Bestellung von Archivgut des Wiener Stadt- und Landesarchivs
Für die Bestellung von Archivalien brauchen Sie die genauen Angaben der Archivsignaturen.
Wenn Sie das Wiener Stadt- und Landesarchiv zum 1. Mal benutzen oder die Signatur der gewünschten Archivalien nicht kennen, wenden Sie sich persönlich an die diensthabende Person (Referent*in).
Am 27. Dezember ist der Lesesaal geschlossen.
Bestellmöglichkeiten
Sind die Archivsignaturen oder der Bestellmodus bekannt, können Sie Archivalien auf folgenden Wegen bestellen:
- Persönlich zu den Öffnungszeiten im Lesesaal bei der diensthabenden Person (Referent*in)
- Telefonisch zu den Öffnungszeiten: +43 1 4000-84808
- Per Fax: +43 1 4000-84809
- Per E-Mail: lesesaal@archiv.wien.gv.at
- Selbst über das WAIS - Wiener Archivinformationssystem
Bestellvolumen
Sie können höchstens 5 Einzelbestellungen pro Arbeitstag machen. Bestände, die bereits digitalisiert oder verfilmt wurden oder deren Zustand eine Benützung nicht zulässt, werden nicht bereitgestellt.
Ausgabe
Bestellte Archivalien stehen grundsätzlich am folgenden Öffnungstag zur Verfügung. Beachten Sie folgende Fristen:
- Bestellungen vor 13 Uhr werden bis 10 Uhr, Bestellungen zwischen 13 und 15 Uhr bis 13 Uhr des folgenden Öffnungstages bereitgestellt.
- Bestellungen nach 15 Uhr liegen ab dem übernächsten Öffnungstag für Sie bereit.
Achtung: Da einige Aktenserien im Außendepot verwahrt werden, ist in diesen Fällen mit einer Bereitstellungszeit von bis zu einer Woche zu rechnen. Aushebungen erfolgen in der Regel montags, die Bereitstellung im Lesesaal erfolgt am darauffolgenden Öffnungstag.
Informieren Sie sich daher vor Ihrem Besuch, ob die gewünschten Archivalien schon im Lesesaal für Sie bereitliegen.
Zitierweise
Das genaue Zitieren von Archivbeständen hilft dabei, Unterlagen möglichst rasch zu finden oder wiederzufinden.
Sperrfristen
Die Einsichtnahme ist durch archivische Schutzfristen beschränkt. Die letzte Bearbeitung von unveröffentlichten Archivalien muss vor mindestens 30 Jahren stattgefunden haben. Auch das Datenschutzgesetz, das Personenstandsgesetz oder andere gesonderte Regelungen können den Zugang zu Archivgut begrenzen.
Wissenschaftliche Institutionen können bescheidmäßig eine Verkürzung der Schutzfristen erwirken.
Historische Meldeunterlagen
Unterlagen aus dem Bestand Historische Meldeunterlagen werden aus konservatorischen Gründen nicht im Lesesaal zur Einsicht bereitgestellt. Auskünfte daraus werden ausnahmslos schriftlich erteilt. Sie müssen dafür einen Antrag auf Auskunft aus historischen Meldeunterlagen stellen.
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