
Vorsitzende GR
Josefa Tomsik: Danke. - Die
dritte Zusatzfrage stellt Herr GR Fuchs. - Ich bitte.
GR Georg Fuchs (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Stadtrat!
Wie wir gehört haben, hat
diese tolle neue Einrichtung eigentlich viele Väter. Die Freiheitlichen rühmen
sich, hier entsprechend initiativ gewesen zu sein. Ich möchte nur daran erinnern
und das Ganze ins rechte Lot rücken, dass Sie dagegen waren, dass ausländische
Familien die Allgemeine Wohnbeihilfe bekommen. Wir haben durchgesetzt,
gemeinsam in der Koalition, dass jene ausländischen Bürger eine Wohnbeihilfe
kriegen, die schon fünf Jahre hier wohnen und arbeiten. Wir sind also da
initiativ geworden, gemeinsam, und das ist ein großer Erfolg auch für die Österreichische
Volkspartei.
Eine Gruppe jedoch, Herr
Stadtrat, wurde hier nicht berücksichtig, die ist anscheinend vergessen worden,
und da gilt es, hier etwas zu reparieren. Es geht um förderungswürdige
Familien, deren Kinder studieren. Während die Familienbeihilfe zum Beispiel
nicht zum Familieneinkommen hinzugerechnet wird, wird die Studienbeihilfe sehr
wohl dazugerechnet. Und dadurch werden viele förderungswürdige Familien vom
Bürgerwohngeld oder von der Allgemeinen Wohnbeihilfe, wie es halt verschieden
genannt wird, ausgeschlossen.
Es geht der ÖVP um den
schrittweisen Ausbau der sozialen Gerechtigkeit und ich frage Sie daher: Sind
Sie bereit, diese soziale Ungerechtigkeit zu beseitigen, dass eine wichtige
Gruppe, die sehr stark oft die Wohnbeihilfe benötigt, ausgeschlossen wird, oder
wollen Sie gemeinsam mit uns unsere Initiative aufnehmen, dieses Gesetz zu
ändern, damit diesen Familien auch dieses Bürgerwohngeld zusteht?
Vorsitzende GR
Josefa Tomsik: Bitte, Herr
Stadtrat.
Amtsf StR
Werner Faymann: Wir haben ja
im ersten Schritt die Allgemeine Wohnbeihilfe so gestaltet, wie im Wesentlichen
die Wohnbeihilfe im geförderten Wohnbau bereits gestaltet war, und haben dem berechtigten
Wunsch und dem Anliegen, das in diesem Haus von vielen zu Recht geäußert wurde,
Rechnung getragen, keinen Unterschied zu machen zwischen Menschen, die im
Privatbereich wohnen ohne Förderung, und Menschen, die in geförderten
gemeinnützigen oder gemeindeeigenen Wohnungen leben.
Dass es eine
Reihe von zusätzlichen Wünschen gibt, die natürlich zuerst einer besonderen
Prüfung zu unterziehen sind hinsichtlich ihres Umfangs und ihrer Berechtigung,
stimmt, da kenne ich auch eine Reihe von anderen Fällen. Ich würde mich nicht
hierher stellen und sagen: Wir novellieren nicht oder verbessern nicht die
Allgemeine Wohnbeihilfe in Zukunft, sondern diese Einführung hat einmal die
bisherige Struktur gleich gelassen und eine Ungerechtigkeit beseitigt, die zu
Recht aufgezeigt wurde, nämlich zwischen Menschen im geförderten und im nicht
geförderten Bereich. Das schließt aber weitere Veränderungen und Initiativen
nicht aus.
Vorsitzende GR
Josefa Tomsik: Danke. - Die vierte Zusatzfrage stellt Herr GR
Josef Wagner. - Bitte.
GR Josef Wagner
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Der Kollege Fuchs veranlasst mich
natürlich mit seiner Frage, bevor ich Ihnen meine letzte Zusatzfrage stelle,
schon auch zu einer Feststellung. Daher gestatten Sie mir das, Herr Stadtrat.
Wenn er hier
von sozialer Ungerechtigkeit spricht, die deshalb noch bestünde, weil hier beim
Zugang für die Allgemeine Wohnbeihilfe bei nichtösterreichischen Staatsbürgern
eine fünfjährige Aufenthaltsverpflichtung vorgesehen ist, bevor man um die
Allgemeine Wohnbeihilfe einreichen kann, möchte ich nur festhalten, dass es in
den vergangenen Jahrzehnten eine noch viel größere soziale Ungerechtigkeit gegeben
hat, unter sozialistischen Stadtregierungen, aber auch unter einer sozialistisch-ÖVP
dominierten Stadtregierung der letzten fünf Jahre, nämlich diese Ungerechtigkeit,
die alle betroffen hat, Österreicherinnen, Wienerinnen, Wiener, Ausländer, dass
sie beim bereits geförderten Wohnbau oder mit Förderungen sanierten Wohnbau
eine Wohnbeihilfe, eine Förderung noch einmal bekamen, dass aber alle anderen in Privathäusern keine Förderung bekommen haben.
Daher sollte man bei der Gewichtung von sozialer Ungerechtigkeit einmal die
ersten wichtigen Schritte tun und dann schauen, ob noch entsprechendes Geld
vorhanden ist, um vielleicht noch größere Gerechtigkeit walten zu lassen.
Ich frage Sie daher, Herr
Stadtrat: Wenn bereits in diesem Antragsformular der Hinweis auf der ersten
Seite kommt - ich zitiere -: "Wenn Sie nach dem Lesen dieser Informationsbroschüre
zur Ansicht kommen, dass Sie keine fachliche Beratung benötigen, können Sie das
ausgefüllte Antragsformular samt ausgefüllten Beilagen auch bei Ihrem Magistratischen
Bezirksamt“ und so weiter "abgeben.", so glaube ich, dass das ein
Hohn ist, wenn man einem Bürger so etwas gibt.
Meine Frage: Wenn Sie
ohnehin zu Recht genügend Beratungsstellen haben, warum legt man nicht ein
vereinfachtes, klares Formular auf, mit dem er zur Beratungsstelle geht, wo er
die entsprechenden Unterstützungen bekommt und ein Beamter ihm dabei hilft,
diesen Antrag zu stellen? - Ich glaube, das wäre bürgernah, das wäre servicegerecht,
und ich würde mir wünschen, dass es ein vereinfachtes Formular für den Antrag
gäbe. Wird so etwas kommen, wenn es nach Ihren Wünschen geht?
Vorsitzende GR
Josefa Tomsik: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR
Werner Faymann: Vereinfachte
Formulare, wenn sie zweckmäßig sind, stellen keine politischen Unterschiede
zwischen Parteien dar. Daher, wenn sie zweckmäßig sind, werden wir sie auch so
auflegen.
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