Archivierung von Behördenunterlagen
Depot des Wiener Stadt- und Landesarchivs
Das Wiener Stadt- und Landesarchiv (MA 8) hat aufgrund des Wiener Archivgesetzes den Auftrag, archivwürdige Unterlagen des Landes und der Stadt Wien und solche, die Wien betreffen, zu erfassen, zu bewerten, zu übernehmen, dauerhaft aufzubewahren und nutzbar zu machen.
Im Hinblick auf eine spätere Archivierung berät das Archiv die anbietenden Stellen bei der Verwaltung und Sicherung ihrer Unterlagen. Erst wenn das Archiv die Übernahme von Unterlagen oder Daten abgelehnt hat, dürfen diese vernichtet oder gelöscht werden.
Vom Behördenschriftgut zur historischen Quelle
Von der Entstehung eines Aktes in der Dienststelle bis zu seiner Nutzung als historische Quelle im Archiv ist es ein weiter Weg. Das Archiv tritt jedoch nicht erst am Ende des Lebenszyklus eines Aktes in Erscheinung, sondern hilft mit, die Schriftgutverwaltung so zweckmäßig, wirtschaftlich und sparsam wie möglich zu gestalten.
- Akten- und Skartierungspläne für Behörden
- Schriftgutverwaltung
- Lagerungsbedingungen für Schriftgut
- Digitale Langzeitarchivierung
Bewertung mit Augenmaß
Video: Strafakten im Stadt- und Landesarchiv Wien
Nur ein Teil dessen, was in den Dienststellen an Schriftgut produziert wird, ist auch archivwürdig.
Eine Reihe von Bewertungskriterien hilft bei der Entscheidung, ob etwas vernichtet oder dauerhaft aufbewahrt werden soll.
Beratung und Kontakt
Das Wiener Stadt- und Landesarchiv berät Dienststellen beim Anlegen, bei der Lagerung und Verwaltung sowie bei der Archivierung von Schriftgut. Für Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an das Wiener Stadt- und Landesarchiv: Öffnungszeiten und Kontakt.
Stadt Wien | Wiener Stadt- und Landesarchiv
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