Antrag auf Weiterverwendung von reproduziertem Archivgut
Reproduktionen aus dem Wiener Stadt- und Landesarchiv dürfen Sie nur mit einer Genehmigung für kommerzielle Zwecke weiterverwenden. Reproduktionen können Digitalisate oder Papierausdrucke davon sein.
Sie können die Weiterverwendung online beantragen.
Sie können sich online auch mit Ihrem Stadt Wien Konto anmelden.
Allgemeine Informationen
Vom Wiener Stadt- und Landesarchiv hergestellte Reproduktionen von Archivgut (Digitalisate oder Papierausdrucke davon) werden für die Weiterverwendung für nicht kommerzielle Zwecke gebühren- und genehmigungsfrei zur Verfügung gestellt: Creative Commons.
Möchten Sie Reproduktionen für kommerzielle Zwecke verwenden, müssen Sie eine Genehmigung des Wiener Stadt- und Landesarchivs beantragen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Das reproduzierte Archivgut darf nicht für Anwendungen oder Veröffentlichungen verwendet werden, die kriminelle, illegale, rassistische, diskriminierende, verleumderische, pornografische, sexistische oder homophobe Aktivitäten unterstützen oder zu solchen Aktivitäten anstiften.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Wiener Stadt- und Landesarchiv (MA 8)
11., Guglgasse 14, Gasometer D (Zugang über Gasometer A, Postanschrift: 1010, Rathaus)
Telefon: +43 1 4000-84808
Fax: +43 1 4000-84809
E-Mail: post@ma08.wien.gv.at
Verfahrensablauf
Das Fotografieren oder Scannen in den Räumen des Archivs kann gestattet werden. Sie müssen dabei konservatorische Auflagen einhalten. Reproduktionsaufträge werden vom Wiener Stadt- und Landesarchiv selbst abgewickelt.
Die Weiterverwendung können Sie online oder schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, beantragen.
Das Wiener Stadt- und Landesarchiv erteilt die Bewilligung zur Weiterverwendung schriftlich per E-Mail.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten und Zahlung
Der Antrag auf Weiterverwendung ist kostenlos.
Es können Herstellungskosten laut Tarifordnung anfallen, zum Beispiel wenn kein Digitalisat in der gewünschten Ausführung vorliegt. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Sie bleiben von der Zustimmung zur Weiterverwendung unberührt.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 1.
Formular
- Online-Formular: Weiterverwendung von reproduziertem Archivgut - Antrag
- Online-Formular: Weiterverwendung von reproduziertem Archivgut - Antrag mit Stadt Wien Konto
Zusätzliche Informationen
Die Genehmigung zur Weiterverwendung gilt ausdrücklich nur für den im Antrag angeführten Zweck. Eine Verwendung für andere als den angegebenen Zweck oder die Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Bei jeder Verwendung von reproduzierten Dokumenten müssen Sie den in der Genehmigung genannten Bildnachweis oder die genannte Hersteller*innen-Bezeichnung verwenden.
Bestehen an den reproduzierten Dokumenten Urheberrechte oder Werknutzungsrechte Dritter, müssen Sie zusätzlich die erforderliche Lizenz einholen. Das Wiener Stadt- und Landesarchiv übernimmt keine Haftung für nicht eingeholte Genehmigungen.
Stellen die reproduzierten Dokumente einen wesentlichen Teil der Veröffentlichung dar, müssen Sie dem Wiener Stadt- und Landesarchiv unaufgefordert ein Belegexemplar überlassen.
Rechtliche Grundlagen:
- Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz), BGBl. Nr. 111/1936 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2010
- Wiener Archivgesetz
- Tarifordnung des Wiener Stadt- und Landesarchivs
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