Gemeinderat,
2. Sitzung vom 23.5.2001, Wörtliches Protokoll
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nahme von so genannten befangenen Gemeinderatsmitgliedern
verhält.
Klar ist, dass die Frau Gemeinderätin bis
15. November 2000 Mitglied des Vereins und der Geschäftsführung war. Klar
ist, dass sie mit diesem Datum ausgeschieden ist. Klar ist auch, dass sie zur Erstellung
des Jahresabschlusses nicht mehr in dieser Funktion tätig war.
Wir haben uns aber trotzdem
darauf verständigt, dass wir bis zur Juni-Sitzung eine klare Definition der
Befangenheit seitens der Magistratsdirektion verlangen werden. Diese
Klarstellung wird dann der Präsidiale vorgelegt werden, damit es pro futuro bei
Vereinsmitgliedschaften von Gemeinderatsmitgliedern, wenn hier Akten behandelt
werden, eine ganz klare Vorgangsweise im Hinblick darauf gibt, wie es sich mit
Befangenheit verhält. Daher ist das jetzt klargestellt.
Die Abstimmung ist somit erledigt und abgeschlossen.
Das Geschäftsstück ist mit dem schon erläuterten Stimmenverhältnis mehrheitlich
angenommen.
Es gelangt nun die Postnummer 76 (PrZ 163/01-GWS)
der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft den Kauf des
Grundstückes 523, EZ 1329, KatG Kagran.
Es liegt keine Wortmeldung vor.
Wer für die
Postnummer 76 in der vorliegenden Fassung ist, möge ein Zeichen mit der
Hand geben. - Dies ist mehrheitlich, ohne die Stimmen der GRÜNEN, angenommen.
Es gelangt nun die Postnummer 78 (PrZ 155/01-GWS)
der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft den Abschluss eines Mietvertrags
zwischen der Stadt Wien und dem Verein Wiener Volksbildung für die unbefristete
Überlassung des Volksbildungshauses Wiener Urania an den Verein Wiener
Volksbildung.
Ich darf den Berichterstatter, Herrn GR Vettermann,
bitten, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter GR Heinz Vettermann: Herr
Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich bitte um Zustimmung zu dem soeben einreferierten
Akt.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Ich
eröffne die Debatte. Erste Rednerin ist Frau GR FRANK. - Bitte.
GR Henriette FRANK (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr
Vorsitzender! Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Bevor ich auf den neuen Mietvertrag näher eingehen
werde, möchte ich ein paar Punkte des vorangegangenen, alten Mietvertrags
ansprechen.
Es waren darin vier sehr markante Punkte enthalten,
die keine unwesentliche Rolle spielten, als es jetzt darum ging, den neuen
Vertrag zu beschließen. Der erste Punkt - und das ist eigentlich ein Kuriosum -
war die Laufzeit, diese hatte bereits am 1.7.1970 geendet. In den letzten
31 Jahren war das Mietverhältnis praktisch kein Vertragsverhältnis,
zumindest nicht, was die Schriftform anbelangt.
Das Zweite war, dass die Wiener Volksbildung der
Stadt Wien jährlich hätte 100 S zahlen sollen, mit der Auflage - das ist
schon der dritte Punkt -, dass die Instandhaltung des Gebäudes nicht auf Kosten
der Stadt Wien und ausschließlich zu Lasten des Mieters gehen darf, was aber,
wie wir alle wissen, in der Form leider nicht passiert ist. Stattdessen muss
die Stadt Wien dieses Gebäude mit 180 Millionen S sanieren.
Der dritte Punkt besteht darin - und da muss ich noch
einmal auf die Miete zurückkommen -, dass es vorher, zumindest war das
Gegenstand des alten Mietvertrags, eine Bestandsfläche von rund
1 400 Quadratmetern gab. Obwohl sich diese Quadratmeteranzahl noch im
Laufe der letzten Bestandsperiode auf 4 800 Quadratmeter verdreifacht
hat, wurde hier weder mit dem Bestandszins eine Änderung vorgenommen, noch
überhaupt in irgendeiner Form darauf reagiert. - Soweit zur Geschichte.
Was nun den neuen Mietvertrag anbelangt, ist insofern
eine Neuerung eingetreten, als nunmehr mit dem Mietzins von 314 000 S
per Monat und der Umsatzsteuer sowie den Betriebskosten, das heißt insgesamt
400 000 S per Monat, erstmals Einnahmen zu erwarten sind. Allerdings
zweifle ich an - obwohl es dabei um einen sehr geringen Mietzins von nur
65 S pro Quadratmeter geht, der sicher nicht marktkonform ist; wir haben
ja vorhin gehört, dass im neuen Museumsquartier 137 S pro Quadratmeter
anstehen -, dass die Wiener Volksbildung in der Lage sein wird,
314 000 S plus Nebenkosten im Monat zu zahlen, wenn jetzt bei nur
100 S im Jahr kein Geld für die Instandhaltung aufzubringen war. Daher
frage ich mich, wie das finanziert werden soll.
Ein weiterer Punkt, der mir in dem Mietvertrag
aufgefallen ist, betrifft die Heizung. Es wird hier von der Stadt Wien
verpflichtend vorgeschrieben, dass die Wiener Volksbildung ausschließlich
Energie aus der Fernwärme Wien beziehen darf. Ich meine, wenn die Märkte immer
mehr liberalisiert werden, sollte man hier nicht verpflichtend ausschließlich
eine Energiequelle nennen, da es in Zukunft sicherlich auch noch billigere
Möglichkeiten geben wird. Ich glaube nicht, dass wir das hier festschreiben
sollen.
Was dieser Vertrag nicht hat, sind Konsequenzen. Es
gibt keine Konsequenzen, wenn nicht bezahlt wird - zumindest sind sie nicht
festgeschrieben -, und es gibt keine Konsequenzen, wenn dieses Gebäude für eine
anderweitige Verwendung als zu volksbildnerischen Zwecken eingesetzt wird.
Auf Grund dieser für uns noch offenen Punkte werden
wir dem Geschäftsstück nicht zustimmen. (Beifall
bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Als
nächster Redner ist Herr GR Dkfm Dr Maurer zum Wort gemeldet. - Bitte.
GR Dkfm Dr Ernst Maurer (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Meine sehr verehrten Damen
und Herren!
Dass heute ein Mietvertrag hier zur Abstimmung steht, halte
ich für eine Selbstverständlichkeit. Wer
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